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Bebauungsplan Nr. 866 - Alte Gasse/Große Friedberger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.08.2008, M 146

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 866 - Alte Gasse/Große Friedberger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

I.1 Für das Gebiet Alte Gasse / Große Friedberger Straße in Frankfurt am Main – Innenstadt ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 25.06.2008 zum Aufstellungsbeschluss.

I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die städtebaulichen Defizite in diesem innerstädtischen Bereich zu beheben und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen die das Plangebiet prägenden Blockrandbebauungen und die unterschiedlichen Nutzungsstrukturen bereichsbezogen planungsrechtlich gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung weiterentwickelt werden.

Begründung:

ÜBERSICHTSKARTE

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 866 – Alte Gasse / Große Friedberger Straße umfasst das Gebiet nördlich der Zeil und südlich der Bleichstraße und wird im Westen von der Brönnerstraße, der Stephanstraße und der Schäfergasse und im Osten von der Konrad-Adenauer-Straße begrenzt.

Im 10,39 ha umfassenden räumlichen Geltungsbereich liegen überwiegend private Grundstücke.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die von der Stadt Frankfurt am Main beabsichtigte Behebung der städtebaulichen Defizite zu ermöglichen.

Es ist ein Ziel der Stadtplanung, das Wohnen in der Innenstadt zu stärken. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in innerstädtischen Quartieren folgt dem Gebot der allgemeinen Verkehrsvermeidung durch Verminderung von Pendelbeziehungen zwischen Innenstadt und Außenbezirken. Die bestehende Wohnnutzung soll daher planungsrechtlich gesichert und durch eine behutsame Nachverdichtung weiterentwickelt werden.

Mit der Sicherung der Blockrandbebauung wird das Ziel verfolgt, die städtebaulichen Qualitäten des Stadtbildes zu erhalten. Die stadtgestalterische Gliederung von Trauf- und Firsthöhen entlang der Straßenzüge schafft ein stadträumlich attraktives Erscheinungsbild. Durch eine Differenzierung und Angleichung der Trauf- und Firsthöhen soll die stadtgestalterische Situation verbessert und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt werden.

Das Oberziel einer Sicherung und Förderung der Wohnnutzung soll nicht zu einer "Monostruktur“ führen, innerhalb des Plangebiets soll vielmehr die kleinteilige Mischung aus Wohnen, Läden, Gastronomie und Büronutzung gesichert werden.

Hinweis:

Anlage Lageplan zum Aufstellungsbeschluss steht digital nicht zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. August 2008 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.09.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 09.09.2008
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 24 · 15.09.2008
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 26 · 23.09.2008
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 25.09.2008
TO II, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF; NPD (= Enthaltung)

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