Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat 1. eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
- Förderweg und 25% im
- Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 12.12.2019, NR 1061
Betreff: Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat 1. eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
- Förderweg und 25% im
- Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2019Sie sind hierNRNR 1061Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem WohnraumSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 106Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem WohnraumMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Annahme mit der Maßgabe, dass unter B. "Bestellung Erbbaurecht" bei den besonderen Bedingungen statt 30 Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums im Wege des geförderten Wohnungsbaurechts zu errichten sind, OA 477 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter B. "Bestellung Erbbaurecht" bei den besonderen Bedingungen statt 30 Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums im Wege des geförderten Wohnungsbaurechts zu errichten sind) zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)