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Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
25 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach im Oktober 2020 umzusetzen. Dies ist wichtig, um den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Stadtteile die Einhaltung des zugesagten Zeitplans zu gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den für Oktober 2020 zugesagten Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach umzusetzen.

Begründung

Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern der beiden Stadtteile nur schwer zu vermitteln, wenn der zugesagte Spatenstich nicht wie geplant im Oktober 2020 stattfinden würde. Um ein weiteres Hinauszögern zu verhindern, wird der Magistrat um Unterstützung gebeten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2020MM 124Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach, 2. Bauabschnitt hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 29. August 2020OFOF 286/13Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6543Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach
    Direktanregung
  4. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 319Spatenstich des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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