Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über den Erhalt und die Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit sowie den Bau von gefördertem Wohnraum. Die ABG Frankfurt Holding plant, 60% der Wohnungen als geförderten Wohnraum zu realisieren, während gleichzeitig die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Der Vortrag des Magistrats, M 110, wurde am 12.12.2019 von der Stadtverordnetenversammlung, § 5044, beschlossen. Der Beschluss greift in einer Maßgabe den Antrag NR 1061 auf. Die Planungen für die Bebauung des Areals durch die ABG Frankfurt Holding (ABG) als künftigem Erbbauberechtigten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die ABG steht bezüglich der Umsetzung der denkmalschutzrechtlichen Maßgaben bereits in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main und stellt als städtische Wohnbaugesellschaft sicher, dass die vom Denkmalamt geforderten Untersuchungen in vollem Umfang durchgeführt werden. Die Baukörper wurden bereits entsprechend der Vorgaben umgeplant, sodass eine möglichst große Fläche mit vermuteten Bodendenkmälern von einer Bebauung freigehalten wird. Darüber hinaus wurden bereits Außenbereiche definiert, in denen einzelne Fundstücke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Beim Wohnungsbau sehen die aktuellen Planungen der ABG eine Realisierung von insgesamt ca. 60% der auf dem Gesamtareal aus städtischem und Bima-Grundstück entstehenden Wohnungen als geförderten Wohnraum vor, sodass die geforderte Gesamtquote deutlich überschritten wird. Die genaue Verteilung der Förderanteile wird im Rahmen der Abschlussplanungen festgelegt. Die Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses werden im Erbbaurechtsvertrag als Verpflichtung des Erbbauberechtigten vereinbart und deren Umsetzung im Zuge der Vertragsbearbeitung durch das zuständige Amt für Bau und Immobilien überwacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Dezember 2019NRNR 1061Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem WohnraumSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 106Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem WohnraumMagistratsbericht
- 8. Februar 2022NRNR 277Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbindenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 30. August 2024MM 112Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern hier: GrundsatzbeschlussMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: SPD, CDU, LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2.: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER