Förderprogramm Klimaanpassung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.06.2017, M 129
Betreff: Förderprogramm Klimaanpassung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5319 (M 146)
- Der beigefügten "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main - Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen, Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden sowie Investitionen in Verschattungsmaßnahmen und in Trinkbrunnen" wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, das Förderprogramm umzusetzen und auf der Grundlage dieser Richtlinie nach fachgerechter Prüfung eines Antrages entsprechende Zuwendungen zu bewilligen. Es dient zur Kenntnis, dass in der Produktgruppe 22.01, Projektdefinitionsnummer 5.007391 Klimafonds, 2 Mio. € p.a. ab dem Haushaltsjahr 2017 mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro eingeplant sind. Der Magistrat wird beauftragt, die haushalterische Zuordnung des Vorhabens zu überprüfen; d.h. ggf. künftig eine anteilige Verlagerung der Mittel in den Ergebnishaushalt (Personal- und Sachmittel) vorzunehmen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung Aus der im aktuellen Klimaplanatlas dokumentierten Überwärmung von Teilen des Frankfurter Stadtgebiets ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main die Notwendigkeit, zusätzlich zu Klimaschutzmaßnahmen auch die Anstrengungen zur Initiierung und Realisierung von Projekten und Maßnahmen zu erhöhen, die der Anpassung an die geänderten klimatischen Bedingungen dienen. Verstärkt wird die Entwicklung der zunehmenden Überwärmung insbesondere durch Nachverdichtungen in Wohnquartieren und durch Umwidmungen von Freiflächen zu Siedlungsgebieten, welche sich auf das Stadtklima auswirken werden. Laut Klimaplanatlas ist bereits mehr als ein Viertel des Stadtgebiets, insbesondere Stadtteile innerhalb des Alleenrings, von Überwärmung betroffen. Thermisch und lufthygienisch sind dort hohe oder sehr hohe Defizite festzustellen. Die Folgen sind unter anderem Hitzestress für Menschen, Fauna und Flora. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main künftig feuchtere Winter, zahlreiche und heftige Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen Ergebnisse einer Studie, die der Magistrat gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst erarbeitet hat. Es ist demnach mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachttemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Die negativen Folgen sind vielfältig, beinhalten u.a. hohe Gesundheitsrisiken bei der städtischen Wohnbevölkerung, den Besucherinnen und Besuchern der Stadt und der Arbeitsbevölkerung. Dem gilt es auch mit Investitionen an einzelnen Gebäuden, auf Plätzen oder in Straßenzügen zu begegnen, um die Überwärmungstendenzen zumindest auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Im Fokus des Förderprogramms stehen vor diesem Hintergrund insbesondere Maßnahmen, die der Erwärmung und Überwärmung entgegen wirken. Hierzu zählen z.B. Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen; aber auch der Sonnenschutz an Gebäuden und die Installation von Trinkbrunnen. Der positive klimatische Effekt von Begrünungen auf das Wohnumfeld ist nachgewiesen. Deshalb sollen in einem ersten Schritt private Haus- und Grundstückseigentümer ebenso wie Unternehmen oder Wohnungsgesellschaften durch das Förderprogramm ermutigt werden, insbesondere mit Begrünungsmaßnahmen das Klima und die Aufenthaltsqualität des direkten Wohnumfeldes und des umliegenden Stadtquartiers zu verbessern. Im Rahmen des Förderzeitraums sollen mindestens je 100 Dächer, Hinterhöfe und Hausfassaden begrünt werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Die im Anhang dargestellte Förderrichtlinie unterstützt die Realisierung der im Rahmen der Frankfurter Anpassungsstrategie empfohlenen Maßnahmen durch Beratung und finanzielle Förderung von Entsiegelungs- und Begrünungsinitiativen bei Hinterhöfen, an Fassaden sowie auf Dächern und weitere Maßnahmen. Die Förderung richtet sich insbesondere an Grund- und/oder Gebäudeeigentümer/-innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte. D. Kosten Zur Finanzierung des Förderprogramms sind ab dem Haushalt 2017 in der Produktgruppe 22.01, Projektdefinitionsnummer 5.007391, Mittel für einen Klimafonds in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen. Der Mittelabfluss soll dabei mit jährlichen Raten in Höhe von je 2 Millionen Euro erfolgen. Für die Umsetzung der Förderrichtlinie, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Beratung, Planung, Umsetzung, Prüfung und Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Klimafonds sind zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Aus den Mitteln des Klimafonds sind dafür 2,5 Stellen zeitlich für die Dauer des Projektes zu finanzieren. Hierbei handelt es sich um eine Vollzeitkraft für das Projektmanagement (EGr. 13 TVÖ
- D), eine Vollzeitkraft für die fachlich-technische Beratung der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie des Fördermittelgebers (Gartenbautechn./Techn. Angestellte/-r, EGr. 12 TVÖ
- D)sowie eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für die Erledigung der administrativen Abwicklung der Fördervorgänge (Büroangestellte/-r, EGr. 9b TVÖ
- D). Die Stelle für das Aufgabenfeld "Projektmanagement" und die Teilzeitstelle "administrative Abwicklung der Fördervorgänge" sind für eine möglichst optimale Abwicklung der Fördervorgänge unter Berücksichtigung der fachlichen Zuständigkeiten beim Umweltamt anzusiedeln; die Stelle "fachlich-technische Beratung" beim Grünflächenamt. Auf der Grundlage der aktuell veröffentlichten mittleren Jahresbeträge für Personalausgaben (Nachrichten für die Stadtverwaltung 01/2017) ergeben sich hierdurch Gesamtkosten für die Projektdauer in Höhe von voraussichtlich 974.880 € (2017: 124.080 €; 2018: 212.700 €; 2019: 212.700 €; 2020: 212.700 €; 2021: 212.700 €). Es dient ferner zur Kenntnis, dass neben den Kosten für befristet einzusetzendes Personal auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Förderrichtlinie entstehen werden. Hierfür wird für den Zeitraum von 2017 bis 2020 ein Kostenrahmen von bis zu 180.000 € angesetzt. Die Mittel wurden bis zur Ausarbeitung und Beschlussfassung entsprechender Förderrichtlinien zunächst als investives Projekt in den Haushalt 2017 aufgenommen. Sofern sich nach den Vorschriften der Finanzbuchhaltung ergibt, dass Teile der geplanten Maßnahmen nicht aktivierungsfähig sind, ist ein Transfer der Mittel in den Ergebnishaushalt zugelassen. Spätestens mit dem Haushalt 2019 wird anhand der Erkenntnisse aus dem weiteren Projektablauf eine ggf. notwendige Aufteilung der Mittel auf den Ergebnishaushalt bzw. das Investitionsprogramm vorgenommen. Anlage 1 (ca. 86 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, NR 388 Antrag vom 28.08.2017, OF 89/14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2017Sie sind hierMM 129Förderprogramm KlimaanpassungMagistratsvortrag
- 23. August 2017NRNR 388Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. August 2017OFOF 89/14Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm KlimaanpassungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2017VV 563Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm KlimaanpassungAnfrage
- 4. Dezember 2017STST 2367Ursachen beseitigen statt Symptome lindern - auch im Förderprogramm KlimaanpassungStellungnahme
- 10. August 2018BB 252Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
- 22. Juli 2019BB 250Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
- 7. September 2020BB 447Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
- 15. November 2021Antwort des Magistrats · nach 229 WochenBB 406Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf26 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 129 und NR 388 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme