Entwurf Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158
Betreff: Entwurf Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 183 NR 1091, NR 1092, NR 1093 und NR 1094 (zu E 181) EA 1 bis EA 76 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: OA 509/14, OA 548/14, OA 555/14, OA 560/14 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 04.12.2014 bis 18.12.2014 Am 18.12.2014 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2015/2016 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. Alle aufgeführten Vorlagen wurden mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2013, § 5379 beschlossen. I Antrag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, § 3632, beschlossen wurde. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2015/2016 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. Es dient zur Kenntnis, dass im Vergleich zum Haushalt 2014 vorgenommene inhaltliche Änderungen im Entwurf der ABV durch Unterstreichung kenntlich gemacht wurden.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I, S.178) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
- a)der Zusatzversorgungskasse gemäß Anlage 3,
- b)der Gemeindlichen Bestattungshilfe Bergen-Enkheim gemäß Anlage
- Es gilt der von der Gemeindevertretung beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß.
- Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I, S.178) und § 5 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl. I, S. 786, 800) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für die Wirtschaftsjahre 2015/2016 gemäß Anlagen 5 bis 11 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2015 bis 2018 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist gemäß § 101 Abs. 5 HGO jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Die Fortschreibung der Finanzplanung für den Zeitraum 2016 bis 2019 wird entsprechend § 7 Abs. 2 GemHVO der Stadtverordnetenversammlung vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2015-2018, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass - bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, - einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2018 nicht erfolgen, - in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, - das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und - die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten.
- Es dient zur Kenntnis, dass neben dem vorgelegten Investitionsprogramm 2015-2018 (Ziffer 7) weitere Investitionsmaßnahmen, deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt nicht eingeflossen ist, nachrichtlich in der "Investitionsliste 2" genannt und dem Haushaltsentwurf als ergänzende Anlage beigefügt werden (Bd. I, Aufstellungen und Übersichten). Die "Investitionsliste 2" dient zur Kenntnis. Sie ist kein Teil des Haushaltsplanes und hat keine präjudizierende Wirkung für die nachfolgenden Planungen.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Nettokreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 1,11 Mrd. € und damit inklusive des Darlehens aus dem Treuhandvermögen Riedberg ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 2,86 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 380 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2016 auf 430 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und zur Einschränkung der planerischen Nettoneuverschuldung im Haushaltsvollzug der Jahre 2015 und 2016 stehen daher die im Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat. Es dient zur Kenntnis, dass in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 12.09.2013, § 3617, die Kernphase des Treuhandvermögens Riedberg voraussichtlich zum 31.12.2015 beendet wird. Zum Zeitpunkt der Aufhebung des Treuhandvermögens werden sämtliche bis dahin erstellten Vermögenswerte und sämtliche Verbindlichkeiten des Treuhandvermögens Riedberg in die Vermögensrechnung / Bilanz der Stadt Frankfurt übernommen. Nach aktuellem Kenntnisstand werden mit Ablauf des 31.12.2015 voraussichtlich Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 148,20 Mio. € übertragen. Nach Abschluss der gesamten Entwicklungsmaßnahme stehen diesen Verbindlichkeiten nach derzeitiger Planung voraussichtlich ca. 188,9 Mio. € an Infrastrukturvermögen gegenüber. Zusammen mit der Kreditaufnahme zur Finanzierung des Investitionsprogramms beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung im Haushaltsjahr 2016 somit auf 578,20 Mio. €.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2018 resultierenden Finanzmittelüberschüsse dienen wie folgt zur Kenntnis: 2015 142,63 Mio. €, 2016 131,72 Mio. €, 2017 111,11 Mio. € und 2018 104,86 Mio. €. (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2018 490,32 Mio. €). Der im Gesamtfinanzhaushalt 2015/2016 für das Haushaltsjahr 2014 ausgewiesene planerische Kassenbestand zum 31.12.2014 (-80,55 Mio. €) basiert auf den Veranschlagungen des Haushaltsplans 2014 und berücksichtigt eine planerische Nettokreditaufnahme 2014 in Höhe von 129,00 Mio. €. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für beide Planjahre auf 750 Mio. € begrenzt.
- Die geplanten Jahresergebnisse (vor Stiftungsrücklagen und ILV) dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2015 Fehlbetrag von -10,51 Mio. €, Ergebnishaushalt 2016 Fehlbetrag von -36,67 Mio. €, Ergebnishaushalt 2017 Fehlbetrag von -58,16 Mio. € und Ergebnishaushalt 2018 Fehlbetrag von -64,27 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2015 bis 2018 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -169,61 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der unselbständigen Stiftungen nicht enthalten. Die planmäßigen Jahresergebnisse unter Einbeziehung der Rücklagen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2015 auf einen Fehlbetrag von -10,66 Mio. € und 2016 auf einen Fehlbetrag von -36,82 Mio. € bzw. kumuliert für die Haushaltsjahre 2015-2018 auf -170,23 Mio. €.
