Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sanierung der Bastionen und Stützmauern der Römerstadt. Es wird angestrebt, im Rahmen des Programms NPS einen Teilbereich der Anlage zu sanieren, wobei die Voruntersuchungen zur Schadensdiagnose und Sanierungsmethode noch ausstehen. Zudem wird die Aufwertung der Grün- und Freiflächen in Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding thematisiert.
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An der Ringmauer — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.
- Radbügel anbringen in der Straße An der Ringmauer20.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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- Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen05.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu An der Ringmauer per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Wann werden die Bastionen und Stützmauern saniert?
Durch das Programm ‚Nationale Projekte des Städtebaus _ Aufwertungen der Siedlungen des Neuen Frankfurts' (NPS) besteht die Chance, einen neuen Impuls für die Sanierung von Stützmauern und Bastionen in der Römersiedlung zu entfalten. Die Gesamtanlage erstreckt sich von West nach Ost über eine Strecke von rd. 1,6 km und wird durch sieben halbrunde Bastionen rhythmisiert. In der Programmlaufzeit des Programms NPS (2019-2023) wird angestrebt, einen Teilbereich der Anlage zu sanieren. Begonnen werden soll mit dem östlichen Mauersegment und seinen vier Bastionen (An der Ringmauer).
Obwohl eine Sanierung seit vielen Jahren in der Diskussion ist, liegen bisher keine belastbaren Grundlagen über das Schadensausmaß und die daraus abzuleitende Sanierungsmethode unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vor. Die Gesamtanlage steht unter Denkmalschutz.
Derzeit laufen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und der ABG Frankfurt Holding (ABG) und in Abstimmung mit den Denkmalbehörden erste Voruntersuchungen zur Schadenserhebung und Diagnose, um daraus abgeleitet den erforderlichen Sanierungsumfang, die Sanierungsmethode und die Kosten ermitteln zu können. Ein besonderes Thema stellt der Baumbestand auf den Bastionen dar, denn die Schadensbilder an den Bastionen (vertikale Risse / Verschiebungen) korrelieren mit dem Wurzeldruck im Inneren der Bastionen.
Angesichts der Komplexität der Aufgabe und den ineinandergreifenden Problemlagen ist die Sanierung der Gesamtanlage eine große Herausforderung für alle Beteiligte. Erst wenn die Voruntersuchungen ausgewertet und die Kosten belastbar quantifiziert sind, kann eine endgültige Entscheidung über eine abschnittsweise Sanierung im Rahmen des Programms NPS getroffen werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten der Sanierung fördertechnisch vom Fördermittelgeber anerkannt und der Eigenanteil der Stadt im städtischen Haushalt abgesichert werden.
Zu 2: Welche Planung besteht für die Grün- und Freiflächen der Römerstadtsiedlung und kann diese dem Ortsbeirat vorgestellt werden?
Wie kaum eine andere Siedlung verfügt die Römerstadt über einen sehr hohen Freiflächenanteil. Allerdings überwiegen private haus- und wohnungsbezogene Freiflächen in Form von parzellierten Mietergärten und stadtbildprägenden Vorgärten.
Aus der Programmperspektive ist es wichtig, dass im Zusammenhang mit konkreten Sanierungsvorhaben der ABG im Gebäudebestand auch die haus- und wohnungsbezogenen Freiflächen mit in den Blick genommen und Vorschläge für eine qualitätsvolle Aufwertung entwickelt und umgesetzt werden, die sich an das historische Erscheinungsbild orientieren.
Die öffentlichen Freiflächen in der Römerstadt beschränken sich neben dem Friedhof auf wenige strahlenförmige Siedlungsachsen und die Bastionsplätze. Die Siedlungsachsen, die wichtige Fußwegebeziehungen aufnehmen, waren zu ihrer Entstehungszeit als repräsentative Promenaden ausgebildet und münden an ihrem südlichen Ende in die Bastionsterrassen.
Im Rahmen des Programms NPS sollen einige bedeutsame Raumachsen und die angrenzenden Bastionsplätze gestalterisch und funktional aufgewertet werden. Allerdings befinden sich lediglich die befestigten Wegeflächen im Eigentum der Stadt und sind öffentlich gewidmet. Eigentümerin der Aufweitungsflächen, die im Ostteil der Römerstadt auch Standflächen für Müllcontainer aufweisen, befinden sich im Eigentum der ABG Frankfurt Holding. Für eine ganzheitliche, stadträumliche Aufwertung im Sinne des historischen Erscheinungsbildes wurde deshalb die kooperative Zusammenarbeit mit der ABG vereinbart.
Derzeit laufen für die Vergabe der Entwurfsbearbeitung erste Sondierungen und konzeptionelle Vorüberlegungen. Sobald eine entsprechende Konzeptreife vorliegt, wird der Magistrat auf den Ortsbeirat 8 zukommen und die Planung gerne vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2021MM 131Förderprogramm zur Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und HeimatsieMagistratsvortrag
- 17. September 2021MM 148Haushalt 2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023 hier: Freigabe von Fördermitteln Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue FrankfurtMagistratsvortrag
- 16. Oktober 2021OFOF 51/8Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2021VV 211Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Anfrage
- 14. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 649Baukulturelles Erbe Siedlung Römerstadt - wann endlich werden die Bastionen saniert?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab