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Anmietung einer Feuer- und Rettungswache in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Verstärkung der Einsatzkräfte im Bereich der Innenstadt

Vorlagentyp: M
7 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Anmietung einer Feuer- und Rettungswache in der Schwälmer Straße vor, um die Einsatzkräfte im Innenstadtbereich zu verstärken. Dies ist notwendig, da die Einsatzzahlen in der Innenstadt kontinuierlich steigen und die bestehenden Wachen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Einsatzbereitschaft und die Schaffung von Wohnraum durch die gleichzeitige Errichtung von Mietwohnungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Anmietung der Feuer- und Rettungswache 2a in der Schwälmer Straße von der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die Dauer von 33 Jahren - voraussichtlich ab dem 01.01.2024 - wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresmiete um 690.000 € auf 810.000 € steigen wird. Die Mietkosten für die Feuerwache in Höhe von rund 520.000 € werden aus dem Budget der Branddirektion getragen. Die Miete der Rettungswache in Höhe von rund 290.000 € wird von den Kostenträgern refinanziert und belastet den Hoheitshaushalt nicht.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a. der Abriss der Bestandsgebäude und Neubau der Feuerwache 2a in der Schwälmer Straße federführend durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) durchgeführt werden; b. für die Belange des Brandschutzes und des Rettungsdienstes die Baumaßnahme durch die BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG begleitet wird, die bereits Teileigentümerin der Liegenschaft ist und durch Bildung von Teileigentum auch weiterhin bleiben wird; c. aus wirtschaftlichen Gründen und zur optimierten Ausnutzung des Grundstücks neben der Feuer- und Rettungswache vierzehn Wohneinheiten mit einer Bruttogesamtfläche (inklusive PKW-Abstellplätze, Treppenhäuser, Flure etc.) von rund 2.470 m2 errichtet werden, die in das Eigentum der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gehen und von ihr bewirtschaftet werden; d. die Bestandsgebäude vollständig abgerissen werden; e. für die Nutzer des Bürgerhauses entsprechende Alternativen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH gefunden und vermittelt wurden.
  4. Es dient außerdem zur Kenntnis, dass die Zahl der redundanten Einsätze, die derzeit vom Standort in der FRW 2 Heinrichstraße abgewickelt werden müssen, den kritischen Wert von 5 % erreicht hat. Nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes besteht somit dringender Nachsteuerungsbedarf, da die Einhaltung der Hilfsfrist in mindestens 95 % aller Fälle zwingend erforderlich ist. Es wird zugestimmt, dass mit der Revitalisierung der Wache 2a in der Schwälmer Straße den gesetzlichen Belangen Rechnung getragen wird.
  5. Das als Anlagen 1 und 2 beigefügte Raumprogramm wird beschlossen.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung Sicherstellung von Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Bereich des Innenstadtkerns der Stadt Frankfurt am Main.

B. Alternativen

B. Alternativen a) Bereitstellung eines einsatztaktisch geeigneten Grundstücks mit einer Grundfläche von rund 6.000 m2 für den Bau einer zentralen Innenstadtwache, von der aus der Innenstadtbereich rechtskonform nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und dem Hessischen Rettungsdienstgesetz versorgt werden kann. Aufgrund des relativ großen Einsatzbereichs "Innenstadt" sind hinsichtlich der Lage des Standortes nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden. Die Stadt Frankfurt am Main selbst verfügt nicht über geeignete und kurzfristig verfügbare Flächen.

b) Revitalisierung der beiden vorhandenen Standorte bei gleichzeitiger Optimierung der Ausnutzung der Baugrundstücke durch Schaffung neuen und zusätzlichen Wohnraums in unmittelbarer Innenstadtlage. Die Kombination und der parallele Betrieb der beiden Standorte ermöglicht eine sehr gute Abdeckung des Innenstadtbereichs unter den vorstehend beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen. Diese Lösung ist schon wegen der bestehenden Schwierigkeiten bei der Grundstückssuche unter zeitlichen Aspekten zu präferieren.

C. Lösung

C. Lösung Verlegung der in der Schwälmer Straße noch im Betrieb befindlichen Rettungswache zum Jahreswechsel für die Dauer der Baumaßnahme in die Elbinger Straße 1 - 3. Anschließend Abriss der Bestandsgebäude in der Schwälmer Straße und Errichtung einer modernen und funktionalen Feuer- und Rettungswache, sowie von 14 Mietwohnungen. Nach Fertigstellung werden dann (dauerhaft) ein Teil der derzeit in der FRW 2 Heinrichstraße stationierten Einsatzkräfte in die FRW 2a Schwälmerstraße verlegt. Die restlichen Funktionen werden (vorübergehend) provisorisch auf der FRW 4 in Sachsenhausen untergebracht. Danach Abriss der FRW 2 Heinrichstraße und Erstellung eines funktionalen Neubaus. Ebenfalls mit der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH als Partner werden in der Heinrichstraße neben der Feuer- und Rettungswache 2 insgesamt 41 Wohnungen mit einer Bruttogesamtfläche von rund 15.500 m2 entstehen. Die Federführung der Baumaßnahme liegt hier bei der BKRZ Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Nach Fertigstellung werden die auf der FRW 4 provisorisch untergebrachten Einheiten zurückverlegt. Abschließend erfolgt dann der sukzessive Personalaufbau für die dritte, in der Innenstadt benötigte Grundschutzkomponente.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

D. Kosten a. Miete Feuerwache: Nutzungsdauer 33 Jahre, Abschreibung 3 %/a, Fremdkapitalzinsen 1,5 % rund 520.000 €. Derzeit beträgt die Miete rund 120.000 €/Jahr. Die Miete für die Rettungswache in Höhe von rund 290.000 € wird von den Kostenträgern getragen und belastet den Hoheitshaushalt nicht. Die Mietkosten für die Feuerwache in Höhe von rund 520.000 € werden aus dem Budget der Branddirektion getragen. b. Mietnebenkosten: derzeit 41.000 €/a. Die Erfahrungen aus anderen Bauvorhaben, bei denen Bestandsgebäude durch neue, energetisch optimierte Objekte ersetzt wurden, haben gezeigt, dass sich die Kosten für Strom, Wasser und Heizung deutlich reduzieren. Die Einsparungen werden aber durch Wartungsverträge im Rahmen der Gewährleistung weitgehend wieder aufgezehrt. c. Personalkosten: keine. d. Investitionskosten: keine. Mit dieser Vorgehensweise kann eine auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Lösung für die Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Innenstadt geschaffen und darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung der Nachfrage nach Wohnraum in Frankfurt am Main geschaffen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. Oktober 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.11.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 1
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 2 · 02.11.2021
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 156 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 2 · 08.11.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO II, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION; Gartenpartei (= Enthaltung)

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