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Von einem Bürger wurde die Nachricht übermittelt, dass das Haus Rappstraße 6 in 60318.Frankfurt, Nordend, mit mindestens

Vorlagentyp: F
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Frage vom 20.06.2014, F 1597 Von einem Bürger wurde die Nachricht übermittelt, dass das Haus Rappstraße 6 in 60318 Frankfurt, Nordend, mit mindestens vier Wohnungen seit fast zehn Jahren komplett leer steht.

Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat etwas über den Leerstand der genannten Immobilie bekannt?

Antwort des Magistrats: In Frankfurt am Main fand seit 1972 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Anwendung, nach dem die Zerstörung, die Nutzungsänderung sowie das Leerstehenlassen von Wohnräumen grundsätzlich verboten waren und nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestatten werden konnten. Eine solche Genehmigung wurde generell nur in Fällen eines besonderen öffentlichen Interesses erteilt oder wenn mit dem Eigentümer vertraglich vereinbart und gesichert war, dass der Verlust des Wohnraums durch die Schaffung von Ersatzwohnraum ausgeglichen wurde. Mit Wirkung ab 27.05.2004 hat die Hessische Landesregierung die Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ersatzlos aufgehoben. Damit wurde es alleine der Dispositions-befugnis des Eigentümers überlassen, ob er eine Wohnung zur Wohnnutzung verwendet oder leer stehen lässt. Der Magistrat hat daher seit diesem Zeitpunkt keine rechtliche Handhabe mehr, Maßnahmen gegen das Leerstehenlassen von Wohnräumen zu ergreifen. Der Magistrat hat sich bei der Hessischen Landesregierung für eine Reaktivierung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum eingesetzt, da hierin ein notwendiges und wirkungsvolles Instrument zu sehen ist, um Bestandswohnungen in Frankfurt am Main zu schützen und sicherzustellen, dass sie auch tatsächlich den Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Juni 2014 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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