Durchführung einer Kapitalerhöhung der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Kapitalerhöhung der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH vor, um die Liquidität zu sichern und die Investitionskraft zu stärken. Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Zuzahlung von 12 Mio. € leisten, um die Kapazitätserweiterung der Commerzbank-Arena zu finanzieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass mit. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5367 vom 27.02.2020 (M 19 aus 2020), Ziffer VI dem Grunde nach der Kostenübernahme für die Kapazitätserweiterung der Commerzbank-Arena in Höhe von rund 10 Mio. € netto zugestimmt wurde.
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH eine Zuzahlung von 12 Mio. € aus Gesellschaftermitteln in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Geschäftsjahr 2022 leistet. Die Finanzierung dient dem Erhalt der Liquidität und Stärkung der Investitionskraft.
- Es wird zugestimmt, dass die Mittel in Höhe von 6 Mio. € aus der zentralen Veranschlagung für Kapitaleinlagen an verbundene Gesellschaften (Produktgruppe 98.03, Projekt 5.010684) bereitgestellt werden. Weitere 6 Mio. € werden aus der Produktgruppe 13.01, Projekt 5.007202 bereitgestellt. Die Finanzierung und Abwicklung der Mittel in Höhe von insgesamt 12 Mio. € erfolgt aus der Produktgruppe 21.15, Sportstätten und Sportstättenvergabe des Dezernat III. Die benötigten Mittel i. H. v. 12 Mio. € werden für die Durchführung der Kapitalerhöhung freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die von der Stadt Frankfurt am Main in der Finanzplanung 2022 - 2025 sowie im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagten Mittel dabei erst mit Rechtskraft des Haushalts 2022 respektive mit vorheriger, gesonderter Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen.
- Der Magistrat wird bevollmächtigt und beauftragt die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH (Sportpark Stadion) mit einem Stammkapital in Höhe von 255.750 €. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports durch die Bereitstellung des Stadions und weiterer Sporteinrichtungen für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main und der Region Rhein-Main. Daneben sollen innerhalb und außerhalb dieser Einrichtungen sportliche und kulturelle - auch internationale - Großveranstaltungen durchgeführt werden. Gegenstand ist auch die städtebauliche Entwicklung von städtischem Gelände entsprechend den Planungsvorgaben durch die Stadt Frankfurt am Main sowie die Erschließung, Vermarktung und gegebenenfalls Bebauung.
Bereits mit der Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) vom 31.10.2019, der im Vorwege zum Abschluss eines Mietvertrags für den Deutsche Bank Park zwischen der Sportpark Stadion und Eintracht Frankfurt geschlossen worden ist, sind die Stadt Frankfurt am Main und die Sportpark Stadion u.a. die Verpflichtung für eine Kapazitätserweiterung des Stadions eingegangen. Dies soll durch den Ausbau der Hintertor-Tribüne (Nordwestkurve, NWK) des Heimfanbereichs umgesetzt werden. Die wesentlichen Festlegungen über diesen Ausbau des Stadions sind durch die Stadtverordneten mit § 5367 (M19 vom 24.01.2020) beschlossen worden. In der Folge sind diese Bauinvestitionen im Mietvertrag, der zwischen der Sportpark Stadion und Eintracht Frankfurt Stadion GmbH für den Deutsche Bank Park geschlossen worden ist, verpflichtend vereinbart worden.
Im Umfang kleinere Investitionsmaßnahmen stellen ferner die Projekte zur Schaffung von Rollstuhlfahrerplätzen dar, Umsetzung des Verkehrskonzepts für Radabstellplätze, Schaffung eines neuen Krisenraums für die Polizei und Erneuerungen für verschiedene technische Anlagen. Im Wirtschaftsplan 2022 sind diese ausgewiesen mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,3 Mio. € (zzgl. USt.).
B. Alternativen
Bereits mit der Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) vom 31.10.2019, der im Vorwege zum Abschluss eines Mietvertrags für den Deutsche Bank Park zwischen der Sportpark Stadion und Eintracht Frankfurt geschlossen worden ist, sind die Stadt Frankfurt am Main und die Sportpark Stadion u.a. die Verpflichtung für eine Kapazitätserweiterung des Stadions eingegangen. Dies soll durch den Ausbau der Hintertor-Tribüne (Nordwestkurve, NWK) des Heimfanbereichs umgesetzt werden. Die wesentlichen Festlegungen über diesen Ausbau des Stadions sind durch die Stadtverordneten mit § 5367 (M19 vom 24.01.2020) beschlossen worden. In der Folge sind diese Bauinvestitionen im Mietvertrag, der zwischen der Sportpark Stadion und Eintracht Frankfurt Stadion GmbH für den Deutsche Bank Park geschlossen worden ist, verpflichtend vereinbart worden.
C. Lösung
Die Kapitalerhöhung soll in Höhe des Nennwerts (ohne Agio) als Bareinlage in die Kapitalrücklage erfolgen. Im Gegensatz zum haftenden Stammkapital können nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildete Kapitalrücklagen wieder aufgelöst werden, ohne besondere Bedingungen zu erfüllen.
Insbesondere während der Ausbaumaßnahme, in der u. a. durch Abschlagsrechnungen der beteiligten Baufirmen hohe Rechnungssummen zu begleichen sind, ist für die Sportpark Stadion eine ausreichende Liquiditätsausstattung zeitnah sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist ein rascher Beschluss der Kapitalerhöhung und zeitnahe Auszahlung an die Sportpark Stadion unerlässlich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
In der bereits beschlossenen Finanzplanung 2021-2024 sowie im Haushaltsplanentwurf 2022 der Stadt Frankfurt am Main wurden im Produktbereich 98 "Zentrale Finanzwirtschaft" in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.010684 "Kapitaleinlagen an Gesellschaften" 2021 Mittel in Höhe von 50 Mio. € veranschlagt. Hieraus erfolgt eine Finanzierung i.H.v. 6 Mio. €. Weitere 6 Mio. € werden aus der Produktgruppe 13.01, Projekt 5.007202 bereitgestellt. Bei Letzteren handelt es sich um in der Finanzplanung 2022 - 2025 sowie im Haushaltsplanentwurf 2022 veranschlagte Mittel, die erst mit Rechtskraft des Haushalts 2022 respektive mit vorheriger, gesonderter Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde zur Verfügung stehen.
Die Finanzierung dieser Investitionstätigkeiten ist aus zusätzlichen Kreditaufnahmen vorgesehen. Der daraus resultierende Schuldendienst ist aus dem städtischen Haushalt zu erwirtschaften.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.09.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)