Taktisches Feuerwehrkonzept 2020
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Anmietung einer neu zu errichtenden Feuer- und Rettungswache 2 in der Heinrichstraße 8 vor, um den Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Innenstadtbereich von Frankfurt am Main sicherzustellen. Die Maßnahme ist notwendig, um den steigenden Einsatzzahlen gerecht zu werden und die Infrastruktur zu optimieren.
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Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Heinrichstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Anmietung der von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) zu errichtenden Feuer- und Rettungswache 2 am bisherigen Standort auf dem Grundstück der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG) in der Heinrichstraße 8, 60327 Frankfurt am Main, wird dem Grunde nach zugestimmt.
Der Magistrat wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine entsprechende Anmietungsvorlage gemäß § 2478 vom 22.03.2018 (NR 523/2018) der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Miete eine reine Kostenmiete aus Abschreibung des Gebäudes zur Tilgung der aufgenommenen Kredite und dem dafür anfallenden Fremdkapitalzins ist. Da Kreditkonditionen marktüblichen Schwankungen unterliegen, steht die endgültige Miethöhe noch nicht fest.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Durchführung der Maßnahme durch die BKRZ GmbH & Co. KG gemäß ihrem Gesellschaftszweck erfolgen wird. Nachrichtlich sei erwähnt, dass der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG bereits seine Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme vorbehaltlich der grundsätzlichen Zustimmung der städtischen Gremien zu der Neubau- und Anmietungsvorlage erteilt hat und die Geschäftsführung mit der Durchführung der für die Maßnahme notwendigen Schritte beauftragt hat.
- Es dient zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen und zur optimierten Ausnutzung des Grundstückes neben der FRW 2 innerstädtischer Wohnraum mit insgesamt 41 Mietwohneinheiten und einem Feuerwehrwohnheim mit einer Bruttogesamtfläche von rund 7.300 Quadratmetern errichtet wird, der in das Eigentum der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG Frankfurt Holding) gehen und von ihr bewirtschaftet wird.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Gesamtinvestitionskosten des Projektes auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 des beauftragten Architekturbüros unter Berücksichtigung der Baukostensteigerung bei einem angenommenen Baupreisindex von 5,5 % pro Jahr bis zum Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025 bei insgesamt rund 58,5 Mio. Euro (brutto) liegen werden.
In dieser Berechnung sind rund 35,3 Mio. Euro (brutto) Investitionskosten für die Feuer- und Rettungswache (Anteil Feuerwache: rund 26,1 Mio. Euro; Anteil Rettungswache: rund 9,2 Mio. Euro) und rund 23,2 Mio. Euro (brutto) Investitionskosten für den durch die ABG Frankfurt Holding herzustellenden Wohnraum enthalten.
- Die für den FRW 2 mit einer Bruttogesamtfläche von rund 8.200 Quadratmetern anfallenden Investitionskosten in Höhe von 35,3 Mio. Euro (brutto), in denen auch die grundhafte Sanierung des historischen, zu erhaltenden Gebäudeteils enthalten ist, werden von der BKRZ GmbH & Co. KG vorfinanziert und sind durch die Mietzahlungen der Stadt Frankfurt am Main zu refinanzieren.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau der Wache ab voraussichtlich 01.08.2027 in den Budgets der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernats zu einer Ausweitung der Kosten in der beschriebenen Größenordnung führen wird, die im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens im Hoheitshaushalt der Stadt zu berücksichtigen sind.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass gemäß Mietvertrag die Kosten für Reparatur- und Instandsetzung nach anfallendem tatsächlichen Bedarf über die Laufzeit aus dem Budget der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernats finanziert werden. Dies dient der Transparenz und Steuerungsvereinfachung.
- Es dient abschließend zur Kenntnis, dass die Umsetzung des Neubauprojektes für die FRW 2 in der Heinrichstraße 8 im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Fertigstellung der im Jahr 2022 beginnenden Baumaßnahme der FRW 2a in der Schwälmer Straße 24-28 erfolgt und der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2025, abhängig vom Fertigstellungstermin der FRW 2a, zu terminieren ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Sicherstellung von Brandschutz, Technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben für den vollständigen Bereich des Innenstadtkerns der Stadt Frankfurt am Main.
B. Alternativen
a. Bereitstellung eines einsatztaktisch geeigneten Grundstückes mit einer Grundfläche von mindestens 6.000 m² für den Bau einer zentralen Innenstadtwache, von der aus der Innenstadtbereich rechtskonform nach den Bestimmungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und dem Hessischen Rettungsdienstgesetz versorgt werden kann. Aufgrund des relativ großen Einsatzbereichs "Innenstadt" sind hinsichtlich der Lage des Standortes nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden. Die Stadt Frankfurt am Main selbst verfügt derzeit nicht über geeignete und kurzfristig verfügbare Flächen.
b. Revitalisierung der beiden vorhandenen Standorte bei gleichzeitiger Optimierung durch Schaffung neuen und zusätzlichen Wohnraums in unmittelbarer Innenstadtlage. Die Kombination und der parallele Betrieb der beiden Standorte FRW 2 Heinrichstraße und FRW 2a Schwälmer Straße ermöglicht eine sehr gute Abdeckung des Innenstadtbereiches unter den vorstehend beschriebenen gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Alternative ist schon wegen der bestehenden Schwierigkeiten bei der Grundstückssuche unter zeitlichen Aspekten zu präferieren.
