Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern hier: Grundsatzbeschluss
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das römische Kulturerbe in Heddernheim zu sichern, indem drei bedeutende Befunde unter Schutz erhalten und in die geplante Wohnbebauung integriert werden. Die Maßnahmen sollen zur Authentizität der römischen Geschichte beitragen und gleichzeitig neuen Wohnraum schaffen.
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Neues zu Brand per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Erhalt von drei der als besonders bedeutsam eingestuften Befunde vor Ort (Töpferofen unter Schutzbau Nr. 3; "Kultkeller"; drei Töpferöfen) in Einklang mit der geplanten Wohnbebauung durch die ABG-Holding, digitale Erfassung der Befunde unter den Schutzbauten 1 und 2, Bergung, Aufarbeitung und Präsentation des Holzkellers vor Ort nach Abschluss der Bauarbeiten wird zugestimmt.
2. Es dient zur Kenntnis, dass
- das Baufeld "In der Römerstadt 126-134" durch eine archäologische Grabung des Denkmalamtes erschlossen und sämtliche Befunde dokumentiert wurden. Das Archäologische Museum hat eine Expertise zur wissenschaftlichen Bedeutung der Befunde erarbeitet und Möglichkeiten zur Präsentation nach Vorbild internationaler Beispiele aufgezeigt. Der Plan der Grabung und das Konzept sind dem Vortrag des Magistrats als Anhang beigefügt. Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass die ABG Frankfurt Holding Erhalt und Integration des bislang durch den Schutzbau 3 (vgl. Expertise Archäologisches Museum) gesicherten Töpferofens sowie der drei neu entdeckten Töpferöfen und des Steinkellers "Kultkeller" in die geplante Wohnbebauung geprüft und finanziell hinterlegt hat. Durch diesen Erhalt werden nach aktuellem Planungsstand 27 Stellplätze und 5 Wohnungen nicht realisiert. Der in 3. erwähnte Befund (Holzkeller) wurde bereits im Sommer 2023 geborgen, um Witterungsschäden in den Wintermonaten zu vermeiden. Bilder der letztgenannten Befunde sind dem Vortrag des Magistrats ebenfalls beigefügt.
- auf Grundlage der Expertisen und unter Abwägung der Machbarkeit hinsichtlich der geplanten Wohnbebauung folgende Befunde an der Fundstelle, also in situ erhalten werden:
- Römischer Töpferofen unter Schutzbau Nr. 3
- Römischer Keller ("Kultkeller")
- Die drei jüngst entdeckten Töpferöfen (Abb. 27 und 28 der Expertise des Archäologischen Museums)
- abweichend vom Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage NR 1061 am 12.12.2019, welcher einer Bebauung des Geländes unter der Maßgabe zustimmte, dass der Magistrat "dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", wird damit auf der Grundlage der damals noch nicht ergrabenen, teils spektakulären Befunde, der Einschätzungen der beteiligten Fachämter und der geprüften technischen Machbarkeit der unter Schutzbau 3 konservierte Töpferofen erhalten, die Fundamentreste unter Schutzbau 1 und der Keller unter Schutzbau 2 dagegen nicht erhalten.
- der geborgene verkohlte Holzkeller, der sich derzeit zur Vorbereitung einer musealen Präsentation im Depot des Archäologischen Museums befindet, nach Abschluss der Bauarbeiten in einer von der ABG Frankfurt Holding angemieteten musealen Fläche ausgestellt werden soll, die als Befundkomplex außerdem direkten Zutritt zu den drei Töpferöfen und dem "Kultkeller" ermöglicht. Sie ist von der Hauptstraße "In der Römerstadt" aus zu sehen und zugänglich und dient als Eingang und "Fenster" in dieses Quartier des ehemaligen Nida. Die hierfür anfallenden Miet- und Mietnebenkosten werden mit der ABG Frankfurt Holding verhandelt und sollen sich an der zu berechnenden Kostenmiete sowie Vergleichsmiete in der Nachbarschaft orientieren.
3. Der Magistrat wird beauftragt,
a) eine Planungsvereinbarung und zu gegebener Zeit eine Bau- und Ausführungsvereinbarung mit der ABG-Holding zu schließen.
b) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Bedeutung der römischen Stadt Nida wurde in der Vergangenheit von der Forschung immer wieder herausgestellt. Der Ort war keineswegs nur Militärstandort, sondern vielmehr das administrative, wirtschaftliche und religiöse Zentrum der Civitas Taunensium, einer Verwaltungseinheit im rechtsrheinischen Teil der römischen Provinz Germania superior. Im 3. Jahrhundert n.Chr. war Nida nach dem heutigen Stand der Forschung sogar der wichtigste Civitas-Hauptort rechts des Rheins.
