Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)
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Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016
Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken.
Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2013MM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Magistratsvortrag
- 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
- 15. Juni 2016OFOF 98/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße (erneuter Versuch)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 1. Juli 2016Sie sind hierOAOA 36Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung)