In keiner anderen Stadt in Deutschland gibt es mehr Rechenzentren als in Frankfurt. Sie tragen, sowohl direkt als auch i
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Bauweise von Rechenzentren in Frankfurt und die Möglichkeit, eine Mindesthöhe zur Minimierung des Flächenverbrauchs festzusetzen. Es wird vorgeschlagen, die Bauvorschriften zu überprüfen, um eine effizientere Nutzung des städtischen Raums zu ermöglichen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
In keiner anderen Stadt in Deutschland gibt es mehr Rechenzentren als in Frankfurt. Sie tragen, sowohl direkt als auch indirekt, wesentlich zur Wertschöpfung in der Wirtschaftsmetropole Frankfurt bei. Dennoch ist das massive Wachstum dieser Branche und der ständige Bau neuer Rechenzentren in Frankfurt auch mit Problemen verbunden. Viele Rechenzentren der in Frankfurt angesiedelten Rechenzentren sind Gebäude mit nur ein bis drei Stockwerken. Ich frage den Magistrat: Warum werden Rechenzentren selten in die Höhe gebaut, und hat der Magistrat die Möglichkeit, zur Minimierung des Flächenverbrauchs, eine Mindesthöhe für solche Gebäude festzusetzen?
Antwort des Magistrats
Generell dürften vor allem wirtschaftliche Gründe zugrunde liegen, weshalb sich Betreiber von Rechenzentren vorrangig auf wenige Stockwerke beschränken. In der Bauberatung kann nur dann Einfluss auf die Gebäudehöhe genommen werden, wenn entsprechende Vorgaben im Rahmen eines Bebauungsplans festgesetzt wurden, § 9 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 16 Absatz 2, 4 und 5 Baunutzungsverordnung. Die Gebäudehöhe von Rechenzentren jüngeren Baualters in Frankfurt am Main betragen bereits rund 30 Meter. Aktuelle Beispiele die mehrere Stockwerke umfassen sind das Rechenzentrum in der Kleyerstraße 88-90 oder das von Interxion geplante Rechenzentrum im Neckermanngebäude. Unabhängig davon werden derzeit die Möglichkeiten zur Steuerung von Rechenzentren geprüft. Dies umfasst auch den Aspekt der baulichen Höhe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. September 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.