Mit den auf dem Baufeld entdeckten Befunden bietet sich die einmalige Gelegenheit, diese Geschichte für die Nachwelt zu sichern und authentisch erfahrbar zu machen. Insbesondere mit dem jüngst entdeckten, durch einen Brand konservierten Holzkeller wurde ein einzigartiger Fund gemacht, den es zu retten und am besten im lokalen Kontext der Fundstelle zu zeigen gilt. Die Maßnahmen stellen sicher, dass wissenschaftlich als bedeutend eingestufte Befunde vor Ort erhalten werden, dass ein einmaliger Befund geborgen und erhalten wird, die Grundlage für eine museale Vermittlung mit digitaler Dimension gelegt wird und gleichzeitig dringend benötigter Wohnraum entstehen kann.
Durch die Integration der Befunde in den Wohnalltag der Menschen wird die Identifikation der heutigen Frankfurterinnen und Frankfurter mit dem römischen Kulturerbe gestärkt. Die Dokumentation und Sicherung weiterer Funde und Befunde durch das Denkmalamt legt darüber hinaus eine hervorragende Grundlage für das Archäologische Museum Frankfurt, um die Geschichte des römischen Nida authentisch und noch vielschichtiger, als es bereits heute der Fall ist, zu vermitteln. Der Bauherr hat die Integration einer musealen Fläche in eines der Wohnhäuser sowie die Tiefgarage auf Machbarkeit hin geprüft und für möglich befunden. Demnach könnte eine Dependance des Archäologischen Museums für Veranstaltungen und Sonderführungen entstehen, in der auch der geborgene Holzkeller ausgestellt werden kann. Die drei Töpferöfen und der "Kultkeller" könnten sowohl in diesen Räumlichkeiten als auch von außen (verglaste Öffnungen) besichtigt werden. Durch eine anlassbezogene Nutzung des Aufzuges des angrenzenden Wohnhauses wird bei Schlüsselgewalt des Archäologischen Museums auch die barrierefreie Zugänglichkeit sichergestellt. Die Ausstellungsfläche wird von der ABG Frankfurt Holding angemietet (425 m² Mietfläche, voraussichtliche monatliche Kaltmiete: 9.775 €).
B. Alternativen
Verlust der authentischen Befunde vor Ort bis auf den in situ denkmalgeschützten "Kultkeller"
C. Lösung
Erhalt von drei der als besonders bedeutsam eingestuften Befunde vor Ort (Töpferofen unter Schutzbau Nr. 3; "Kultkeller"; drei Töpferöfen) in Einklang mit der geplanten Wohnbebauung, digitale Erfassung der Befunde unter den Schutzbauten 1 und 2, Bergung, Aufarbeitung und Präsentation des Holzkellers vor Ort nach Abschluss der Bauarbeiten.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Um diese Maßnahmen durchführen zu können, entstehen gemäß einer Schätzung der ABG Frankfurt Holding sowie eines durch das Archäologische Museum beauftragten Dienstleisters folgende Kosten:
- Die räumliche Aussparung und Integration des Töpferofens in die Wohnbebauung (750.000 €)
- Die Bergung und Aufarbeitung des Holzkellers für eine künftige Präsentation sowie die Erfassung der unter den Schutzbauten 1 und 2 liegenden Befunde sowie der Töpferöfen mittels dreidimensionalen Scans (90.000 €)
- Mehrkosten für das Bauwerk zur Präsentation der drei Töpferöfen und des "Kultkellers", Neuplanung und Verlust von Parkplätzen (1.325.000 €)
Anlage _Expertise_Archaeologisches_Museum (ca. 2,4 MB) Anlage _Grabungsfunde (ca. 1,8 MB) Anlage _Grabungsplan (ca. 1,2 MB) Anlage _In_der_Roemerstadt (ca. 1,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2020BB 106Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem WohnraumMagistratsbericht
- 8. Februar 2022NRNR 277Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbindenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 30. August 2024Sie sind hierMM 112Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern hier: GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
- 5. September 2024NRNR 995Baummassaker rückgängig machen, Neuversiegelung begrenzenSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 6. Oktober 2025OFOF 623/8Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2025VV 1300Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandAnfrage
- 9. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 309 WochenSTST 279Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückstellung) zu 2.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (M 112 = Annahme, NR 995 = Ablehnung) Gartenpartei (M 112 = Ablehnung, NR 995 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)