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Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts

Vorlagentyp: M
49 Wochen bis zur Antwort15 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie die Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung vor. Ziel ist es, den baukulturellen Wert der Siedlungen des Neuen Frankfurts zu bewahren und zu fördern. Durch öffentliche Fördermittel soll eine qualitätvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sichergestellt werden.

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Beschlussvorschlag

  1. Die beigefügten "Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" werden beschlossen.
  2. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5042 vom 12.12.2019 im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" am 29.11.2019 ein Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht und dieser mit Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 genehmigt wurde,
    • b)die für die Vergabe von Zuschüssen nach diesen Richtlinien erforderlichen Mittel in Höhe von 7.500 T€ unter der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.009808 "Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt" zur Verfügung stehen,
    • c)Ausgabeansätze in Höhe von 1.875 T€ und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 1.250 T€ jeweils für die Jahre 2020 - 2023 geplant wurden,
    • d)80 % der Mittel im Ergebnishaushalt und 20 % der Mittel im IPG verausgabt werden und die zukünftige Haushaltsplanung entsprechend angepasst wird und die bisher nicht geplanten konsumtiven Buchungen der Zuweisungen und Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2021 den Ergebnishaushalt zusätzlich belasten,
    • e)bisher 18 T€ verausgabt und 0 T€ an Fördermitteln vereinnahmt wurden (Stand 31.12.2020),
    • f)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 106 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 67 T€ gegenüberstehen.
  4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass
    • a)die auf den Förderungszeitraum befristete Stelle zur Bearbeitung des Bundesförderprogramms im Stadtplanungsamt nicht geschaffen wurde (III. Magistratsvortrages M 213 vom 06.12.2019, § 5042 vom 12.12.2019),
    • b)die Fördermittel für die Stellenbesetzung auf die übrigen baulichen und konzeptionellen Förderbausteine verteilt werden.
  5. Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Förderzeitraums (bis 31.12.2023) alle förderfähigen Ausgaben beim Fördergeber geltend zu machen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt sind bedeutende bauhistorische Zeugnisse der Moderne. Formensprache und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigen sich in Frankfurt am Main in einer besonderen Vielfalt. In der Vergangenheit wurden die Siedlungen baulich z.T. vernachlässigt oder durch Umbauten mit jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen in ihrem Erscheinungsbild verändert. Auch in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen wird die Wirkung des Raumgefüges durch veränderte Raum- und Nutzungsbedarfe verwässert. Die hieraus resultierenden gestalterischen Einbußen beeinträchtigen die Wahrnehmbarkeit des städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes insgesamt erheblich. Vor dem Hintergrund des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 und dem im Jahr 2025 bevorstehenden 100-jährigen Jubiläum des Amtsantritts von Stadtbaurat Ernst May rücken die Siedlungen wieder stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bisherigen Entwicklungen der Siedlungen haben gezeigt, dass allein durch das Engagement der Eigentümer die Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes nicht verwirklicht werden können. Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen in hohem Maße zur Identität der Stadt Frankfurt bei und bergen das Potenzial, noch stärker über die Stadtgrenzen hinaus zu wirken. Durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel soll die qualitätvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sichergestellt und vorangetrieben werden, damit sich der hohe baukulturelle Wert in angemessener Weise in der äußeren Gestalt widerspiegeln kann.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Mit dem Gesamtprojekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" sollen die Siedlungsbestände mit ihren Freiräumen angemessen wiederbelebt werden. Themen der städtebaulichen Moderne und deren Bedeutung für gegenwärtige Herausforderungen sollen sowohl auf der nationalen als auch internationalen fachlichen Ebene sowie der gesellschaftlichen und Bewohnerebene diskutiert und vermittelt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2021BB 268Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus: Aufwertung der Siedlungen des Neuen FrankfurtsMagistratsbericht
  2. 3. September 2021Sie sind hier
    MM 131Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsie
    Magistratsvortrag
  3. 13. September 2021OFOF 112/11Information und Beteiligung der Bürger bei der Aufwertung der Maysiedlungen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 13. September 2021OMOM 809Information und Beteiligung der Bürger bei der Aufwertung der Maysiedlungen!Direktanregung
  5. 17. September 2021MM 148Haushalt 2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023 hier: Freigabe von Fördermitteln Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue FrankfurtMagistratsvortrag
  6. 16. Oktober 2021OFOF 51/8Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 28. Oktober 2021OFOF 227/5Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU
  8. 4. November 2021VV 211Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Anfrage
  9. 11. November 2021OFOF 228/5Bei den Planungen zum Heimatring gemäß Vorlage M131 den Ortsbeirat beteiligenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  10. 26. November 2021OMOM 1178Bei den Planungen zum Heimatring gemäß Vorlage M131 den Ortsbeirat beteiligenDirektanregung
  11. 26. November 2021OAOA 107Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweitenAnregung
  12. 4. Februar 2022STST 262Information und Beteiligung der Bürger bei der Aufwertung der Maysiedlungen!Stellungnahme
  13. 14. März 2022STST 649Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Stellungnahme
  14. 4. April 2022STST 841Bei Planungen zum Heimatring gemäß Vorlage M 131 den Ortsbeirat beteiligenStellungnahme
  15. 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1289Neues Frankfurt erhalten - Förderung ausweitenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 62
Beraten
1. a) Die Vorlage M 131 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 227/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 2 · 02.11.2021
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 6 · 26.11.2021
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 107 2021 Anregung an den Magistrat OM 1178 2021 1. Der Vorlage M 131 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 227/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 228/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

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