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Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022-2025 hier: Freigabe von Fördermitteln Bundesprogramm Nationale Projekte des…

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Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022-2025 hier: Freigabe von Fördermitteln Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, Fördermittel für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie die Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung freizugeben. Ziel ist es, die baukulturellen Werte des Neuen Frankfurts zu bewahren und die Identität der Stadt Frankfurt zu stärken.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat nach fachlicher Prüfung Mittel für Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen und Zuweisungen nach den folgenden Förderrichtlinien bewilligt: - Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestandes sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung.
  2. Die Förderrichtlinien wurden am 11.11.2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 843).
  3. Die erforderlichen Mittel für Zuschüsse und Zuweisungen mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.175 T€ für das Jahr 2022 werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass 1. auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses § 5042 vom 12.12.2019 im Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" am 29.11.2019 ein Antrag zum Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" beim zuständigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht wurde und dieser mit Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 genehmigt wurde. 2. die erforderlichen Mittel mit einem Gesamtbedarf von insgesamt 1.175 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf dem Projekt 5.009808 Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus: Lokale Baukultur bewahren - Das Neue Frankfurt im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehen und Einnahmeansätze aus Fördermitteln in Höhe von 783 T€ für das Jahr 2022 geplant wurden. 3. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 82 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 52 T€ gegenüberstehen.

Begründung

A. Zielsetzung

Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2022 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

Da eine Einzelbeschlussfassung der Förderanträge zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung des gesamten Jahresansatzes erforderlich.

Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Projekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.

Die Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt sind bedeutende bauhistorische Zeugnisse der Moderne. Formensprache und sozialer Anspruch des Neuen Bauens zeigen sich in Frankfurt am Main in einer besonderen Vielfalt. In der Vergangenheit wurden die Siedlungen baulich z.T. vernachlässig oder durch Umbauten mit jeweils zeitgenössischen technischen oder gestalterischen Einflüssen in ihrem Erscheinungsbild verändert. Auch in den öffentlichen und halböffentlichen Bereichen wird die Wirkung des Raumgefüges durch veränderte Raum- und Nutzungsbedarfe verwässert. Die hieraus resultierenden gestalterischen Einbußen beeinträchtigen die Wahrnehmbarkeit des städtebaulich-architektonischen Zusammenhalts sowie des baukulturellen Wertes insgesamt erheblich.

Vor dem Hintergrund des Bauhaus-Jubiläums im Jahr 2019 und dem im Jahr 2025 bevorstehenden 100-jährigen Jubiläum des Amtsantritts von Stadtbaurat Ernst May rücken die Siedlungen wieder stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die bisherigen Entwicklungen der Siedlungen haben gezeigt, dass allein durch das Engagement der Eigentümer die Ansprüche an die Wahrung des baukulturellen Erbes nicht verwirklicht werden können.

Die Siedlungen des Neuen Frankfurts tragen in hohem Maße zur Identität der Stadt Frankfurt bei und bergen das Potenzial noch stärker über die Stadtgrenzen hinaus zu wirken.

Durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel soll die qualitätvolle Erneuerung und Entwicklung des Siedlungsbestands sichergestellt und vorangetrieben werden, damit sich der hohe baukulturelle Wert in angemessener Weise in der äußeren Gestalt widerspiegeln kann.

Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert. Das Projekt "Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts" wurde mit Bewilligungsbescheid vom 13.02.2020 in das Bundesförderprogramm aufgenommen.

Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, durch die Vergabe von Fördermitteln zur Bewahrung sowie der behutsamen Weiterentwicklung des baukulturellen und immateriellen Erbes des Neuen Frankfurts beizutragen.

Durch die Umsetzung eines konsistenten Maßnahmenpakets innerhalb des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" soll ein belastbarer Grundstein für die Entwicklung der Siedlungen des Neuen Frankfurts gelegt und bei der Bevölkerung und insbesondere auch den Bewohner:innen und den öffentlichen und privaten Eigentümer:innen ein Bewusstsein für die Werte des Neuen Frankfurts geweckt werden.

Mit der Entwicklung und Etablierung beispielgebender Handlungsanleitungen soll die Weiterentwicklung des Siedlungsbestandes und der siedlungsbezogenen Freiräume des Neuen Frankfurts befördert werden. Diese sollen auch als Vorbild für vergleichbare Siedlungen herangezogen werden können.

Mit den Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung der Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 843 vom 11.11.2021) wird die Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts Aufwertung der Siedlungen des Neuen Frankfurts als Teil des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus geschaffen. Die aufgestellten Fördergrundsätze regeln die Vergabe und Weiterleitung der bereitgestellten Finanzmittel an die Eigentümer ABG Frankfurt Holding GmbH und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH als Letztempfänger.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Die begrenzte Laufzeit des Programms bis Ende 2023 und die in den Förderrichtlinien formulierte Voraussetzung, dass mit der baulichen Umsetzung der Projekte erst nach Bewilligung begonnen werden darf, reduzieren den zeitlichen Spielraum erheblich. Die Einzelbeschlussfassung bedingt eine zeitliche Verzögerung und wäre darüber hinaus unter erheblichem Verwaltungsaufwand in die Verfahrensabläufe, die sich aus der Verschränkung mit dem Bundesprogramms ergeben, einzubinden.

Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bundesprogramm und auf Grundlage der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die begrenzte Laufzeit des Programms bis Ende 2023 und die in den Förderrichtlinien formulierte Voraussetzung, dass mit der baulichen Umsetzung der Projekte erst nach Bewilligung begonnen werden darf, reduzieren den zeitlichen Spielraum erheblich. Die Einzelbeschlussfassung bedingt eine zeitliche Verzögerung und wäre darüber hinaus unter erheblichem Verwaltungsaufwand in die Verfahrensabläufe, die sich aus der Verschränkung mit dem Bundesprogramms ergeben, einzubinden. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Bundesprogramm und auf Grundlage der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. März 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 11
Sitzung 20 · 24.04.2023
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 17 · 02.05.2023
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 20 · 04.05.2023
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 20 · 05.05.2023
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 107/21 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 09.05.2023
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 22 · 11.05.2023
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 42 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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