Insgesamt etwa 600 künftigen Fünftklässlern konnte für das nächste Schuljahr weder der erste noch der zweite Schulwunsch
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Frage vom 14.06.2018, F 1363 Insgesamt etwa 600 künftigen Fünftklässlern konnte für das nächste Schuljahr weder der erste noch der zweite Schulwunsch erfüllt werden. Die Schüler wurden deshalb Schulen mit freien Kapazitäten zugewiesen. Vom Stadtelternbeirat wurde der Stadtpolitik vorgeworfen, dass diese nicht genügend unternehme, um wohnortnahe Schulplätze zu schaffen.
Ich frage den Magistrat: Unternimmt der Magistrat das Möglichste, um genügend wohnortnahe Schulplätze bereitzustellen, und welche Schulbuslinien wird der Magistrat im neuen Schuljahr 2018/2019 bereitstellen?
Antwort des Magistrats: Der Magistrat unternimmt das Möglichste, um genügend wohnortnahe Schulplätze bereitzustellen. Die gesamtstädtische äußere Schulentwicklungsplanung des Schulträgers als fachlichem Bedarfsträger soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Sie hat daher die langfristige und tragfähige Entwicklung und Verteilung von Schulstandorten im gesamten Stadtgebiet als strategisches Ziel. Bei der regionalen Bedarfsplanung sind folgende Aspekte relevant: Abgleich mit den Erst- und Zweitwünschen der Eltern aus dem Hessischen Schulinformationssystem, Abgleich mit dem Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2015 und der Abfrage von Wohnbaupotentialen beim Stadtplanungsamt mit Stand September 2017, Abgleich mit dem bestehenden Bildungsangebot in den sechs Bildungsregionen. Neben diesen Aspekten sind die Verfügbarkeit von potenziellen Flächen und Grundstücken und der Erwerb durch den Magistrat das ausschlaggebende Kriterium für die finale Verortung des Schulstandorts. Nach Prüfung fast aller zugewiesenen Kinder wurde die Einrichtung folgender Buslinien bereits angestoßen: Gymnasium Nord Erhöhung der Kapazität der bestehenden Buslinien. Diese befahren in drei Linien die Stadtteile: Preungesheim, Berkersheim, Eschersheim, Harheim, Nieder-Erlenbach, Niedereschbach, Bonames, Kalbach, Riedberg an. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.