- Zur Deckung der Fehlbedarfe der Haushaltsjahre 2015 und 2016 sowie der Fehlbeträge bis 2018 stehen voraussichtlich noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung. Der Stand der Rücklage beläuft sich zum 31.12.2013 auf 338,99 Mio. €, der planerischer Stand zum 31.12.2014 auf 273,80 Mio. €. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushalts- und Finanzplanungsentwurfes 2015/2016 wird am Ende des Finanzplanungszeitraums 2018 ein voraussichtlicher Rücklagenbestand von 103,57 Mio. € ausgewiesen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in Folge des Tarifabschlusses erforderlichen Nachverhandlungen mit den nichtstädtischen Trägern von Kindertageseinrichtungen über die Betriebskostenzuschüsse noch nicht abgeschlossen sind. Der Magistrat wird ermächtigt, die sich ergebenden Budgetveränderungen zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2015 / 2016 und der mittelfristigen Finanzplanung 2015 - 2018 zu berücksichtigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresabschlüsse der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, unter Berücksichtigung der Kapitalrücklagen aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main, zu Überschreitungen der geplanten Jahresfehlbeträge 2013 von 297,28 T€ führten bzw. von voraussichtlich 479,00 T€ 2014 (lt. Prognose
- Halbjahr 2014) führen. Unter Einbeziehung des Bestandes der Kapitalrücklage zum 31.12.2012 von rd. 170,49 T€ verbleiben voraussichtlich nicht gedeckte Kapitalfehlbeträge von 605,79 T€. Der Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird beauftragt, geeignete (strukturelle) Maßnahmen zu ergreifen, damit der Ausgleich der Kapitalfehlbeträge in den Jahren bis 2018 sichergestellt wird. Über die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen hat der Eigenbetrieb der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die in den Wirtschaftsunterlagen ab 2015 ausgewiesenen Jahresverluste durch gleichhohe Leistungen der Stadt abgedeckt sind.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Entwurf des Haushaltes 2015/2016 und der Finanzplanung bislang keine Veranschlagungen für die Ablösung der ISDN-Telefonanlage durch internetbasierte Telefonie "Voice over IP" (VoIP) enthält. Die hierfür erforderlichen Mittel können erst nach Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und einer gesonderten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellt werden. Sofern diese Voraussetzungen bis zur Beschlussfassung zum Haushalt 2015/2016 erfüllt sind, ist der Magistrat ermächtigt, die entsprechenden Veranschlagungen zum Endausdruck 2015/2016 aufzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015/2016 auf der seit März 2014 gültigen Dezernatsverteilung basiert. Der Magistrat wird ermächtigt, den Haushaltsentwurf 2015/2016 zum Endausdruck des Haushaltes entsprechend der aktuellen Dezernatsverteilung anzupassen oder ersatzweise die notwendigen Budgetveränderungen im Haushaltsvollzug per Sollveränderung umzusetzen.
- Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge zur Minderung der ausgewiesenen Unterdeckungen vorzulegen. Auf die diesbezügliche Empfehlungen der Aufsichtsbehörde in ihren Genehmigungserlassen wird verwiesen. II. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Anlage 10_Kliniken-Hoechst_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 11_Kita_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 1_Haushaltssatzung_Frankfurt_2015-2016 (ca. 47 KB) Anlage 2_BewirtschaftungVorschriften2015_2016 (ca. 115 KB) Anlage 3_Zusatzversorgungskasse_Satzung (ca. 29 KB) Anlage 4_Bestattungshilfe_Bergen-Enkheim_Satzung (ca. 28 KB) Anlage 5_Hafen_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 6_Markt_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 7_KKJF_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 8_Stadtentwaesserung_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage 9_VHS_Feststellungsvermerk (ca. 31 KB) Anlage _Begruendung (ca. 1,7 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 28.09.2014, OF 392/12 Antrag vom 27.09.2014, OF 393/12 Antrag vom 23.10.2014, OF 840/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2014STST 415Maßnahme 5.003790: Ziehenschule, Abriß und Neubau KlassentraktStellungnahme
- 5. Mai 2014STST 623Tütenspender für Hundekottüten am NiddablickStellungnahme
- 5. Mai 2014STST 615Unzureichender Brandschutz im sogenannten Anbau der Ziehenschule aus dem Jahre 1969Stellungnahme
- 19. September 2014Sie sind hierMM 158Entwurf Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018Magistratsvortrag
- 27. September 2014OFOF 393/12Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.13 Straßenreinigung Finanzierung von HundekottütenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. September 2014OFOF 392/12Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Feldwegedecke ab der Unterführung der A 5 von Bad Homburg Richtung Gewerbegebiet .Am Martinszehnten.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2014EAEA 13Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.13 Straßenreinigung Finanzierung von HundekottütenEtatanregung
- 23. Oktober 2014OFOF 840/9Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Ziehenschule, Abriss und Neubau KlassentraktOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, SPD
- 2. März 2015Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 320Finanzierung von HundekottütenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf32 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung des Verfahrens)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Der Vertreter der LINKE. hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, 1 SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 SPD und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP, NPD und fraktionslos (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 GRÜNE und CDU (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung WBE, SPD und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP sowie Abwesenheit FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos; GRÜNE (= Zustimmung ohne Hinweis) gegen LINKE. (= Ablehnung), bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (M 158 vom 19.09.2014) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2015 (M 162 vom 19.09.2014) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung vom 25.07.2014 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in den Teilhaushalten wurden entsprechend M 158 vom 19.09.2014, Ziffer 16 in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2015/2016 (M 158 vom 19.09.2014) vorgelegte Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde mit M 191 vom 10.11.2014 geändert und wird im Finanzplan 2015 mit Einnahmen und Ausgaben von je 64.246.897 € und im Erfolgsplan 2015 mit einem Voranschlag für den Gewinn von 2.112.000 € und im Finanzplan 2016 mit Einnahmen und Ausgaben von je 64.765.897 € und im Erfolgsplan 2016 mit einem Voranschlag für den Gewinn von 2.112.000 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite 2015 wird mit 39.257.845 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 53.300.000 € und der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2015 mit 35.000.000 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite 2016 wird mit 40.249.001 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 46.400.000 € und der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2016 mit 35.000.000 € festgesetzt. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen aus der erhöhten Kreditaufnahme überwiegend den Schuldendienst der Haushaltsjahre 2018 ff. betreffen und im aktuellen Finanzplanungszeitraum betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2015/2016 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu I.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus den beigefügten Listen sämtlicher Etatvorlagen.