Eine Krankenschwester, die im Hospital zum Heiligen Geist arbeitet, eines der Lehrkrankenhäuser der Universität Frankfur
Zusammenfassung
Die Anfrage bezieht sich auf die Fürsorgepflichten des Krankenhauses gegenüber einer Krankenschwester, die nach einer Italienreise um Schutzmaßnahmen bat. Der Magistrat stellt klar, dass die Mitarbeiterin über die Quarantäne informiert war und die Vorgehensweise als angemessen erachtet wird.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Eine Krankenschwester, die im Hospital zum Heiligen Geist arbeitet, eines der Lehrkrankenhäuser der Universität Frankfurt, ist vor zwei Wochen von einer Italienreise zurückgekehrt. Als sie ihre Arbeit im Krankenhaus wieder aufnehmen wollte, bat sie um Mundschutz, um die Patienten zu schützen. Das wurde abgelehnt. Auch der Test auf das Coronavirus wurde ihr aus Kostengründen verwehrt. Nach einigen Tagen stellte der Arbeitgeber sie schließlich von der Arbeit frei. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat eine solche Vernachlässigung der Fürsorgepflichten gegenüber dem Klinikpersonal und den Patienten?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat die Geschäftsführung des Hospitals zum Heiligen Geist um Antwort gebeten, sie lautet wie folgt: Es handelt sich um eine unserer Hebammen, die Mitte März aus Neapel zurückgekehrt war. Ihr wurde bereits in der Woche vor ihrer Rückkehr telefonisch angekündigt, dass sie nach ihrer Rückkehr unmittelbar die 14 Tage häusliche Quarantäne einzuhalten habe. Bereits am Urlaubsort hatte sie zwei Wochen Quarantäne/Ausgangssperre einzuhalten, entsprach jedoch unseren Vorgaben. Sie wurde betreut und beraten durch unseren Betriebsärztlichen Dienst. Im Verlauf der ersten Quarantänetage wandte sie sich an einen deutsch-italienischen Verein (Sindicato), der italienische Mitbürger*innen in ihren Belangen unterstützt, um ihren Fall dort zu schildern und sich beraten zu lassen, ob die Vorgehensweise richtig sei. In diesem Zusammenhang berichtete sie, dass den Hebammen vom grundsätzlichen Tragen eines Mundschutzes aus Gründen der Ressourcenschonung in Vorbereitung auf die Corona-Pandemie abgeraten wurde. Mit unseren italienischen Hebammen sind wir in bestem und einvernehmlichem Austausch, und die Hebammen sind über die derzeitige Situation und die korrekte Verhaltensweise aufgeklärt. Die Pflegebereichsleiterin trat aktuell noch einmal in persönlichen Austausch mit der Hebamme. Diese bedauert den Verlauf ihrer Anfrage in Richtung Stadtverordnetenversammlung und fühlt ihre Belange in Teilen unzutreffend wiedergegeben. Sie fühlt sich von Arbeitgeberseite gut informiert und ist einsichtig in die mit ihr besprochene Vorgehensweise. Die Aussage, dass die Mitarbeiterin erst nach Tagen vom Dienst freigestellt wurde ist nicht richtig. Zusammenfassend kann hier auf keinen Fall von einer Vernachlässigung der Fürsorgepflichten des Krankenhausträgers gegenüber seinen Mitarbeitern oder den Patienten ausgegangen werden. Vielmehr wird täglich das Vorgehen in Bezug auf Quarantäne, Tragen von persönlicher Schutzkleidung et cetera in der Krankenhausleitung gemeinsam mit dem Krankenhaushygieniker und der Betriebsärztin neu unter Berücksichtigung der Infektionslage besprochen und angepasst, die Mitarbeitenden werden täglich über einen Newsletter informiert und sowohl der Betriebsarzt als auch Hygieniker stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. März 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.