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Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 214

Betreff: Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 (M 158)

  1. Die Stellungnahme der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zum Wirtschaftsplan 2016 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der veränderte Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2016 von 13.909.924 EUR mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2016 von 14.286.474 EUR mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2016 von 343.000 EUR mit einer geplanten Ausgleichsleistung von unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags 14.782.608 EUR sowie dem entsprechend angepassten Feststellungsvermerk wird genehmigt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wirtschaftsplan 2016 des Betriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe am 18.12.2014 beschlossen. Der Wirtschaftsplan 2016 endete mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.094 T€. Gemäß § 15 des Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird. Der aktualisierte Wirtschaftsplan 2016 endet mit einem Fehlbetrag in Höhe von 13.910 T€. Gegenüber dem bereits beschlossenen Wirtschaftsplan mit einem kalkulierten Fehlbetrag in Höhe von 13.094 T€ beträgt der Mehrbedarf 816 T€. Dieser Mehrbedarf resultiert aus nicht erwarteten und geplanten erhöhten Zuführungen in die Pensions-/Beihilferückstellungen für die im Eigenbetrieb tätigen Beamtinnen und Beamten (663 T€) und deren Verzinsung (167 T€). Aufgrund der Regelungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind diese Rückstellungen in der Bilanz nachzuweisen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziff. 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes ist der Wirtschaftsplan mit einer Stellungnahme der Betriebskommission dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hat sich in ihrer Sitzung am
  3. September 2015 mit dem Wirtschaftsplan 2016 und dem Feststellungsvermerk befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind kann gemäß C.3. des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß C.5. der Betrauung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main vom 08.07.2013 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. Anlage _Stellungnahme_BK (ca. 82 KB) Anlage _Wirtschaftsplan (ca. 858 KB) Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 21.01.2016
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. OchsStv. Dr
Enthaltung:
BFFÖkoLinX-ARLStv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Enthaltung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 26.01.2016
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 28.01.2016
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPStv. OchsStv. Dr
Enthaltung:
BFFStv. KrebsÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn; BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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