Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallusviertel Errichtung eines Bolzplatzes auf der Brachfläche Galluspark II
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 01.12.2006, M 229
Betreff:
Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Gallusviertel Errichtung eines Bolzplatzes auf der Brachfläche Galluspark II
Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2001, § 7990 (M 15)
- Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999 (§ 5254) gemäß des Etat-Antrages vom 23.11.1999 (E 413) im Haushaltsplan für die Jahre 2000/2001 Mittel in Höhe von 2 x 10 Mio. DM für die "Sanierung des Wohnungsbestandes und die Wohnumfeldverbesserung“ gesondert ausgewiesen wurden. Die Vergabe dieser Mittel soll nur bei Bereitstellung eines fünfzigprozentigen Eigenanteils des jeweiligen Eigentümers erfolgen.
- Die Kosten des Bolzplatzes auf der Brachfläche Galluspark II werden in Abweichung des genannten Beschlusses zu 100% aus den Mitteln zur "Sanierung des Wohnungsbestandes und Wohnumfeldverbesserungen“ bereitgestellt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass - mit den Fördermitteln die Planung und Errichtung eines Bolzplatzes auf der Brachfläche Galluspark II für den mit Grün-, Frei- und Spielflächen stark unterversorgten Stadtteil Gallus geschaffen werden soll, - ein Teil der Brachfläche der Stadt zur befristeten öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und dadurch die Nutzung des Bolzplatzes zeitlich befristet sein kann; die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 80.000,00 Euro bei der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung, aus Kapitalkosten ca. 80.000,00 €.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass sich die jährlichen Folgekosten, soweit diese den städtischen Haushalt belasten, auf ca. 4.800,00 Euro belaufen. Produktgruppe 22.9 Grün- und Freiflächen aus Sachkosten ca. 4.800,00 € Begründung: A. Zielsetzung Das Gallusviertel als einer der größten Stadtteile Frankfurts ist gekennzeichnet durch ein großes Defizit an unbelasteten Grün-, Frei- und Spielflächen. Insbesondere im südlichen Gallusviertel bzw. im Umfeld der Wohnanlage Galluspark I fehlen geeignete Freiflächen für die Bewohner sowie Spielflächen für die hier lebenden ca. 500 Kinder und Jugendlichen. Dies führt zu steigendem Vandalismus, einer erhöhten Kriminalitätsrate und zu ver- schärften Konflikten zwischen den Kindern und Jugendlichen selbst sowie grundsätzlich innerhalb der Nachbarschaften in der Wohnanlage Galluspark I und im umgebenden Quartier. Sowohl der Ortsbeirat 1, der Präventionsrat, der Stadtteilarbeitskreis als auch der Beirat Soziale Stadt Gallusviertel fordern seit Jahren die Schaffung von ausreichend nutzbaren Grün- und Freiflächen sowie geeignete Ballspielflächen für die hier wohnenden Kinder und Jugendlichen. Diesem dringenden Bedarf an Spiel- und Bewegungsräumen im südlichen Gallusviertel soll möglichst zeitnah durch die Schaffung eines Bolzplatzes auf der Brachfläche Galluspark II Rechnung getragen werden. Eine Flächenanalyse zu ev. verfügbaren Standorten hatte ergeben, dass die derzeitige Brachfläche zwischen dem Galluspark I und den ehemaligen Adlerwerken prädestiniert ist für eine Bolzplatzfläche. Als Ergebnis der Verhandlungen mit der derzeitigen Eigentümerin und Insolvenzverwalterin sowie dem involvierten Bankenkonsortium wird ein Teilbereich aus der genannten Brachfläche Kleyerstraße, Flurstück 2/1, Flur 201, der Stadt Frankfurt zur befristeten öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. B. Alternativen keine C. Lösung Die zeitnahe Realisierung einer Bolzfläche in diesem Bereich ist eine zentrale und überaus wichtige Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung im Bereich Galluspark I im Rahmen der Sozialen Stadt Gallusviertel. Aufgrund der eigentumsrechtlichen Situation innerhalb des laufenden Insolvenzverfahrens ist es nicht möglich, den erforderlichen Komplementäranteil in Höhe von 50 % der Gesamtkosten von der Grundstückseigentümerin zu erhalten. Es erweist sich daher als sinnvoll, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1999, § 5254, dahingehend zu modifizieren, dass einmalig eine Finanzierung in Form eines Zuschusses zu 100 % ermöglicht wird. Dies ist vertretbar, da gemäß dem Gestattungsvertrag zwischen dem Grünflächenamt und der Grundstückseigentümerin die Fläche für die Öffentlichkeit nutzbar ist. Die Pflege und Unterhaltung wird durch das Grünflächenamt sichergestellt. D. Kosten
- Investitionsbedarf Die Planung und Herstellung des Bolzplatzes erfordert ein Finanzvolumen in Höhe von ca. 80.000,00 Euro.
- Finanzbedarfszeitraum einmalig nach Beschlussfassung
- Folgeinvestition entfällt
- Folgekosten Die Pflege und Unterhaltung wird durch das Grünflächenamt sichergestellt.
- a)personelle Ausgaben keine
- b)Sachkosten 6 % von 80.000,00 € 4.800,00 €
- c)Kapitalkosten keine
- Kalkulatorische Verzinsung entfällt
- Jahreserträge entfällt
- Leistungen Dritter entfällt
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfällt Anlage 1 (ca. 2147 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Dezember 2006 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.02.2007 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und E.L. gegen NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)