Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
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Neues zu Wehrstraße per E-MailBegründung
Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339).
Inhalt
Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern.
Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2013MM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Magistratsvortrag
- 24. Januar 2014Sie sind hierOAOA 460Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172Anregung
- 24. Januar 2014OFOF 773/5Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
- 6. Juni 2014STST 775Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
- 3. Februar 2015OFOF 1028/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2015OMOM 3902Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeDirektanregung
- 22. Mai 2015STST 777Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
- 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
- 8. Juli 2016MM 138Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 15. September 2017OMOM 2162Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Direktanregung
- 15. September 2017OFOF 579/5Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 227 WochenSTST 123Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)