Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Betrieb der Commerzbank-Arena ab 01.07.2020

Vorlagentyp: M
219 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, einen gewerblichen Mietvertrag mit der Eintracht Frankfurt Fußball AG für den Betrieb der Commerzbank-Arena abzuschließen. Dies soll die Professionalisierung und Vermarktung des Fußballsports in Frankfurt am Main fördern und die Nutzung der Arena durch die Stadt sichern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre, beginnend ab dem 01.07.2020.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages zwischen der städtischen Besitzgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH und der Eintracht Frankfurt Fußball AG zum Betrieb der Commerzbank-Arena wird mit einer Laufzeit von 15 Jahren beginnend ab dem 01.07.2020 und ohne Verlängerungsoption endend am 30.06.2035 zugestimmt. Dabei soll die Nutzung durch Eintracht Frankfurt grundsätzlich über einen zeitlichen Anteil von 80 Prozent erfolgen, während die Stadt Frankfurt am Main bzw. die Besitzgesellschaft die Arena zu einem Anteil von 20 Prozent nutzen kann.
  2. Eintracht Frankfurt zahlt eine Stadionmiete in Höhe von 8 Millionen Euro (netto) pro Saison und trägt bis zu 90% aller Betriebskosten, in Abhängigkeit zum Nutzungsgrad der Stadt bzw. der Besitzgesellschaft. Die Stadionmiete unterliegt einer Preisgleitklausel, die eine jährliche Steigerung auf Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex vorsieht und ist auf einen Betrag von 8,4 Millionen Euro (netto) pro Saison gedeckelt.
  3. Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bundesliga reduziert sich die Stadionmiete auf 4 Millionen Euro (netto) pro Saison. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG verpflichtet sich, 4 Millionen Euro (netto) als Kaution für diesen eventuellen Zweitligafall zu hinterlegen, um den Mietverlust im ersten Jahr eines Abstiegs aufzufangen.
  4. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG trägt die Kosten für den digitalen Ausbau ('Connected Stadium') der Commerzbank-Arena. Im Gegenzug erhält die Eintracht Frankfurt Fußball AG die vollständigen Erlöse, die aus der Vermarktung der Commerzbank-Arena generiert werden. Ausgenommen hiervon sind Einnahmen aus den Veranstaltungen, die im städtischen Nutzungszeitraum liegen.
  5. Die Durchführung und Akquise von Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften obliegt der Eintracht Frankfurt Fußball AG. Die Erlöse aus diesen Veranstaltungen werden nach Abzug der Ausgaben zu gleichen Teilen auf die Stadt Frankfurt am Main und die Eintracht Fußball AG verteilt. Die Durchführung der UEFA Euro 2024 obliegt der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH.
  6. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für die Kapazitätserweiterung der Commerzbank-Arena und den Umbau der Räumlichkeiten, die derzeit von Eintracht Frankfurt als Geschäftsstelle genutzt werden, in Höhe von rund 10 Millionen Euro (netto).
  7. Es dient zur Kenntnis, dass über die vorgenannten Festlegungen ein Letter of Intent zwischen der Besitzgesellschaft und Eintracht Frankfurt Fußball AG geschlossen wurde.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2004 beschlossen, den Betrieb und die Vermarktung des modernisierten Waldstadions in Form einer Dienstleistungskonzession an eine Betreibergesellschaft der damaligen Partner HSG Technischer Service GmbH (jetzt Apleona HSG Facility Management GmbH) sowie Sportfive GmbH (jetzt Lagardére Sports Germany GmbH) zu vergeben. Die daraufhin gegründete Betreibergesellschaft Stadion Frankfurt Management GmbH betreibt das zwischenzeitlich in Commerzbank-Arena umbenannte Waldstadion noch bis zum 30.06.2020. Die Stadt Frankfurt am Main ist Eigentümerin der Commerzbank-Arena. Der Erhalt des Gebäudewertes liegt im originären Interesse der Eigentümerin, während die Eintracht Frankfurt Fußball AG bestrebt ist, die Professionalisierung und Vermarktung des Fußballsports weiter voranzubringen. Ab 01.07.2020 soll die Eintracht Frankfurt Fußball AG als Hauptnutzerin die Commerzbank-Arena in Form eines gewerblichen Mietvertrags anmieten. Um die Details des Vertrages zu verhandeln, wurde eine Verhandlungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Aufsichtsrates der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH und deren Geschäftsführung, eingesetzt.

B. Alternativen

Im Zuge einer Modelanalyse wurden unter Einbeziehung einer Anwaltskanzlei verschiedene alternative Betriebsmodelle geprüft, die aber aufgrund der individuellen betriebswirtschaftlichen oder juristischen Vor- und Nachteile nicht zum Tragen kommen.

C. Lösung

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG wird die Commerzbank-Arena über einen zeitlichen Anteil von 80% im Jahr nutzen und ist zudem verantwortlich für die Akquise und Durchführung des 'Stadionsommers'. Das Infrastrukturelle Facility Management obliegt der Eintracht Frankfurt Fußball AG, sie erhält sämtliche Vermarktungsmöglichkeiten der Arena. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH ist verantwortlich für den gesamten Bereich des Technischen Facility Managements. Die Stadt Frankfurt am Main hat ein Nutzungsrecht der Arena über einen zeitlichen Anteil von 20% im Jahr. Die Durchführung und Akquise von Länderspielen der deutschen Nationalmannschaften obliegt der Eintracht Frankfurt Fußball AG. Die Erlöse aus diesen Veranstaltungen werden nach Abzug der Ausgaben zu gleichen Teilen auf die Stadt Frankfurt am Main und die Eintracht Fußball AG verteilt. Die Durchführung der UEFA Euro 2024 obliegt der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH. Die Laufzeit des Vertrags beginnt am 01.07.2020 und endet am 30.06.2035. Eine Verlängerungsoption besteht nicht.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG zahlt ab dem 01.07.2020 eine Stadionmiete in Höhe von 8 Millionen Euro (netto) pro Saison. Die Stadionmiete dient zur Deckung des Kapitaldienstes der Darlehen, die für den seinerzeitigen Umbau der Commerzbank-Arena angefallen sind. Die Pauschalmiete passt sich während der Laufzeit des Vertrages anhand einer an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelten Preisgleitklausel in Höhe von 0,2% pro VPI-Punkt an und wird auf 8,4 Millionen Euro (netto) pro Saison gedeckelt. Für den Fall einer außerordentlichen Inflation oder Hyperinflation verpflichten sich die beiden Parteien zu einer Neufixierung der Miete. Sollte hier keine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen sein, erfolgt die Festsetzung durch ein unabhängiges Sachverständigen-Gremium. Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bundesliga reduziert sich die Stadionmiete auf 4 Millionen Euro (netto) pro Saison. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG verpflichtet sich darüber hinaus, mit Beginn des Mietvertrages 4 Millionen Euro (netto) als Kaution für einen eventuellen Zweitligafall zu hinterlegen, die sich im ersten Jahr des Zweitligafalls aufzehrt, sodass in der ersten Saison in der zweiten Liga die Einnahmen bei unverändert 8 Millionen Euro (netto) liegen. Nach Inanspruchnahme der Kaution erfolgt ein Wiederauffüllen erst wieder nach einer Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb. Die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet sich im Falle des nicht direkten Wiederaufstiegs in die

  1. Bundesliga oder eines erneuten Abstiegs vor Auffüllung der Kaution, der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, die aufgrund der reduzierten Stadionmiete erforderlich sind, um die Verpflichtungen der Gesellschaft weiterhin zu erfüllen. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG trägt bis zu 90 Prozent aller laufenden Betriebskosten, in Abhängigkeit zum Nutzungsgrad der Stadt Frankfurt am Main bzw. der Besitzgesellschaft. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG trägt zudem die Kosten für den digitalen Ausbau ('Connected Stadium') der Commerzbank-Arena. Im Gegenzug erhält die Eintracht Frankfurt Fußball AG die vollständigen Erlöse, die aus der Vermarktung der Commerzbank-Arena generiert werden. Ausgenommen hiervon sind Einnahmen aus den Veranstaltungen, die im städtischen Nutzungszeitraum liegen. Die Stadt Frankfurt am Main trägt die Kosten für die Kapazitätserweiterung der Commerzbank-Arena in Höhe von rund 10 Millionen Euro (netto) und führt die bisher von Eintracht Frankfurt als Geschäftsstelle genutzten Bereiche einer neuen Nutzung zu. Eine positive beihilfenrechtliche Bewertung der Mietermittlung liegt vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2020Sie sind hier
    MM 19Betrieb der Commerzbank-Arena ab 01.07.2020
    Magistratsvortrag
  2. 13. Februar 2020NRNR 1101Betrieb der Commerzbank-Arena ab 01.07.2020STVV-Antrag · AfD
  3. 15. Juni 2023FF 1749Laut Presseberichten wird beim aktuellen Umbau des Waldstadions, an dem sich auch die Stadt mit finanziellen Mitteln betFragestunde-Frage
  4. 10. August 2023AA 233Ausbau des Waldstadions: Mehr Transparenz bei der FinanzierungSTVV-Anfrage · Linke
  5. 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 219 WochenBB 133Ausbau des Waldstadions: Mehr Transparenz bei der FinanzierungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 37 · 13.02.2020
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfD
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1101); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 38 · 14.02.2020
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 19 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Sonstige:
AfD (M 19 = Annahme im Rahmen NR 1101, NR 1101 = Annahme)FRAKTION (M 19 = Annahme, NR 1101 = Ablehnung)Frankfurter (M 19 = Annahme, NR 1101 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 19 = Annahme, NR 1101 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1101) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 19 = Annahme im Rahmen NR 1101, NR 1101 = Annahme) FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (M 19 = Annahme, NR 1101 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 27.02.2020
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1101 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Meister, Kauder und Klingelhöfer sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtrat Frank dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen NR 1101) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen