Bei der Nutzung von städtischen Schulbussen zum Gymnasium Nord gibt es offensichtlich unterschiedliche Regelungen für Ki
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Regelungen zur Nutzung der städtischen Schulbusse für Schüler*innen des Gymnasiums Nord. Es wird erfragt, wie die aktuellen Bestimmungen für angemeldete und zugewiesene Schüler*innen aussehen. Ziel ist es, Klarheit über die Nutzungsmöglichkeiten der Schulbusse zu erhalten.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
Bei der Nutzung von städtischen Schulbussen zum Gymnasium Nord gibt es offensichtlich unterschiedliche Regelungen für Kinder, die sich im Wahlverfahren direkt für die Schule angemeldet haben, und denen, die der Schule zugewiesen wurden.
Ich frage den Magistrat:
Wie sieht die aktuelle Regelung aus?
Antwort des Magistrats
Alle Kinder, die am Gymnasium Nord beschult werden - unabhängig von einer Zuweisung des Staatlichen Schulamtes - die in der Nähe einer der vorhandenen Schulbushaltestellen wohnen können den Schulbus nutzen.
Die Busse werden seit der Eröffnung des Gymnasium Nord eingesetzt und fahren Schüler*innen insbesondere aus dem Frankfurter Norden zur Schule.
Die Schulbusnutzung wurde durch eine freiwillige Leistung ausgeweitet bis zur Oberstufe. Den Schüler*innen steht ein Wahlrecht zu, das heißt, sie können sich entscheiden, ob sie den Schulbus nutzen möchten oder ein Schülerticket Hessen bekommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.