Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für den Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst - Vierter Nachtrag
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt die Finanzierung des Klinikneubaus in Höchst aufgrund von Festlegungen im Konsortialvertrag zur Errichtung des Klinikverbundes sicherstellen muss (§ 6612 vom 17.12.2015 zum M 188) und für die Errichtung des Ersatzneubaus (I. Bauabschnitt) einen Investitionszuschuss in Höhe von 217.150 T€ und zusätzlich einen Investitionszuschuss in Höhe von 10.000 T€ für Medizintechnik genehmigt hat (§ 1092 vom 23.2.2017 zum M 19). Neben den durch gesonderte Beschlüsse bewilligten Haushaltsmitteln i.H.v. 227.150 T€ sind im Haushaltsplan 2022 zusätzlich 20.800 T€ eingeplant sowie im Haushaltsplan 2023 weitere 3.300 T€ bei der Projektdefinition 5.004470 vorgesehen.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Projekt Mehrausgaben sowohl für Baukosten bei Vertragsabschluss als auch durch Bauzeitverlängerung zu verzeichnen sind und darüber hinaus für Interimsmaßnahmen wie die Unterbringung der Speisenversorgung für Mitarbeitende und die Zentralsterilisation in Containern. Minderausgaben sind bei den Baunebenkosten und der Grunderwerbsteuer zu verzeichnen. Per Saldo werden die Mehrausgaben mit 22.900 T€ beziffert.
- Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass ein Moderationsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Arbeitsgemeinschaft Klinikum Frankfurt Höchst (ARGE) und der Zentralen Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Bauzeitverzögerung durchgeführt wurde und dies in eine Vereinbarung mündete, die die wechselseitigen Forderungen von Zentraler Errichtungsgesellschaft mbH und Arbeitsgemeinschaft Klinikum Höchst berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss der sog. ALL-IN Lösung einhergeht, dass die möglicherweise entstandenen Kosten und Schäden auch die jeweiligen Rechtsverhältnisse zwischen ZEG und KFH sowie Stadt Frankfurt und KFH als auch ZEG betrifft und alle auf etwaige Ansprüche auf Erstattung oder Rückforderung verzichten. Mit der ALL-IN LÖSUNG werden sämtliche gegenseitigen Forderungen der verschiedenen Parteien abgegolten.
- Der gesamte Investitionsbedarf beläuft sich nunmehr auf 250.050 T€. Die Mehrausgaben von bis zu 22.900 T€ werden genehmigt. Die Mittel stehen im Haushalt unter Produktgruppe 19.06, Projektdefinition 5.004470 zur Verfügung.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Mehrausgaben von per Saldo 22.900 T€ sind noch zu genehmigen.
B. Alternativen
Austragung der Streitigkeiten zwischen ZEG und ARGE wegen der bauzeitverlängerungsbedingten Mehrausgaben vor Gericht. Auseinandersetzung mit dem Mitgesellschafter der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH wegen nicht erstatteter Interimsmaßnahmen.
C - Entstehung der Mehr-/Minderausgaben
Übersicht Mehr-/Minderausgaben:
I. Mehrausgaben aus Vertrag | | 5.353
II. Mehrausgaben a.G. Bauzeitverlängerung | | 16.323
III. Mehrausgaben wg. Beseitigung kleiner Mängel | | 500
IV. Mehrausgaben für Interimsmaßnahmen | | 3.034
V. Minderausgaben Baunebenkosten + Grunderwerbsteuer | | -2.310
| VI. Medizintechnik | 0 | |
| 22.900 |
I. Mehrausgaben aus Vertrag
Die Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH (ZEG) hat die Arbeitsgemeinschaft Klinikum Höchst (ARGE) mit der schlüsselfertigen Herstellung des Neubaus für das Klinikum Frankfurt Höchst beauftragt. Mit dem Generalunternehmer wurde im Hauptauftrag eine Pauschalvergütung i.H.v. 232.738 T€ vereinbart. Mit dem
- Nachtrag wurde eine Bauzeitverlängerung von zwei Monaten und Minderkosten i.H.v. 1.164 T€ vereinbart. Mit dem
- Nachtrag wurden Optimierungsangebote und bis dahin vorgelegte Sachnachträge vereinbart. Der Pauschalfestpreis gem.
2. Nachtrag beläuft sich auf 227.153 T€ Ausgehend von der Hauptauftragssumme waren somit Minderausgaben von 5.585 T€ vereinbart worden. Bezogen auf den § 1092 vom 23.2.2017 zum M 19 sind jedoch Mehrausgaben von 5.353 T€ mit Abschluss der ALL-IN Lösung zu verzeichnen.
II. Mehrausgaben aufgrund Bauzeitverlängerung
Mit dem 2. Nachtrag wurde der 15.10.2019 als Gesamtfertigstellungstermin vereinbart. Das Gebäude wurde der ZEG aber erst am 23.01.2023 übergeben. Der vereinbarte Fertigstellungstermin wurde also um mehr als drei Jahre überzogen.
