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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen…

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Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2009, M 13

Betreff: Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1176 (M 195)

  1. Der Planung der Umgestaltung und Grunderneuerung des Straßenzugs Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke im Rahmen der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 6,978 Mio.€ aus der Produktgruppe 16.3, Sachkonto 8078.5200, Projektdefinition 5.001450 erfolgt, - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben.
  3. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budget sicherzustellen. A Zielsetzung Die Umgestaltung und Grunderneuerung des Straßenzugs Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke ist Bestandteil der Maßnahme "Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten" (M 195 vom 22.09.2006). Die städtebauliche Entwicklung im Frankfurter Osten mit der Ansiedlung von Gewerbenutzungen und dem Umzug der EZB auf das ehemalige Großmarktgelände erfordert Anpassungs- und Verbesserungsmaßnahmen, entwickelt im "Masterplan Verkehr - Entwicklungsbereich Frankfurter Osten". Der Straßenzug Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße soll eine funktionale und straßenraumgestalterische Aufwertung erfahren. Zusätzlich macht der Zustand der Straße eine Grunderneuerung notwendig. B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines Der Straßenzug Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird grunderneuert und anders aufgeteilt. Alle Lichtsignalanlagen müssen erneuert und erweitert werden. Die Straßenbeleuchtung wird komplett neu erstellt. Die Gehwege erhalten den gleichen Belag wie die Mainzer Landstraße im Bankenviertel. Sonnemannstraße: Generell sieht der Regelquerschnitt je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m und einem begrünten Mittelstreifen vor. Daneben sind durch Baumstandorte gegliederte Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und 3,00 m Gehweg. Bedarfsgerecht kommen Abbiegespuren von 3,25 m Breite dazu, die in den Mittelstreifen integriert sind. Hanauer Landstraße: Der Knotenpunkt wird bestandsnah unter weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im Platzbereich und in der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Die südliche Fahrbahnkante orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftigen ggf. möglichen Aufweitung der Eisenbahnüberführung. Im Bereich der Eisenbahnüberführung wird der Bestand aufgegriffen. Die Anbindung der Grusonstraße wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 8630 vom 27.01.2005) für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt. Für den Linienverkehr ist die Einfahrt erforderlich, um die Verknüpfung mit der Straßenbahn aufrecht zu erhalten. Mit dem angestrebten GrünGürtel-Lückenschluss wird die Bedeutung der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße für den Fuß- und Radverkehr zunehmen, weshalb eine zusätzliche Furt über die Hanauer Landstraße vorgesehen ist. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Sonnemannstraße / Ostbahnhof ist berücksichtigt. 2. Planungsdetails Abschnitt in der Sonnemannstraße Die Planung schließt an den im Bau befindlichen Abschnitt der Sonnemannstraße im Sanierungsgebiet Ostend an und beginnt ca. 60 m hinter der Kreuzung Rückertstraße. Der nördliche Rand bleibt unverändert. Im Süden wird die Sonnemannstraße verbreitert, so dass sie einen einheitlichen Querschnitt erhält. Die Aufteilung wird komplett verändert. Es werden je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit einer Breite von jeweils 3,25 m und einem begrünten Mittelstreifen von bis zu 5,75 m Breite geschaffen. Daneben sind durch Baumstandorte gegliederte Längsparkstreifen von 2,00 m Breite, 0,75 m Sicherheitstrennstreifen, 1,60 m Radweg und 3,00 m Gehweg geplant. Bedarfsgerecht kommen Abbiegespuren von 3,25 m Breite in die verlängerte Rückertstraße und die EZB-VIP-Einfahrt dazu, die in den Mittelstreifen integriert sind, so dass eine Restbreite von 2,50 m für den Grünstreifen verbleibt. Die Aufstellflächen der querenden Fußgänger (4,00 m Breite) und Radfahrer (2,00 m Breite) sind ebenfalls in den Mittelstreifen integriert. Die vorhandene Zufahrt in das EZB-Gelände entfällt, dafür wird eine neue Zufahrt gegenüber der Windeckstraße geschaffen. Diese wird signalisiert und ermöglicht das Abbiegen in alle Richtungen. Die Windeckstraße wird im Kreuzungsbereich auf eine Spur verengt zugunsten eines Radweges. So soll die Funktion als reine Anliegerstraße besser durchgesetzt werden. Die Einmündung der Howaldtstraße bleibt praktisch unverändert. 