In den vergangenen Jahren kam aus vielen Ortsbeiräten deutliche Kritik daran auf, dass der Magistrat Zusagen aus Grenzän
Zusammenfassung
Die Frage thematisiert die unzureichende Berücksichtigung von Ortsbeiratsbeschlüssen durch den Magistrat und die Einhaltung von Grenzänderungsverträgen. Der Magistrat wird aufgefordert, darzulegen, welche Maßnahmen er in den letzten zwölf Monaten ergriffen hat, um die Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten zu verbessern und deren Anliegen ernst zu nehmen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
In den vergangenen Jahren kam aus vielen Ortsbeiräten deutliche Kritik daran auf, dass der Magistrat Zusagen aus Grenzänderungsverträgen nicht - mehr - einhält. Zudem wurde bemängelt, dass zu vielen Beschlüssen Stellungnahmen fehlten oder mit vorläufigen Stellungnahmen entsprechende Beschlüsse einen leisen Abgesang fanden. Die Ortsbeiräte erklärten, man fühle sich nicht ernst genommen und nicht wertgeschätzt.
Ich frage den Magistrat:
Was hat der Magistrat in den vergangenen zwölf Monaten unternommen, um die Ortsbeiratsbeschlüsse ernster zu nehmen, und wie beachtet er die Umsetzung der Grenzänderungsverträge einschließlich deren Einhaltung?
Antwort des Magistrats
Es ist Anspruch und Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte fristgerecht abzugeben. Dabei gilt die reguläre Frist gemäß § 4 Ziffer 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte von zwölf Wochen.
Wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, weil beispielsweise die erforderlichen Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Dezernaten noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, erfolgt zumindest eine vorläufige Stellungnahme. Diese Vorgänge werden sowohl durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung als auch das Büro des Magistrats überwacht. Gegebenenfalls werden die Dezernate an die Abgabe einer abschließenden Stellungnahme erinnert.
Der Oberbürgermeister und die Stadtverordnetenvorsteherin laden die Ortsvorsteher der 16 Frankfurter Ortsbeiräte regelmäßig zu einem Austausch ein. Ziel dieser regelmäßigen Treffen ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Ortsbeiräten, der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat kontinuierlich zu verbessern.
Waren im Jahr 2012 noch 1.461 Anregungen oder Anfragen von Ortsbeiräten an den Magistrat gerichtet worden, hat sich diese Zahl in den Jahren ab 2022 regelmäßig auf über 2.300 erhöht, innerhalb der letzten zehn Jahre ist demnach eine Erhöhung um rund 70 Prozent zu verzeichnen.
Dies verdeutlicht das beeindruckende Engagement der Frankfurter Ortsbeiräte, die ihre Rolle, nämlich die Belange in der Gemeinde vor Ort und vor allem der Bürgerinnen und Bürger, mit Nachdruck zu vertreten, sehr ernst nehmen. Die Stadt Frankfurt hat in ihrer Geschichte zahlreiche Grenzänderungsverträge abgeschlossen, gerade auch in ihrer jüngeren Geschichte. Der Magistrat als Verwaltungsbehörde ist an Recht und Gesetz gebunden. Daher werden die Eingemeindungs- und Grenzänderungsverträge eingehalten.
Die kürzlich erfolgreich errichtete Traglufthalle in Nieder-Eschbach, die auch zusammen mit Vertretern des Ortsbeirates eingeweiht wurde sowie die anstehende Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 nach Höchst sind hierfür Beispiele.
Sofern Bestimmungen aus Verträgen nicht erfüllt werden konnten, kann dies nur auf Änderung rechtlicher oder gesetzlicher Grundlagen beruhen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.