Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass die Abwärmenutzung von Rechenzentren nicht als verbindliche Vorgabe in den Bebauungsplan Nr. 942 überführt werden kann, da das Bauplanungsrecht dies nicht zulässt. Es wird an einer stadtweiten Leitlinie für den Neubau von Rechenzentren gearbeitet, während auf Bundesebene eine Regelung zur Abwärmenutzung erwartet wird.
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Holzweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Folgende Kreuzungen im Ortsbezirk 7 für sicheres Fahrradfahren gestalten04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof gibt es viele Brachflächen, die sinnvoll genutzt werden können. Zum Beispiel im neuen04.07.2024 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)04.10.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Holzweg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Abwärmenutzung von Rechenzentren ist als verbindliche Vorgabe nicht in den Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße überführbar, da das aktuelle bundesdeutsche Bauplanungsrecht hierfür keine Ermächtigung bereitstellt. Der Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB ist hinsichtlich der erforderlichen Angemessenheit solch einer zu vereinbarenden Leistung, angesichts der heute schon als Gewerbegebiet festgesetzten Gebiete, kritisch zu sehen. Regelungen zur Abwärmenutzung über privatrechtliche Instrumente, wie beispielsweise bei Grundstücksverkäufen oder Vergabe von Erbpachtverträgen, setzen städtisches Eigentum voraus. Die Stadt Frankfurt am Main erarbeitet derzeit "Leitlinien für den Neubau von Rechenzentren". Diese sollen stadtweit Anwendung finden und werden im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 942 als Grundlage für die Bauberatung von Rechenzentren dienen. Eine Regelung der Abwärmenutzung ist hingegen auf Bundesebene zu erwarten. Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) beinhaltet für neue Rechenzentren die Verpflichtung zur Abwärmenutzung in Höhe von 30% ab 2025 und 40% ab 2027. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1838 vom 09.06.2022 zum Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms ist die benannte Fläche östlich der Guerickestraße als Eignungsgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren dargestellt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 942 soll dieses städtebauliche Entwicklungsziel berücksichtigt und auch für zukünftige Ansiedlungen planungsrechtlich gesichert werden. Zur fehlenden Rechtsgrundlage für Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme siehe hierfür Punkt
- Ziel des Bebauungsplanes ist eine bessere Durchgrünung im Plangebiet. Die Bestimmung von nicht versiegelten Flächen kann über die Ausnutzung, Festlegung nicht überbaubarer Grundstücksflächen und über textliche Festsetzungen getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Steuerungsinstrumente werden im laufenden Verfahren auf ihre Anwendung hin geprüft. Der Bebauungsplan Nr. 942 hat das vorrangige Ziel die gewerblichen Nutzungen in einem vorwiegend bebauten Gebiet zu sichern und zu strukturieren. Das bestehende Straßennetz wird als Verkehrsfläche im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Von der Kreuzung Am Seedam/Eschborner Landstraße/Guerickestraße verläuft bereits eine befestigte Radwegeverbindung entlang der Eschborner Landstraße Richtung Gontardstraße/Holzweg. Für eine neue befestigte Radwegeverbindung nördlich der Lorscher Straße zum Holzweg fehlt eine Querung der Gleisanlage. Diese Bahnflächen und der Holzweg liegen nicht im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022MM 1211. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 20. September 2022OFOF 201/7Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 4. Oktober 2022OMOM 2796Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)Direktanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 489Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab