Seit 2009 gibt das „Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus“ Menschen, die ihre Pflege im Arbeitge
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Rechte von Menschen, die während eines Krankenhausaufenthaltes ihre Assistenten in Anspruch nehmen möchten, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird erwartet, dass diese Rechte durch das Gesundheitsamt und die Kliniken gesichert werden, um Zugangsverweigerungen zu vermeiden.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Seit 2009 gibt das "Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" Menschen, die ihre Pflege im Arbeitgebermodell organisieren, das Recht, auch während eines Krankenhausaufenthaltes die vertrauten Assistenten in Anspruch zu nehmen. Inzwischen hat das Sozialministerium klargestellt, dass Assistenten keine Besucher sind, also auch nicht von den "corona-bedingten" Besuchsverboten in Krankenhäusern betroffen sind. Ich frage den Magistrat: Wie werden im Pandemiefall diese Rechte abgesichert und durchgesetzt, und an wen können sich Menschen im Notfall einer Verweigerung wenden, um dieses Recht durchzusetzen?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat kann diese Auskunft nur ausdrücklich bestätigen: Da es sich bei diesen Assistenzen nicht um Besucher*innen handelt, gilt hier kein Besuchsverbot. Sollte es im Einzelfall zu einer Zugangsverweigerung kommen, kann daher das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Im Klinikum Frankfurt Höchst können Patienten schon bei Kontaktaufnahme mit den Sekretariaten/Ambulanzen anmelden, dass sie eine Assistenz zum Termin mitbringen müssen. Die Pforten erhalten eine tagesaktuelle Liste mit Patienten, die für die Sprechstunden angemeldet sind, hier werden auch Assistenzen und Begleitpersonen aufgeführt. Sollte es dennoch am Eingang zu Missverständnissen kommen, stehen die Ambulanzen/Sprechstunden/Sekretariate sowie das Beschwerdemanagement zur Verfügung, um eine Lösung herbeizuführen. In den Kliniken der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist sind bisher keine diesbezüglichen Anfragen oder Anträge eingegangen, wahrscheinlich aus dem Grund, dass die Spezialisierung der Kliniken auf Akut-, Notfall- und onkologische Medizin erfolgt ist und die Versorgungsaufträge auch dem entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Juni 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.