Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführen
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Grusonstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 beseitigen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fußgängerüberwege um den Danziger Platz03.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Mainkai hier: Ergebnisbericht Temporäre Umnutzung 202312.08.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Grusonstraße per E-MailBegründung
blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
- Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen - unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung, was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert werden."
Inhalt
Antrag vom 17.02.2009, NR 1282
Betreff: Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Bei der Umgestaltung der Sonnemannstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke wird bei den ampelgesteuerten Fußwegquerungen sowohl die akustische Signalisierung als auch ein taktiles Leitsystem einschließlich einer mindestens 3 cm hohen Bordsteinkante berücksichtigt.
- Die Fuß- und Radverkehrsinsel auf der Achse Grusonstraße - Holzmannstraße wird der Bedeutung des GrünGürtel-Lückenschlusses entsprechend vergrößert. Begründung: Diese Straßenbaumaßnahme wird komplett aus dem Finanzhaushalt der Stadt finanziert. Es stehen keine Fördermittel aus dem GVFG und §33FAG zur Verfügung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage nicht der Zustimmung der Behindertenbeauftragten bedurfte. Die M 13 enthält - trotz regelmäßig vorgetragenem und berechtigtem Wunsch der FAG-Fraktion nach integrativem, barrierefreien Planen und Bauen - unter keinem Punkt einen Beschlusstext auf zwingende barrierefreie Ausführung, was durch den hier vorliegenden Antrag nachgeholt wird. Die barrierefreien Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sind mit dem BSBH abzustimmen. Insbesondere bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße ist sicherlich das in der Nähe liegende Dialogmuseum bei dem notwendigen Blindenleitsystem zusätzlich eine partizipativ wichtige Fachorganisation. Die 3 cm hohe Bordsteinkante für Blindenstock und Blindenhund sollten entsprechend der DIN-18024 gebaut werden. Im BSBH wird es folgendermaßen kommuniziert: "Formal ist festzuhalten, dass die 3-cm Bordsteinregel der DIN 18024 nach wie vor in Kraft ist. Die Insel bei der Querung Grusonstraße - Holzmannstraße sollte auf jeden Fall vergrößert werden."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2009, M 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.02.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Januar 2009MM 13Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung im Entwicklungsbereich Frankfurter Osten, Straßenzug Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße zwischen Rückertstraße und DB-Brücke Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 17. Februar 2009Sie sind hierNRNR 1282Lichtsignalanlagen und Fußwegquerungen blindengerecht ausführenSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 13 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 13 = Annahme, NR 1274 = Ablehnung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 13 = Annahme, NR 1274 = Enthaltung, NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 13 = Ablehnung, NR 1274 und NR 1282 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1274 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FAG, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)