Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Wehrstraße per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
- Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: a) Adolfine und Jürgen Herber b) THC Pharm GmbH Kaufgrundstück: Gemarkung Oberrad, Flur 8, Flurstück 485 Kaufpreis: a) 480,00 €/m2, für ca. 127 m2 somit vorläufig 60.960,00 € (im Plan -rot- markiert) b) 480,00 €/m2, für ca. 51 m2 somit vorläufig 24.480,00 € (im Plan -blau- markiert) Kosten und Steuern der Kaufverträge und seiner Durchführungen, insbesondere der Vermessungskosten, gehen zu Lasten der Käufer. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für einen Großteil des Grundstücks 480,00 €/m2 beträgt. Für kleine Teilflächen ist jeweils ein Bodenrichtwert von 18,00 €/m2 und 550,00 €/m2 ausgewiesen. Der ausgehandelte Kaufpreis von 480,00 € ist daher angemessen. Begründung: Der Ausbau der im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 und dem Fluchtlinienplan 1552 vom 27.03.1951 als Verkehrsfläche festgesetzten Wegeverbindung zwischen Wellengasse und Wehrstraße soll nicht mehr realisiert werden. Die abgeschlossene Bauleitplanung zur Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße zwischen Balduinstraße und Buchrainplatz sieht stattdessen eine attraktivere, durchgängige Radverkehrsführung auf Schutzstreifen und Radwegteilstücken für beide Fahrtrichtungen vor und bindet am Buchrainplatz an den Straßenzug Wasserhofstraße - Gräfendeichstraße an. Eine Führung des Radverkehrs über eine Nordparallele zur Offenbacher Landstraße (Balduinstraße - Kochstraße und den oben genannten Weg zwischen Wellengasse und Wehrstraße) ist damit entbehrlich. Das in städtischem Besitz befindliche Flurstück ist zudem bebaut und ein barrierefreier Anschluss an die Wehrstraße innerhalb der verfügbaren Verkehrsfläche aufgrund eines Baums in einem Hochbeet, der im o. g. Bebauungsplan als "zu erhaltender Baum" festgesetzt ist, nicht herstellbar. Das Amt für Straßenbau und Erschließung stimmt daher einer Veräußerung ausdrücklich zu. Das städtische Grundstück liegt zwischen mehreren Baugrundstücken. Auf Grund des Zuschnitts sind die Grundstücksteilflächen nicht separat nutzbar. Käufer sind die Eigentümer der Liegenschaften Offenbacher Landstraße 335 - 339, an denen das städtische Grundstück südlich anschließt. Maßstab 1:500 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 blau markierte Fläche rot markierte Fläche Maßstab 1:2000 Gemarkung Oberrad Flur 8, Flurstück 485 rot markierte Fläche blau markierte FlächeNebenvorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2013Sie sind hierMM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Magistratsvortrag
- 24. Januar 2014OAOA 460Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172Anregung
- 24. Januar 2014OFOF 773/5Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 6. Juni 2014STST 775Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
- 3. Februar 2015OFOF 1028/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2015OMOM 3902Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeDirektanregung
- 22. Mai 2015STST 777Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
- 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
- 15. Juni 2016OFOF 98/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 1. Juli 2016OAOA 36Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)Anregung
- 8. Juli 2016MM 138Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 15. September 2017OFOF 579/5Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 15. September 2017OMOM 2162Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Direktanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 227 WochenSTST 123Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)