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Harmonisierung und Absenkung der Elternentgelte in Krippen, Krabbelstuben und altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.10.2008, M 195

Betreff:

Harmonisierung und Absenkung der Elternentgelte in Krippen, Krabbelstuben und altersstufenübergreifenden Kindergartengruppen

  1. Ab 01.01.2009 wird die Höhe der Elternentgelte für die pädagogische Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen wie folgt neu geregelt 1.1 Das monatliche Elternentgelt für die pädagogische Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen beträgt für den Ganztagsplatz 198 €, für den Teilzeitplatz 158 € und für den Halbtagsplatz 138 €. Bei vertraglich vereinbarter tageweiser Betreuung an mindestens zwei Wochentagen (Platzsharing) gelten entsprechend anteilige Entgelte. 1.2 Werden Kinder bis drei Monate vor Vollendung des dritten Lebensjahres in die Kita aufgenommen (vorgezogene Aufnahmen), gilt für sie ab Aufnahme die Entgeltregelung für Kindergartenkinder. 1.3 Besuchen mehrere Kinder einer Familie Kindertageseinrichtungen, wird bei zwei Kindern ein ermäßigtes Entgelt in Höhe von je 80%, bei drei und mehr Kindern in Höhe von je 60% erhoben (Geschwisterermäßigung). 1.4 Das Entgelt für Essen und Getränke wird gesondert erhoben.
  2. Diese Regelung gilt trägerübergreifend für alle Kitas, für die die Stadt Frankfurt am Main den Trägern die Gesamtdeckung der geltenden zuwendungsfähigen Kosten gewährleistet.
  3. Die Geschwisterermäßigung gilt auch für die pädagogische Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und für die erweiterte Betreuung an Grundschulen (gemäß Ziff. 6.3 des Beschlusses der Stv.-V. vom 18.03.2008, § 3685, M 7). Begründung: A. Zielsetzung Mit der Neuregelung der Elternentgelte für die pädagogische Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen werden zwei Ziele verfolgt:
  4. Harmonisierung und Vereinheitlichung der Elternentgelte für alle u3-Plätze in Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft (städtischer Träger, freie Träger) und der konkreten Angebotsform (Kinderkrippe, Krabbelstube, altersgemischte Kindergartengruppe).
  5. Senkung der Kita-Elternentgelte für alle u3-Plätze unter Beibehaltung eines vom Einkommen unabhängigen, einheitlichen Entgelts. B. Alternativen keine C. Lösung Bis zum Jahr 2007 bestanden zwischen den Dezernaten II und VIII geteilte Zuständigkeiten für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren, die unterschiedliche Elternentgeltregelungen hervorbrachten: - In städtischen Kinderkrippen und in den Krabbelstuben freier Träger beträgt das monatliche Entgelt für die ganztägige Betreuung 373 €, - in altersgemischten Kindergartengruppen der städtischen Kitas und der freien Träger werden für die unter Dreijährigen 296 € erhoben. - In den städtischen Kinderkrippen gilt eine Geschwisterermäßigung (analog Kindergarten und Hort), - in den Krabbelstuben und in altersgemischten Kindergartengruppen werden die Entgelte für Geschwisterkinder nicht ermäßigt. Mit der Zusammenführung der Zuständigkeit für alle Angebotsformen der Kindertagesbetreuung im Dezernat II (Stadtschulamt) haben sich die Voraussetzungen zur integrierten Wahrnehmung der Planungs- und Steuerungsaufgaben deutlich verbessert. Die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen wurde bereits zum 01.01.2008 harmonisiert und mit den Kita-Trägern vereinbart. Ab 01.01.2009 soll die uneinheitliche Ausgestaltung der Kita-Entgelte für Kinder unter drei Jahren aufgegeben und durch einheitliche und deutlich niedrigere Entgelte ersetzt werden. Die Entgelthöhe von 198 € basiert auf dem nicht ermäßigten Kindergarten-Entgelt in Höhe von 148 €, das für unter Dreijährige um ein Drittel höher veranschlagt wird. Mit der Senkung von 373 bzw. 296 € auf 198 € gewinnt Frankfurt am Main wieder Anschluss an die Entgelthöhen anderer kreisfreier hessischer Städte (siehe Anlage). D. Kosten Unter Berücksichtigung des vorgesehenen Platzausbaus für unter Dreijährige (2009: 900 Plätze, ab 2010 bis 2012 jeweils 1.100 Plätze), der zur Einlösung des ab 2013 Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab 2013 erforderlich wird, werden die voraussichtlichen Kosten, die sich aus der Harmonisierung und Senkung der Elternentgelte ergeben, unter Berücksichtigung der Minderaufwendungen bei den Kostenübernahmen gemäß § 90 SGB VIII, die beim Wirtschaftsdienst Kinder- und Jugendhilfe (KJW), entstehen, wie folgt kalkuliert: Jahr Mehrkosten Minderaufwendungen WJF um Minderaufwendungen bereinigte Kosten 2009 7.623.000 € 2.287.000 € 5.336.000 € 2010 9.620.000 € 2.886.000 € 6.734.000 € 2011 11.814.000 € 3.544.000 € 8.270.000 € 2012 14.008.000 € 4.202.000 € 9.806.000 € Diese Kosten sind im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2009 bereits berücksichtigt. Anlage 1 (ca. 10 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. Oktober 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 31 · 17.11.2008
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 195 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 16 · 24.11.2008
TO I, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 26 · 01.12.2008
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFAGREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 09.12.2008
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und ÖkoLinX-ARL gegen NPD (= Ablehnung)

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