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Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Vorlagentyp: M
227 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren12 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: a) Adolfine und Jürgen Herber b) THC Pharm GmbH Kaufgrundstück: Gemarkung Oberrad, Flur 8, Flurstück 485 Kaufpreis: a) 480,00 €/m2, für ca. 127 m2 somit vorläufig 60.960,00 € (im Plan -rot- markiert) b) 480,00 €/m2, für ca. 51 m2 somit vorläufig 24.480,00 € (im Plan -blau- markiert) Kosten und Steuern der Kaufverträge und seiner Durchführungen, insbesondere der Vermessungskosten, gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für einen Großteil des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Für kleine Teilflächen ist jeweils ein Bodenrichtwert von 18,00 €/m2 und 550,00 €/m2 ausgewiesen. Der ausgehandelte Kaufpreis von 480,00 € ist daher angemessen. Begründung: Der Ausbau der im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 und dem Fluchtlinienplan 1552 vom 27.03.1951 als Verkehrsfläche festgesetzten Wegeverbindung zwischen Wellengasse und Wehrstraße soll nicht mehr realisiert werden. Die abgeschlossene Bauleitplanung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Buchrainplatz sieht stattdessen eine attraktivere, durchgängige Radverkehrsführung auf Schutzstreifen und Radwegteilstücken für beide Fahrtrichtungen vor und bindet am Buchrainplatz an den Straßenzug Wasserhofstraße - Gräfendeichstraße an. Eine Führung des Radverkehrs über eine Nordparallele zur Offenbacher Landstraße (Balduinstraße - Kochstraße und den oben genannten Weg zwischen Wellengasse und Wehrstraße) ist damit entbehrlich. Das in städtischem Besitz befindliche Flurstück ist zudem bebaut und ein barrierefreier Anschluss an die Wehrstraße innerhalb der verfügbaren Verkehrsfläche aufgrund eines Baums in einem Hochbeet, der im o. g. Bebauungsplan als "zu erhaltender Baum" festgesetzt ist, nicht herstellbar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt daher einer Veräußerung ausdrücklich zu. Das städtische Grundstück liegt zwischen mehreren Baugrundstücken. Auf Grund des Zuschnitts sind die Grundstücksteilflächen nicht separat nutzbar. Käufer sind die Eigentümer der Liegenschaften Offenbacher Landstraße 335 - 339, an denen das städtische Grundstück südlich anschließt. Maßstab 1:500 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 blau markierte Fläche rot markierte Fläche Maßstab 1:2000 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 rot markierte Fläche blau markierte FlächeNebenvorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2013Sie sind hier
    MM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
    Magistratsvortrag
  2. 24. Januar 2014OAOA 460Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172Anregung
  3. 24. Januar 2014OFOF 773/5Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  4. 6. Juni 2014STST 775Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
  5. 3. Februar 2015OFOF 1028/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 20. Februar 2015OMOM 3902Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeDirektanregung
  7. 22. Mai 2015STST 777Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
  8. 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
  9. 15. Juni 2016OFOF 98/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  10. 1. Juli 2016OAOA 36Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)Anregung
  11. 8. Juli 2016MM 138Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  12. 15. September 2017OFOF 579/5Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
  13. 15. September 2017OMOM 2162Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Direktanregung
  14. 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 227 WochenSTST 123Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf12 Beratungen
KAV
Sitzung 13 · 28.10.2013
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 172 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 5
Sitzung 25 · 01.11.2013
TO I, TOP 38
Beraten
a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.11.2013
TO I, TOP 8
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 14.11.2013
TO II, TOP 21
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 5
Sitzung 26 · 29.11.2013
TO I, TOP 14
Beraten
a) Die Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 10.12.2013
TO I, TOP 8
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 12.12.2013
TO II, TOP 13
Beraten
Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Anregung OA 460 2014 1. Die Vorlage M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 28.01.2014
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 30.01.2014
TO II, TOP 17
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 28 · 25.02.2014
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Römer (M 172 und OA 460 = Annahme)REP (M 172 und OA 460 = Annahme)NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 27.02.2014
TO II, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
SPDFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Enthaltung:
NPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenRömerREP
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

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