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Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach, 2. Bauabschnitt hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht den Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vor, um eine sichere Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zu schaffen. Dies ist besonders wichtig für die Schulwegsicherung, da im Bestand keine entsprechende Anlage vorhanden ist. Die Maßnahme wird mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 2,78 Millionen Euro realisiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Holzweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Planung und Ausführung zum Bau des Radweges zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach wird entsprechend den vorgelegten Plananlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 2.780 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 1.243 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001779, zur Verfügung stehen,
    • b)zur weiteren Deckung 1.587 T€ aus Mitteln der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 - "Radverkehr", eingesetzt werden,
    • c)mit Beschluss vom 31.01.2008 (§ 3352) bereits die Bau- und Finanzierungsvorlage für den
  4. Bauabschnitt über 327.500€ beschlossen wurde, d) für den
  5. Bauabschnitt insgesamt 336.658,78€ (Stand: 03.04.2020) verausgabt wurden, e) für Planung und Gutachten für den
  6. Bauabschnitt auf der Projektdefinition 5.001779 bereits Mittel in Höhe von rd. 32.726,70 T€ (Stand 03.04.2020) verausgabt wurden;
    • f)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen,
    • g)die Stadt Frankfurt am Main einen Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFö
    • G)gestellt hat. Es wird mit einer Förderung in Höhe von 1.540 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers.
    • h)ein Antrag auf Stellplatzablösemittel in Höhe von 950 T€ gestellt wurde, deren Höhe derzeit geprüft wird. Eine Zusage über die Förderfähigkeit der Maßnahme liegt noch nicht vor.
    • i)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 131 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich 51 T€ gegenüberstehen,
    • j)mit dem Bau erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und erfolgtem Grunderwerb/Besitzeinweisung begonnen werden kann.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Ziel des Rad- und Gehweges ist es, eine attraktive und verkehrssichere Verbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für den Rad- und Fußgängerverkehr zu schaffen. Hierbei ist die Schulwegsicherung das vordringliche Anliegen. Im Bestand ist keine fahrbahnbegleitende Rad- und Fußgängerverkehrsanlage vorhanden. Dieser Zustand ist insbesondere im Hinblick auf die Schulwegsicherung nicht längerfristig vertretbar. Eine Radwegverbindung zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach ist zudem Bestandteil des überregionalen Flächennutzungsplanes. In der Themenkarte 27 zum regionalen Flächennutzungsplan 2010 FrankfurtRheinMain ist diese Radwegverbindung als geplante überörtliche Fahrradroute dargestellt.

C. Lösung

Da die Niedereschbacher-/Niedererlenbacher Straße eine befestigte Fahrbahnbreite von 6,00 m aufweist, für den Kfz-Verkehr mit 70 km/h befahrbar und zudem in Teilen kurvig trassiert ist, ist sie für die Aufnahme von Radverkehr nicht geeignet. Die Querschnittsbreite der bestehenden Fahrbahn und die Außerortslage lassen weder eine Markierungslösung auf Fahrbahnniveau noch eine bauliche Abtrennung einer Radverkehrsfläche zu. Für den hier geplanten 2. Bauabschnitt des Geh- und Radweges beträgt die Baulänge zwischen den Anschlüssen an den Bestand ca. 1,8 Kilometer. Der Querschnitt wurde in Anlehnung an die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) festgelegt. Die Breite des neuen, fahrbahnparallel geführten, gemeinsamen Geh- und Radweges beträgt 3,00 m. Zwischen Fahrbahn und dem neuen Geh- und Radweg wird eine Entwässerungsmulde mit einer Breite von 1,50 m angelegt. Auf der südlichen Seite des Geh- und Radweges ist zur Angleichung an den Bestand ein 3,00 m breiter Grünstreifen angeordnet. In diesem werden insgesamt 106 neue Bäume in regelmäßigem Abstand vorgesehen. Die Baumreihe wird für die Rübenüberladung an zwei Stellen auf einer Länge von jeweils ca. 60 m unterbrochen. Bestehende Bäume werden erhalten. Die Anbindungen der vorhandenen Landwirtschaftswege werden beibehalten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Für den Ausbau des Geh- und Radweges ist Grunderwerb erforderlich. Bereits 2.051 m2 sind im Besitz der Stadt Frankfurt am Main. 10.841 m2 sind zu erwerben. Für die vorrübergehende Inanspruchnahme werden 2.266 m2 benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2020Sie sind hier
    MM 124Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach, 2. Bauabschnitt hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  2. 29. August 2020OFOF 286/13Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. September 2020OMOM 6543Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachDirektanregung
  4. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 319Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 13
Sitzung 43 · 15.09.2020
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 42 · 18.09.2020
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 41 · 22.09.2020
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 124 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 29.09.2020
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 48 · 01.10.2020
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 124 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)

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Ortsbeiratssitzung
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