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Aufnahme von 7 Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 12.400.000,-- EUR

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.07.2010, M 138

Betreff: Aufnahme von 7 Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C in Höhe von insgesamt 12.400.000,-- EUR

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen der Stadt Frankfurt am Main auf Veranlassung des Landes zwei Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B und fünf Darlehen aus der Abteilung C gewährt hat. Die Darlehen dienen zur Mitfinanzierung der folgenden Maßnahmen: a) 1.000.000 EUR: Diesterwegschule, Abriss und Neubau der Turnhalle und Erweiterung b) 500.000 EUR: Nahmobilität in den Stadtteilen c) 3.300.000 EUR: Neubau einer Grundschule mit Turnhalle sowie einer Kindertageseinrichtung in Bornheim, New Atterberry d) 1.000.000 EUR: Neubau einer weiteren Kindertageseinrichtung in Bornheim, New Atterberry e) 3.500.000 EUR: Carl-Schurz-Schule, Sanierung und Erweiterung f) 2.000.000 EUR: Ziehenschule, Neubau mit Cafeteria g) 1.100.000 EUR Friedrich-Fröbel-Schule, Abbruch und Neubau einer Sporthalle Bei den Darlehen zu a) und b) handelt es sich um Darlehen mit Ansparverpflichtung (Hessischer Investitionsfonds Abt. B); die Darlehen zu c) bis g) sind zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen (Hessischer Investitionsfonds Abt C).
  2. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter a) und b) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Ansparverpflichtung: 20% des Darlehensbetrages, anzusparen in 8 gleichen Halbjahresraten Auszahlungszeitpunkt: 01.01.2014 Auszahlung: 100 % Zinsen: zinsfrei Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: seitens der Gläubigerin nur bei Vertragsverletzung kündbar, seitens der Stadt jederzeit ganz oder teilweise rückzahlbar; Teilrückzahlungen werden zur Verkürzung der Laufzeit verwendet.
  3. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main die unter c) bis g) aufgeführten Darlehen zu den folgenden Bedingungen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen aufnimmt: Auszahlung: 100 % Auszahlungstermin: 01.09.2010 Zinsen: 3% p.a., zahlbar halbjährlich nachträglich Tilgung: in 40 gleichen Halbjahresraten Kündbarkeit: das ordentliche Kündigungsrecht ist beiderseits ausgeschlossen
  4. Die zu leistenden Ansparraten sind bei der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu verausgaben.
  5. Die Darlehen sind in dem für die Auszahlung vorgesehenen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds Abt. B und C insgesamt sieben Darlehen in Höhe von insgesamt 12.400.000 EUR zur Mitfinanzierung der unter Ziffer I. a) bis g) genannten Investitionsmaßnahmen gewährt. Mit Vertrag vom 30.09.2005 hat das Land Hessen aufgrund einer Änderung des Investitionsfondsgesetzes das nicht rechtsfähige Sondervermögen "Hessischer Investitionsfonds" als Stille Einlage in die Landesbank Hessen-Thüringen eingebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, mit der jährlich für die Stille Einlage von der Landesbank an das Land zu zahlenden Vergütung, die dem weiter bestehenden Fonds zuzuführen ist, eine neue Abteilung C einzurichten. Aus dieser Abteilung C werden Zinsverbilligungen für Kapitalmarktdarlehen gewährt. Hieraus resultiert aktuell eine Verzinsung dieser Darlehen von 3% p.a. fest für die gesamte Laufzeit und damit eine Zinsersparnis von rd. 0,30 % p.a. im Vergleich zu einem Kapitalmarktdarlehen. Mit der Abwicklung der Darlehensverträge ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen - Thüringen Girozentrale betraut. Das gesamte Antragsvolumen der Stadt Frankfurt am Main belief sich auf rd. 89 Mio. EUR. Wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel konnte jedoch nicht allen Anträgen entsprochen werden bzw. die Mittel nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.07.2010

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Juli 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.09.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 31.08.2010
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.09.2010
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL

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