C. Lösung
Die Anmietung eines funktionalen Neubaus einer Feuer- und Rettungswache von der BKRZ GmbH & Co. KG am Standort Heinrichstraße. Nach Inbetriebnahme dieser neuen FRW erfolgt der sukzessive Personalaufbau für die dritte, in der Innenstadt dringend benötigte Grundschutzkomponente.
Mit dieser Vorgehensweise kann eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Lösung für die Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Innenstadt geschaffen werden.
Der Bau-Standard der neu angemieteten FRW kann jedoch den des Passivhauses - wie auch bei den in den vergangenen Jahren angemieteten Gebäuden für den Wachbetrieb beim Katastrophenschutz - aus funktionalen Gründen aufgrund der Besonderheiten einer Feuerwache (Halle mit großen Hallentoren, hohe interne Wärme- und Feuchtelasten infolge der Nutzung, 24-Stunden-Betrieb) nicht in vollem Umfang gerecht werden.
Aus energetischen Gründen erfolgt die Wärmeversorgung des Gebäudes über Fernwärme. Darüber hinaus wird eine Photovoltaik-Anlage zur Erzeugung von Solarstrom installiert.
Die neue FRW 2 wird den nach dem seit 01.11.2020 gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegebenen Standard als GEG-30 %-Standard (entspricht etwa dem ehemaligen EnEV-30%-Standard) deutlich übertreffen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf im städtischen Haushalt: keiner. Die notwendigen Mittel für die reine Kostenmiete zur (Re-)Finanzierung der Investitionskosten der BKRZ GmbH & Co. KG werden nach Bereitstellung im Ergebnishaushalt aus dem Budget der Branddirektion bzw. des für die Branddirektion zuständigen Dezernats getragen.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: keiner.
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine.
- Jahresfolgekosten:
- a)Personalausgaben: keine.
- b)Sachkosten: Kostenmiete : Miete Feuerwache: Bei vorläufig berechneten Herstellungskosten von rund 26,1 Mio. Euro (gem. Beschlussziffer 5) und einer festgelegten Nutzungsdauer von 33 Jahren für Feuerwachen (= Abschreibung 3 % pro Jahr) zzgl. der Fremdkapitalzinsen (derzeit angenommen 5 %) sind dies: rund 2,1 Mio. Euro pro Jahr. Miete Rettungswache: Bei vorläufig berechneten Herstellungskosten von rund 9,2 Mio. Euro (gem. Beschlussziffer 5) und einer festgelegten Nutzungsdauer von 33 Jahren für Rettungswachen (= Abschreibung 3 % pro Jahr) zzgl. der Fremdkapitalzinsen (derzeit angenommen 5 %) sind dies: rund 0,7 Mio. Euro pro Jahr. Gesamtmiete Feuer- und Rettungswache: Bei vorläufig berechneten Herstellungskosten von rund 35,3 Mio. Euro (gem. Beschlussziffer 5) und einer festgelegten Nutzungsdauer von 33 Jahren (= Abschreibung 3 % pro Jahr) zzgl. der Fremdkapitalzinsen (derzeit angenommen 5 %) sind dies: rund 2,8 Mio. Euro pro Jahr, wobei die darin enthaltene Miete für die Rettungswache von rund 0,7 Mio. Euro von den Kostenträgern (Krankenkassen) erstattet wird und somit im Ergebnis den Hoheitshaushalt nicht belastet. Derzeit beträgt die Miete rund 8.830 Euro pro Jahr, da die historische Feuerwache 2 bereits vollständig abgeschrieben ist. Mietnebenkosten für beide Gebäudeanteile der Feuerwache und der Rettungswache: Die Mietnebenkosten für die Feuer- und Rettungswache werden aus den Vorgaben der geltenden Betriebskostenverordnung ermittelt. Derzeit betragen diese Mietnebenkosten 156.000 Euro pro Jahr und steigen entsprechend des Flächenzuwachses um rund 144.000 Euro pro Jahr auf rund 300.000 Euro pro Jahr. Die nach dem späteren tatsächlichen Flächenbedarf anteiligen Mietnebenkosten für die Rettungswache werden ebenfalls von den Kostenträgern getragen und belasten den Hoheitshaushalt nicht.
- c)Kapitalkosten: keine.
- Kalkulatorische Verzinsung
- Abschreibung
- Jahreserträge: keine.
- Leistungen Dritter: keine.
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine.
- Sonstiges: keine. Anlage _Freiflaechenplan (ca. 489 KB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 16 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 60 KB) Anlage _Visualisierungen (ca. 674 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Gartenpartei (= Enthaltung)