Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.01.2012, M 1
Betreff: Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erthalstr. 1 55118 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt beauftragt.
Begründung: A Zielsetzung Die nach § 23 Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) zu erstellende Bilanz und der nach § 22 Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2011 sind gemäß § 27 Absatz 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 5 Ziff. 13 des EigBGes in der Fassung vom 9. Juni 1989 entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B Alternativen Keine C Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ist die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erthalstraße 1 55118 Mainz zu beauftragen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 25.10.2011 die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft vorgeschlagen. D Kosten Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft hat ihr Vorjahresangebot angepasst und für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ist der Betrag in Höhe von netto 26.000,00 € kalkuliert. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 30.940,00 € inkl. MwSt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Januar 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.03.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und NPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)