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Laut Koalitionsvertrag strebt die Koalition eine Begrünung der Fassaden von Hochhäusern an. Teilweise kontrovers wird da

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Koalition plant eine Begrünung der Fassaden von Hochhäusern, um das Stadtklima zu verbessern. Der Magistrat hat konkrete Pläne zur Begrünung städtischer Gebäude und sieht vor, dass mindestens 25 Prozent der Fassaden begrünt werden. Dies soll durch eine neue Satzung und laufende Projekte umgesetzt werden.

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Frage an den Magistrat

Laut Koalitionsvertrag strebt die Koalition eine Begrünung der Fassaden von Hochhäusern an. Teilweise kontrovers wird darüber diskutiert, ob eine solche Maßnahme überhaupt sinnvoll sei und ob mit anderen Maßnahmen nicht mehr für das Stadtklima erreichbar wäre. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Pläne hat der Magistrat gegebenenfalls hinsichtlich einer Begrünung von städtischen Gebäuden, und wie viele finanzielle Mittel gedenkt er hierfür bereitzustellen?

Antwort des Magistrats

Nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021 sollen bei städtischen Gebäuden in nach Klimaplanatlas dicht bebauten, stark versiegelten Stadtbereichen möglichst 25 Prozent der Fassaden begrünt werden. Im September 2021 hat der Magistrat eine Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, Freiraumsatzung, M 147, beschlossen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt, nach der Fassadenflächen bei allen - auch städtischen - Neubauten zu mindestens 25 Prozent begrünt werden. Die Satzung sieht darüber hinaus weitere Begrünungsmaßnahmen wie etwa von Dachflächen vor. Im Moment sind beispielsweise Fassadenbegrünungen im Zuge der Erweiterung der Diesterwegschule und der Fassadensanierung der Schirn-Kunsthalle in Planung. Ob und in welcher Höhe dadurch Mehrkosten entstehen kann der Magistrat zurzeit noch nicht abschätzen. Eventuelle Mehrkosten aufgrund von Fassadenbegrünungen werden zukünftig in die Baukosten für städtische Gebäude einbezogen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. November 2021 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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