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Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt 46.172.670 Euro

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen

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Vortrag des Magistrats vom 06.08.2018, M 132

Betreff: Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt 46.172.670 Euro

  1. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main zwei Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den folgenden wesentlichen Bedingungen aufnimmt: a) Nominalbetrag: 20.000.000,-- € Auszahlung: 100 % Zinssatz: wird erst am Tag des Abrufes auf Basis des dann geltenden Programmzinssatzes der KfW festgelegt (Stand 10.07.2018: 0,77% p.a.) Tilgung: nach fünf tilgungsfreien Jahren in 100 gleich hohen Vierteljahresraten i.H.v. 200.000,-- € Zinsbindung: 10 Jahre (bis 15.08.2028) b) Nominalbetrag: 26.172.670,-- € Auszahlung: 100 % Zinssatz: wird erst am Tag des Abrufes auf Basis des dann geltenden Programmzinssatzes der KfW festgelegt (Stand 10. 07.2018: 0,77% p.a.) Tilgung: nach fünf tilgungsfreien Jahren in 99 gleich hohen Vierteljahresraten i.H.v. 261.727,-- € und einer Schlussrate in Höhe von 261.697,-- € Zinsbindung: 10 Jahre (bis 15.08.2028)
  2. Der Kredit unter a) ist zur Mitfinanzierung des städtischen Investitionskostenzuschusses 2018 für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen und wird auf die noch zu genehmigende Kreditermächtigung 2018 angerechnet. Der unter b) genannte Kredit ist zur Mitfinanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des städtischen Haushalts für den Finanzierungsabschnitt 2017 vorgesehen und wird auf die übertragene Kreditermächtigung 2017 angerechnet.
  3. Die Kredite sind in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden auf Antrag zwei Kredite zu den vorgenannten Konditionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligt, die zur Finanzierung des städtischen Investitionskostenzuschusses 2018 für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst bzw. zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen 2017 des Hoheitsbereiches vorgesehen sind. Es handelt sich um zinsvergünstigte Mittel aus dem KfW-Programm "Investitionskredit Kommunen". In Abweichung von der seit dem 01.01.2016 geltenden Gesetzeslage (§ 103 HGO), wonach der Magistrat über die Aufnahme von Krediten und die Kreditbedingungen entscheidet, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft, wird aus Transparenzgründen diese Entscheidung weiterhin der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.08.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. August 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.09.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 25.09.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTIONFrankfurterLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 27.09.2018
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 132 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung)

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