Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt 46.172.670 Euro
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Vortrag des Magistrats vom 06.08.2018, M 132
Betreff: Aufnahme von zwei Krediten in Höhe von insgesamt 46.172.670 Euro
- Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main zwei Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu den folgenden wesentlichen Bedingungen aufnimmt: a) Nominalbetrag: 20.000.000,-- € Auszahlung: 100 % Zinssatz: wird erst am Tag des Abrufes auf Basis des dann geltenden Programmzinssatzes der KfW festgelegt (Stand 10.07.2018: 0,77% p.a.) Tilgung: nach fünf tilgungsfreien Jahren in 100 gleich hohen Vierteljahresraten i.H.v. 200.000,-- € Zinsbindung: 10 Jahre (bis 15.08.2028) b) Nominalbetrag: 26.172.670,-- € Auszahlung: 100 % Zinssatz: wird erst am Tag des Abrufes auf Basis des dann geltenden Programmzinssatzes der KfW festgelegt (Stand 10. 07.2018: 0,77% p.a.) Tilgung: nach fünf tilgungsfreien Jahren in 99 gleich hohen Vierteljahresraten i.H.v. 261.727,-- € und einer Schlussrate in Höhe von 261.697,-- € Zinsbindung: 10 Jahre (bis 15.08.2028)
- Der Kredit unter a) ist zur Mitfinanzierung des städtischen Investitionskostenzuschusses 2018 für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst vorgesehen und wird auf die noch zu genehmigende Kreditermächtigung 2018 angerechnet. Der unter b) genannte Kredit ist zur Mitfinanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des städtischen Haushalts für den Finanzierungsabschnitt 2017 vorgesehen und wird auf die übertragene Kreditermächtigung 2017 angerechnet.
- Die Kredite sind in der Produktgruppe 98.10 - Kredite und Schuldendienst - zu vereinnahmen. Begründung: Der Stadt Frankfurt am Main wurden auf Antrag zwei Kredite zu den vorgenannten Konditionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligt, die zur Finanzierung des städtischen Investitionskostenzuschusses 2018 für den Ersatzneubau Klinikum Frankfurt Höchst bzw. zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen 2017 des Hoheitsbereiches vorgesehen sind. Es handelt sich um zinsvergünstigte Mittel aus dem KfW-Programm "Investitionskredit Kommunen". In Abweichung von der seit dem 01.01.2016 geltenden Gesetzeslage (§ 103 HGO), wonach der Magistrat über die Aufnahme von Krediten und die Kreditbedingungen entscheidet, soweit die Gemeindevertretung keine andere Regelung trifft, wird aus Transparenzgründen diese Entscheidung weiterhin der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.08.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. August 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.09.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Ablehnung)