Die Verantwortlichkeiten für die Verzögerung sind strittig. Dementsprechend werden auch wechselseitig Forderungen aufgrund der Verzögerung geltend gemacht. Die ZEG macht Vertragsstrafen und Verzugsschäden gegen die ARGE geltend. Die ARGE macht ihrerseits Ansprüche wegen Mehrkosten der Bauzeitverlängerung gegen die ZEG geltend. Zur Verhinderung eines Baustopps und zur Klärung der wechselseitigen Forderungen aufgrund der Bauzeitverzögerung haben ARGE und ZEG ein sogenanntes Moderatorenverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren haben die Parteien bereits baubegleitend ab Februar 2021 einen ehem. BGH-Richter als Moderator für verschiedene Streitpunkte beauftragt. Die vom Moderator als zu berücksichtigen genannten Sachverhalte wurden vom Rechtsbeistand der ZEG bewertet und sind maßgeblich für die Vereinbarung zur sog. ALL-IN Lösung sowie für die Vorlage.
A. ALL-IN Lösung
- Wechselseitige Forderungen aus Bauzeitclaim/Vertragsstrafe
1.1. Ansprüche der ARGE
Die ARGE hat unter dem Stichwort "gestörter Bauablauf" für den Zeitraum bis Ende 2021 einen Betrag von 37.587 T€ im Moderationsverfahren geltend gemacht. Die Darlegungen sind aus Sicht der ZEG jedoch voller Widersprüche und Unklarheiten und nach Einschätzung des Claim-Managements derzeit gerichtlich nicht durchsetzbar. Die ZEG hat sich jedoch aus Verhandlungsgründen und im Einigungsinteresse dazu entschieden einen Teil der Forderungen im Rahmen der Verhandlungen anzuerkennen und dabei die vom Moderator entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Forderungen zu akzeptieren, da diese grundsätzlich plausibel hergeleitet und widerspruchsfrei begründet sind. Demnach können 20.461 T€ als Forderungen der ARGE berücksichtigt werden.
1.2. Ansprüche der ZEG
a) Vertragsstrafe
Die ZEG macht gegen die ARGE wegen der über den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin 15.10.2019 hinausgehenden Bauzeit Ansprüche geltend.
Die vereinbarte Vertragsstrafe wurde vom Moderator in voller Höhe (9.544 T€) als zu berücksichtigen beurteilt.
b) Verzugsschäden
Die ZEG macht Verzugsschäden im Umfang von 20.000 T€ bis 24.000 T€ geltend. Diese können ZEG und Klinikum Höchst GmbH jedoch nur geltend machen sofern sie diese dem Grunde und der Höhe nach konkret nachweisen können. Nach vorliegender Einschätzung können Verzugsschäden bestenfalls im Umfang von 6.000 T€ nachgewiesen werden (Kosten für Bauleitung/Oberbauleitung/Claim-Management und Kosten für die Ertüchtigungsmaßnahmen im Bauteil A, um die Betriebsfähigkeit bis zum Umzug sicherzustellen). Immaterielle Forderungen im Hinblick auf Umsatzausfälle können nicht nachgewiesen werden, da während der Pandemiezeit Umsatzeinbußen von Land und Bund mehr als kompensiert wurden. Unabhängig von der Durchsetzbarkeit der Forderungen können im vorliegenden Fall die Schadenersatzforderungen nicht getrennt von den Vertragsstrafen betrachtet werden, sondern sind zu verrechnen. Da die Summe der durchsetzbaren Verzugsschäden (6.000 T€) unterhalb der Vertragsstrafe (9.544 T€) liegt, bleiben die Verzugsschäden im Weiteren unberücksichtigt.
Per Saldo ergibt sich ein Anspruch der ARGE gegenüber der ZEG in Höhe von 10.917 T€ aus Bauzeitclaim/Vertragsstrafe.
2. Mehrvergütungsforderungen wegen Leistungsänderungen/Zusatzleistungen
Die ARGE macht Mehrvergütungsforderungen wegen Leistungsänderungen/Zusatzleistungen (Sachnachträge) seit dem 01.10.2021 i.H.v. 10.000 T€ geltend. Davon sind Nachträge im Umfang von 2.919 T€ anerkannt.
3. Streitige Nachträge
Zu den unter 2. genannten Forderungen hinzu kommen streitige Forderungen für Leistungen bis zum 30.9.2021 (9.835 T€). Die dahinterliegenden Forderungen aus Änderungsanträgen wurden einer Risikobewertung unterzogen und werden mit 2.987 T€ beziffert.
4. Abgeltung Mängel
Die Parteien haben für eine konkrete Aufstellung von Mängeln, die von der ARGE zu beseitigen wären, einen Abgeltungsbetrag vereinbart, der mit 500 T€ beziffert ist. Hiermit werden Mängelbeseitigungsrechte der ZEG für optische Erscheinungen an Oberflächen aufgrund unsauberer Arbeiten oder mechanischer Beschädigungen, ohne weitreichendere technische Ursachen und ohne funktionale Auswirkungen auf den Klinikbetrieb, abgegolten. Nicht abgegolten sind damit technisch-funktionale Ursachen der Erscheinungen, die im Zeitpunkt der Vereinbarung nicht erkennbar waren, und die damit zusammenhängenden Mängelrechte. Der Abgeltungsbetrag soll dafür verwandt werden, nach eigener Einschätzung und Priorisierung Instandsetzungen von Oberflächen vorzunehmen. Die üblichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Position | Brutto TEUR
1. zzgl. Saldo Bauzeitclaim / Vertragsstrafe | 10.917
2. zzgl. anerkannte Nachträge | 2.919
| 3. zzgl. streitige Nachträge | 2.987 |
| Gesamt | 16.823 |
| 4. abzgl. Abgeltungsbetrag Mängel | -500 |
| Ergebnis | 16.323 |
Ausweislich der beigefügten Vereinbarung erhält die ARGE zusätzlich zur Summe von 16.323 T€ für die ALL-IN Lösung noch eine Restzahlung aus dem Ursprungsvertrag (Ziffer I) in Höhe von 2.970T€, der bisher zurückbehalten wurde.
III. Mehrausgaben für die Beseitigung kleinerer Mängel
Die unter Ziffer II.4. genannten kleinen Mängel müssen beseitigt werden. Dafür werden 500 T€ benötigt.
IV. Mehrausgaben für Interimsmaßnahmen
Für die Position Betriebsorganisationsfeinplanung/Interimsmaßnahmen waren 8.350 T€ vorgesehen. Durch die Bauzeitverlängerung des Neubaus sind bereits Mehrausgaben für Interimsmaßnahmen entstanden. Durch die Verzögerung des Funktionsbaus (M 38 vom 26.2.2021) werden noch weitere Mehrausgaben für die Unterbringung der Speisenversorgung für Mitarbeitende und die Zentralsterilisation in Containern entstehen. Die Mehrausgaben werden insgesamt mit 3.034 T€ beziffert.
V. Minderausgaben für Baunebenkosten und Grunderwerbsteuer
Ursprünglich waren für die Position Baunebenkosten 41.300 T€ berücksichtigt. Die derzeit prognostizierten Baunebenkosten liegen um 2.213 T€ niedriger als geplant und werden mit 39.087 T€ beziffert. Von den für die Grunderwerbsteuern bereitgestellten 400 T wurden nur 303 T€ benötigt. Die Minderausgaben belaufen sich zusammen auf 2.310 T€.
VI. Medizintechnik
Der Investitionskostenzuschuss für verschiedene medizintechnische Geräte war mit 10.000 T€ geplant und floss auch in dieser Höhe ab.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
| bisher freigegeben | Mehr-/Minderausgaben | |
| TEUR | TEUR | |
| a) Baukosten | 221.800 | 22.176 |
| b) Baunebenkosten | 41.300 | -2.213 |
| c) Grunderwerbsteuer | 400 | -97 |
| d) Betriebsorganisationsfein- planung/Interimskosten | 8.350 | 3.034 |
| e) Medizintechnik | 10.000 | 0 |
| Summe | 281.850 | |
| Landeszuschuss | -54.700 | |
| Städtischer Zuschuss | 227.150 | 22.900 |
| Städtischer Zuschuss Gesamt | 250.050 |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum:
| Bisher verausgabt inkl. Medizintechnik o davon Ergebnishaushalt 1.860 T€ | 226.500 T€ |
| Noch offen 2023 2024 2025 2026 2027 | 19.798 |
| T€ 1.317 T€ 765 T€ 835 T€ 835 T€ Summe | 23.550 |
| T€ Gesamt | 250.050 |
| T€ | |
3. Folgeinvestitionen
- Keine in Verbindung mit dem Neubau.
4. Jahresfolgekosten:
| a) Bauunterhaltung | Keine |
| b) zus. Abschreibungen (22.900 T€ / 40 Jahre) | 573 T € p.a. |
| c) zus. kalk. Verzinsung (1,45 % von 22.900 T€/2) | 166 T € p.a. |
5. Jahreserträge
- Keine
6. Leistungen Dritter
- Keine an die Stadt.
7. Sonstiges
8. Stellenplanmäßige Auswirkungen
- Keine
Anlage Schlussvereinbarung_ZEG_mit_ARGE (nicht öffentlich - ca. 358 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2014BB 80Investitionskostenzuschuss Ersatzneubau Klinikum Frankfurt HöchstMagistratsbericht
- 2. Oktober 2023Sie sind hierMM 169Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für den Neubau des Klinikums Frankfurt Höchst - Vierter NachtragMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme der Vorlage M 169)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)