3. Planungsdetails Abschnitt in der Hanauer Landstraße Der Knotenpunkt wird bestandsnah unter weitestgehender Schonung des wertvollen Baumbestandes im Platzbereich und in der nördlichen Hanauer Landstraße umgestaltet. Die südliche Fahrbahnkante orientiert sich vorsorglich bereits an einer zukünftigen ggf. möglichen Aufweitung der Eisenbahnüberführung. Im Bereich der Eisenbahnüberführung wird der Bestand aufgegriffen. Die Zufahrt zur Holzmannstraße entfällt. Dafür werden eine reine Zufahrt zum EZB-Grundstück in Höhe der von Norden kommenden Hanauer Landstraße sowie eine reine Ausfahrt aus dem EZB-Grundstück in Höhe der Grusonstraße geschaffen. Beide sind signalisiert. Aus der Ausfahrt ist nur ein Rechtsabbiegen möglich. In die Einfahrt ist auch Linksabbiegen möglich. Alle Fahrstreifen erhalten eine Breite von 3,25 m, bis auf die nach Norden entlang der Haltestelle abknickende Spur, die eine Breite von 3,00 m behält . Die Verkehrsführung wird nicht verändert, von der Linksabbiegespur auf das EZB-Grundstück und die Sperrung der Grusonstraße für den allgemeinen Kfz-Verkehr abgesehen. Für den Linienverkehr ist die Einfahrt in die Grusonstraße auch zukünftig möglich, um die Verknüpfung mit der Straßenbahn aufrecht zu erhalten. Unter der Eisenbahnüberführung wird lediglich grunderneuert. Die Verkehrsinseln werden zukünftig begrünt. Die große Grünfläche entlang der Straßenbahnhaltestelle wird saniert. Der Gehweg wird parallel zur Hanauer Landstraße verlegt, damit die Führung der Fußgänger und Radfahrer direkter wird. Mit dem angestrebten GrünGürtel-Lückenschluss wird die Bedeutung der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße für den Fuß- und Radverkehr zunehmen, weshalb eine zusätzliche Furt über die Hanauer Landstraße vorgesehen ist. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Sonnemannstraße / Ostbahnhof ist berücksichtigt. 4. Leitungen / Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Alle Lichtsignalanlagen müssen erneuert und erweitert werden. Die Ein- und Ausfahrten zur EZB sowie eine zusätzliche Fußgänger- und Radfahrerfurt in Höhe Holzmannstraße werden zusätzlich signalisiert. Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert, es werden beidseitig Vector-Leuchten gestellt. Die Gehwege erhalten den gleichen Belag wie die Mainzer Landstraße im Bankenviertel. Die Radwege werden asphaltiert. Überfahrten erhalten einen Pflasterbelag (20x20). Es sind keine Anpassungsmaßnahmen am Kanal notwendig. Ansonsten müssen aber sämtliche Medien (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Telekommunikation) verlegt werden, u. a. eine erst vier Jahre alte Umspannanlage der Mainova in der Hanauer Landstraße. Zusätzlich werden drei Oberleitungsmaste der VGF versetzt. Es muss durchgängig neu markiert und beschildert werden. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 6.978.000 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 8078.5200 Projektdefinition: 5.001450 zur Verfügung. Die Maßnahme ist nicht zuschussfähig. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 3.157.700,00 1.2 Umbau der LSA (Amt 36) 511.400,00 1.3 Kabelverlegung, Kabelarbeiten Amt 16 559.500,00 1.4 Straßenbeleuchtung (SRM) 327.100,00 1.5 Versetzen UA (NRM) 119.000,00 1.6 Versetzen Oberleitungsmaste (VGF) 53.600,00 1.7 Begrünung (Amt 67) 246.300,00 1.8 Grunderwerb 1.333.900,00 Summe 1 Baukosten 6.308.500,00 2. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 670.000,00 Summe 2 Baunebenkosten 670.000,00 GESAMTKOSTEN 6.978.500,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: Im Jahr 2005 42.151,50 €, im Jahr 2006 58.720,50 €, im Jahr 2007 56.477.75 € und im Jahr 2008 139.234,13 €. Im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main zum Haushalt 2009 werden Mittel in Höhe von 6.685.000,00 € freigegeben, wovon 2009 2.980.000,00 € und 2010 3.705.000,00 € kassenwirksam werden. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 4.974.600,00 € 248.730,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 4,75 % von 6.978.500,00 € 331.478,75 € 2. Abschreibung 3,0 % von 5.590.000,00 € 167.700,00 € gesamt 499.178,75 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 7. Sonstiges entfällt Anlage Lageplan_1 (ca. 3,1 MB) Anlage Lageplan_2 (ca. 1 MB) #Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2009, NR 1274 Antrag vom 17.02.2009, NR 1282 Antrag vom 30.01.2009, OF 456/4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2009Sie sind hier
    MM 13Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 30. Januar 2009OFOF 456/4Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Sonnenmannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau und FinanzierungsvorlageOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 11. Februar 2009NRNR 1274Umbau Sonnemannstraße/Hanauer LandstraßeSTVV-Antrag · LINKE.
  4. 17. Februar 2009NRNR 1282Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführenSTVV-Antrag · FAG

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 4
Sitzung 29 · 03.02.2009
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 456/4 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme)

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 17.02.2009
TO I, TOP 95
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Sonstige:
FAG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (M 13 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 13 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.02.2009
TO I, TOP 22
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
REP (M 13 = Annahme, NR 1274 = Ablehnung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung)NPD (M 13 = Annahme, NR 1274 = Enthaltung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (M 13 = Ablehnung, NR 1274 und NR 1282 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 13 = Annahme, NR 1274 = Ablehnung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 13 = Annahme, NR 1274 = Enthaltung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 13 = Ablehnung, NR 1274 und NR 1282 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 26.02.2009
TO II, TOP 37
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREPNPD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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