Grundstückstausch: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt einen Grundstückstausch zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG vor. Ziel ist die Erweiterung der Kerschensteinerschule sowie die Sicherstellung des Brandschutzes im Innenstadtbereich. Der Tausch soll ohne Haftung für Mängel erfolgen und die Stadt erhält einen Wertausgleich.
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Am Spritzenhaus — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Radabstellbügel in Hausen13.01.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule09.12.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Spritzenhaus per E-MailBeschlussvorschlag
Dem Abschluss eines Grundstückstauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt:
| Eigentümer: | Stadt Frankfurt am Main (Amt für |
| Bau und Immobilien) Tauschgrundstück: | Fläche von 787 m², Gemarkung Bockenheim (488), Flur 5, Flurstück 13/11, Schwälmer Straße 28, 60486 Frankfurt am Main |
| Verkehrswert: | 1.642.140,- Euro |
| Tauschpartner: | Brandschutz-, |
| Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Tauschgrundstück: | Fläche von 601 m², Gemarkung Hausen (496), Flur 8, Flurstück 5/5 Am Spritzenhaus 1-3, 60488 |
| Frankfurt am Main Verkehrswert: | 265.000,- Euro |
| Wertausgleich: | Der Herauszahlungsbetrag zugunsten der Stadt |
| beträgt 1.377.140 €. Besondere Bedingungen: Verrechnung: | - Die Kosten des Vertrages |
| werden geteilt. - Die Grundstücke werden so getauscht, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und / oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jedweder Art. - Das auf dem Grundstück der Gemarkung Bockenheim, Schwälmer Straße 28, von der Stadt Frankfurt am Main an die Frankfurter Aufbau AG (FAAG), einer Tochtergesellschaft der städtischen ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG), vergebene Erbbaurecht, wird von der BKRZ GmbH & Co. KG übernommen. - Das derzeit als Zwischennutzung bestehende Mietverhältnis der BKRZ GmbH & Co. KG mit dem Deutschen Roten Kreuz Bezirksverband Frankfurt am Main e. V. (DRK) über zwei Stellplätze in der noch bestehenden alten Fahrzeughalle auf dem ehemaligen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Hausen, Am Spritzenhaus 1-3, zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen des DRK wird bis zur endgültigen Grundstücksnutzung für die Grundschule seitens der Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien, übernommen. Die Verrechnung der Kaufpreise erfolgt über die Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. | |
Es dient zur Kenntnis, dass nach Abriss der Bestandsgebäude die Bebauung des vereinigten Grundstückes Schwälmer Straße 24-28 mit einer Feuer- und Rettungswache (FRW 2a) sowie 14 Wohneinheiten erfolgt. Zu diesem Zweck werden die beiden beteiligten Gesellschaften ABG und BKRZ GmbH & Co. KG einen ARGE-Vertrag schließen, der u.a. die Ablösung des abzureißenden Bestandsgebäudes aus der Beordnung des Erbbaurechtsvertrags und den Teilverkauf durch die BKRZ GmbH & Co. KG an die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) gemäß dem Miteigentumsanteil regeln wird.
Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die angesetzten Verkehrswerte sich jeweils durch Wertermittlung der Kommunalen Wertermittlungsstelle ergeben und sich für die Tauschgrundstücke an dem späteren Verwendungszweck (überwiegend Gemeinbedarf) orientieren.
Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt mit Übergabe des dynamisierten Erbbaurechts am Grundstück Schwälmer Str. 28 an die BKRZ GmbH & Co. KG auf einen Erbbauzins von z.Zt. 26.798, 95 € p.a. bzw. auf einen Barwert bis 31.12.2084 von rund 1,6 Mio. € verzichtet.
Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Tausch zu vollziehen. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
a) Sicherstellung von Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Bereich des Innenstadtkerns der Stadt Frankfurt am Main.
Reaktivierung des Standortes in der Schwälmer Straße unter gleichzeitiger Optimierung der Ausnutzung des Standortes aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten sowie unter Beachtung steuer- und baurechtlicher Vorgaben.
Schaffung klarer und transparenter Eigentums- und Vertragsverhältnisse.
b) Erweiterung der Kerschensteinerschule.
B. Alternativen
b) Erweiterung der Kerschensteinerschule.
C. Lösung
Der Grundstückstauschvertrag wird wie dargelegt abgeschlossen. Die Grundstücke werden getauscht, ohne Aufrechnung bereits entstandener Kosten.
Der Grundstückstausch erfolgt durch Beordnung im Anlagevermögen der beiden Tauschpartner mit Wertausgleich.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fallen unmittelbar keine Investitionskosten an. Auf den Stadtverordnetenbeschluss vom 11.11.2021, § 864 (M 156) und die Zahlung einer Kostenmiete aus dem Budget der Branddirektion zur Refinanzierung der Investitionskosten der BKRZ GmbH & Co. KG für den Bau der FRW 2a wird verwiesen.
- Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an.
- Sachkosten: Durch den Grundstückstausch fallen nur die üblichen Notarkosten an, die zwischen den Tauschpartnern geteilt werden. Die Grunderwerbsteuer bezahlt jede Partei für sich.
Der Herauszahlungsbetrag zwischen den Tauschgrundstücken i. H. v. 1.377.140 € ist von der BKRZ GmbH Co. KG zu tragen.
Anlage Am_Spritzenhaus_1-3_1-1000 (ca. 823 KB) Anlage Am_Spritzenhaus_1-3_1-2000 (ca. 1,1 MB) Anlage Schwaelmer_Str_28_1-1000 (ca. 869 KB) Anlage Schwaelmer_Str_28_1-2000 (ca. 1,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018MM 108Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main-HausenMagistratsvortrag
- 7. März 2022OFOF 123/7Erweiterung der Kerschensteiner Schule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr HausenOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten-LINKE.
- 22. März 2022OMOM 1869Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr HausenDirektanregung
- 8. Juli 2022Sie sind hierMM 106Grundstückstausch: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Gemarkung Bockenheim, Schwälmer Straße 28, Flur 5, Flurstück 13/11 Gemarkung Hausen, Am Spritzenhaus 1-3, Flur 8, Flurstück 5/5Magistratsvortrag
- 22. August 2022OFOF 182/7Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der KerschensteinerschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022VV 459Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der KerschensteinerschuleAnfrage
- 24. Oktober 2022STST 2468Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr HausenStellungnahme
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 234 WochenSTST 2742Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der KerschensteinerschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)