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Benennung einer Straße im Ortsbezirk 11 (Seckbach) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 02.07.2012, M 149

Betreff: Benennung einer Straße im Ortsbezirk 11 (Seckbach) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat I. Straßenbenennung Ortsbezirk 11 Stadtbezirk 390 (Seckbach) Benennung einer Straße Als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Für die von der Nußgartenstraße in nördlicher Richtung bis zum Berger Weg verlaufende unbenannte Straße wird eine Benennung in "Seckbacher Kreuzweg" vorgeschlagen. II. Der unter der Ziffer I. vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt.

Begründung: A. Zielsetzung: Die zu benennende Straße dient der Erschließung einer Vielzahl von Freizeitgärten westlich des Lohrbergs und wird als Verbindung zwischen dem Norden von Seckbach mit der Gemarkung nördlich des Berger Weges genutzt. Der Bereich zwischen der Nußgartenstraße und dem Berger Weg ist bislang nicht amtlich benannt, obwohl die vorhandenen Straßennamensschilder mit der Bezeichnung "Kreuzweg" einen anderen Eindruck vermitteln. Eine amtliche Benennung ist durchzuführen. B. Alternativen: Keine. Die Straßenbenennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Jeder Straßenname soll in Frankfurt a.M. nur einmal vorkommen. Aus Gründen des Gleichklangs und der Verwechslungsgefahr kann die Bezeichnung "Kreuzweg" nicht beibehalten werden. Die Bezeichnung "Der Kreuzweg" wird in historischen Karten wie z. B. in "Ravenstein.s Plan vom Stadt- u. Landkreis Frankfurt a.M." aus dem Jahr 1898 verwendet. Im Zuge der Eingemeindung Seckbachs im Jahr 1900 wurden zahlreiche Straßen umbenannt, die mit Frankfurter Straßennamen gleichlautend waren. Es ist zu vermuten, dass damals Regelungen hinsichtlich des Kreuzwegs versäumt wurden. In Frankfurt a.M. gibt es 14 Straßenbezeichnungen mit dem Namensbestandteil "Kreuz" u. a. Kreuzerweg, Kreuzstraße. Um einerseits den im Ortsteil Seckbach bekannten Namen und den historischen Bezug aufzunehmen, jedoch andererseits mögliche Verwechslungen mit den genannten Straßen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die Straße in "Seckbacher Kreuzweg" zu benennen. D. Kosten: Entfällt Anlage _Plan (ca. 271 KB)Beratung im Ortsbeirat: 11 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.07.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juli 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.09.2012 im KAV angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 13 · 27.08.2012
TO II, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2002,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung