Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Wer in Frankfurt einen Antrag auf die Vermittlung einer Sozialwohnung stellt, muss unter anderem die Bedingung erfüllen,

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadtverordnete Britta Wollkopf fragt den Magistrat, ob es eine Ausnahmeregelung für Frauen gibt, die nach einem Aufenthalt im Frauenhaus eine Sozialwohnung beantragen möchten. Ziel ist es, diesen Frauen den Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern und die bestehenden Vergaberichtlinien zu überdenken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Wer in Frankfurt einen Antrag auf die Vermittlung einer Sozialwohnung stellt, muss unter anderem die Bedingung erfüllen, durch einen Arbeits- oder Studienplatz an Frankfurt gebunden zu sein oder bereits mindestens zwölf Monate einen Hauptwohnsitz in Frankfurt angemeldet zu haben. Für Frauen, die Gewalt erfahren und daher in einem Frankfurter Frauenhaus Zuflucht finden, sind diese Voraussetzungen häufig nicht erfüllt.

Ich frage den Magistrat:

Gibt es für diese Frauen eine Ausnahmeregelung, die es ihnen ermöglicht, nach dem Aufenthalt im Frauenhaus eine Sozialwohnung zu beantragen und somit wieder einen Schritt in Richtung Unabhängigkeit machen zu können?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Mike Josef:

Herr Vorsteher,

liebe Britta Wollkopf!

Ich beantworte deine Frage wie folgt: Das Problem der mangelnden Anzahl von Schutzplätzen für Frauen in Frauenhäusern - deutschlandweit im Übrigen und somit auch im Rhein-Main-Gebiet - wurde bereits im Evaluationsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland erkannt. Das Problem, dass die Plätze in den Frankfurter Frauenhäusern länger als beabsichtigt in Anspruch genommen werden müssen, weil der Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben mangels Wohnraum nicht erfolgen kann und somit diese Plätze anderen von Gewalt betroffenen Frauen nicht zur Verfügung stehen, ist dem Magistrat sehr wohl bewusst. Nach den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vergaberichtlinien, die eben das vorgeben, was du gerade aufgezählt hast, gelten zurzeit keine Ausnahmeregelungen, die ein anderes Vorgehen ermöglichen. Das betrifft insbesondere die Anforderung, bereits seit zwölf Monaten einen Hauptwohnsitz in Frankfurt angemeldet zu haben. Das heißt, gerade unter den Menschen, die so etwas durchleben, gibt es natürlich Härtefälle. Es ist strukturell völlig absurd und ein riesiges Problem, dass die Vergaberichtlinien für Menschen, die häusliche Gewalt erfahren, ihre Wohnung verlassen und Unterschlupf finden müssen, oft auch mit ihren Kindern, keine Ausnahmen vorsehen, insbesondere was die zwölf Monate Wohnsitz in Frankfurt angeht. Bei den anderen Fällen können wir durchaus Härtefälle geltend machen, und das tun wir auch. Aber um dieses Problem zu lösen, haben wir demnächst ein Gespräch mit dem Sozialdezernat, und es ist für Anfang April zu einem Gespräch mit dem Verein Frauen helfen Frauen e. V. und dem Amt für Wohnungswesen eingeladen worden, in dem eine Lösung gefunden werden soll - im Übrigen auch unter Einbeziehung der Umlandgemeinden und der Gesellschaften, beispielsweise der NH, der GWH und der ABG, weil es oft Frauen sind, die aus dem Umland nach Frankfurt kommen und in ihren Umlandkreisen keine Möglichkeit der Zuflucht finden. Deswegen wird es Anfang April Gespräche geben, und davor werden wir uns mit dem Sozialdezernat zusammensetzen, um dafür eine Lösung zu finden.

Bei diesen Vorgaben will ich auch - das will ich ganz offen sagen - nicht als Dezernent darüber entscheiden, wo es Ausnahmen geben kann und wo nicht, sondern das muss mit dem Verein und mit dem Sozialdezernat abgesprochen sein, und dieses Gespräch wird am 3. April stattfinden.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Herr Stadtrat! Es gibt eine Zusatzfrage der Fragestellerin. Frau Wollkopf, bitte!

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für diese Antwort! Meine Frage ist: Wenn eine Lösung gesucht wird, ist da auch implizit die Zwölf-Monats-Regelung inbegriffen, oder geht es um Lösungen, wo man andere Wohnunterkünfte finden kann?

Stadtrat Mike Josef:

(fortfahrend)

Sie ist mit inbegriffen. Aber noch einmal, liebe Britta: Es muss mit Blick auf Transparenz entschieden werden, denn es soll keine Einzelentscheidung des Dezernenten sein, weil wir an anderer Stelle immer wieder die Diskussion und teilweise den Vorwurf haben, dass das Dezernat oder der Dezernent einzelne Personen bevorzugt. Wir haben eine lange Warteliste, und ich muss nicht sagen, wie sich die Situation, gerade in dem Preissegment des geförderten Wohnungsbaus und der Sozialwohnungen, darstellt. Von daher an jeden, der die Frage stellt, warum ein Baulandbeschluss und Vorgaben wichtig sind: Es zeigt sich in solchen Fällen, dass wir eben gerade in diesem Preissegment noch mehr Wohnungen brauchen. Oft haben wir die Diskussion gehabt oder auch den Vorwurf: Hat das Dezernat oder der Dezernent darüber entschieden, wer vor darf und wer nicht? Um das aufzulösen, wollen wir mit dem Sozialdezernat und dem Verein Frauen helfen Frauen e.

V. Transparenz schaffen, damit dies auf eine bessere Grundlage gestellt wird und keine Einzelfallentscheidung des Dezernenten ist.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz von der LINKEN.-Fraktion. Bitte!

Stadtverordneter Eyup Yilmaz, LINKE.:

(Zusatzfrage)

Ich kenne die Lage sehr gut, und meistens sind die Frauenhäuser voll, weil die Frauen, die hereinkommen, oft jahrelang, teilweise mit ihren Kindern, dort bleiben, weil wir in Frankfurt keine Sozialwohnungen haben. Es gibt sie nicht, weil wir nicht bauen. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, seitens der Stadt den Förderweg 2 für die Frauenhäuser zur Verfügung zu stellen, damit die Frauen aus den Frauenhäusern herauskommen und Plätze für neue Frauen frei werden? Danke!

Stadtrat Mike Josef:

(fortfahrend)

Herr Yilmaz, das ist in der Tat eine gute Frage. Ich möchte hier noch einmal daran erinnern: Bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinien und der Förderrichtlinie beim zweiten Förderweg war ich dafür, dass man eine Durchlässigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Förderweg schafft. Dafür gab es in der alten Konstellation keine Mehrheit. Auch das wird Teil des Gesprächs sein, das wir jetzt führen. Ich möchte aber ergänzend dazu daran erinnern, dass es auch um viele Frauen geht, die in ihren Umlandgemeinden keine Zuflucht finden, weil dort in den letzten Jahren und Jahrzehnten so gut wie gar kein sozialer Wohnungsbau entstanden ist und sie diese deshalb hier suchen. Deswegen wird es auch Teil der Diskussion sein. Das haben wir an anderer Stelle auch mit Gesellschaften gemacht, wo wir die Durchlässigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Förderweg gegeben haben, aber noch einmal: Das möchte ich nicht alleine entscheiden, sondern das wollen wir gemeinsam entscheiden.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 1315

Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt:

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Frankfurter Polizei meldet jährlich rund 1.800 Fälle häuslicher Gewalt, also etwa vier Vorfälle täglich, betroffen sind überwiegend Frauen. Frauenhäuser sind dabei eine wichtige Anlaufstelle, auch für Frauen aus anderen Städten, die wegen der akuten Bedrohungslage durch ihren Partner oder Ex-Partner nicht in ihrer Heimatstadt bleiben können. Gegenwärtig beobachten wir jedoch, wie sich die Frauenhäuser füllen, was Schutzsuchenden zum Verhängnis wird, da sie teilweise abgewiesen werden müssen.

Um diesem Problem zu begegnen, wäre es zu kurz gedacht, lediglich die Kapazitäten der Frauenhäuser zu erweitern, denn einerseits füllen sich die Häuser, weil Frauen akut Gewalt und Bedrohung erleiden, andererseits leben in Frauenhäusern auch viele Frauen und Kinder über Monate hinweg, die eigentlich ausziehen möchten, es wegen der angespannten Wohnungsmarktlage aber nicht können und so unfreiwillig Plätze blockieren. Ein Problem, dem insbesondere Frauen aus anderen Städten bei dem Versuch, aus Frauenhäusern auszuziehen, begegnen, um sich ein neues, gewaltfreies Leben aufzubauen, ist die 12-Monats-Regelung. Diese ist ein Ausschnitt aus den Voraussetzungen, die man in Frankfurt erfüllen muss, um sich für geförderten Wohnraum zu qualifizieren. So müssen Menschen, die geförderten Wohnraum beziehen möchten, nicht nur vorweisen, dass ihr Gehalt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sondern auch, dass sie an Frankfurt gebunden sind. Sie müssen entweder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachweisen oder seit mehr als zwölf Monaten in Frankfurt gemeldet sein. Diese Voraussetzung können Frauen, die häufig wegen einer lebensbedrohlichen Situation aus anderen Frauenhäusern heraus nach Frankfurt gewiesen werden, per se nicht erfüllen. Diese Frauen sind nicht freiwillig hier. Die Gewalt, die ihnen durch die Männer zugefügt wird, zwingt sie dazu. Die 12-Monats-Regelung ist seit vielen Jahren ein Stolperstein auf dem Weg zurück in die Selbstbestimmung. Sie darf für Frauen aus Frauenhäusern keine Anwendung mehr finden. Andere Städte, zum Beispiel unsere Nachbarstadt Offenbach, haben bereits gezeigt, wie es geht. Jetzt muss Frankfurt zwingend nachziehen. Wir reden hier von etwa zehn Wohnungen im Jahr und dennoch finden wir seit so langer Zeit keine Sonderregelung. Ist das die Art von Gewaltschutz, die wir wollen und zu der wir uns mit der Instanbul-Konvention verpflichtet haben?

Der angespannte Wohnungsmarkt darf nicht zu weniger Schutzräumen für Frauen und ihre Kinder führen. Lassen Sie dem in breiter Mehrheit beschlossenen Bekenntnis nun auch Taten folgen. Taten bedeutet hier nicht nur eine Aussetzung der 12-Monats-Regelung, denn in diesem Fall hätten Frauen zwar theoretisch Zugang zu gefördertem Wohnraum. Aber was würde dies nutzen, wenn Wartelisten lang sind und der geförderte Wohnraum nicht zugänglich ist? Frauenpolitik muss ganzheitlich betrachtet und in der Wohnungspolitik mitgedacht werden. Wir reden später noch über den Stadtteil der Quartiere. Bitte lassen Sie uns die Frauen bei den Planungen nicht vergessen!

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke schön, Frau Wollkopf! Als nächstes hat das Wort für die LINKE.-Fraktion Frau Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach. Bitte!

Stadtverordnete Dr. Daniela Mehler-Würzbach, LINKE.:

Werter Herr Vorsteher,

werte Kolleg:innen!

Natürlich finden wir alle das Prinzip "Wer schlägt, geht" richtig und natürlich müssen Wegweisungen des Täters die erste Wahl bleiben, um den Verbleib der Familie in der gewohnten Umgebung zu sichern. Aber die Realität sieht oft anders aus. Meist fliehen Betroffene, meist mit ihren Kindern. Frankfurt will sicherer Hafen sein. Frankfurt sollte auch Hafen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sein. Am Beispiel der Frauenhausplätze zeigt sich immer wieder, dass Frankfurt das kaum ist. Auch am heutigen Tag zeigt ein Blick auf frauenhaeuser-hessen.de, dass die Frankfurter Frauenhäuser keine freien Plätze haben. Aber nicht nur die Frankfurter Einrichtungen, im Umkreis von 100 Kilometern hat heute nur noch das Frauenhaus in Wächtersbach Platz. Das ist zu wenig. Ich sage nichts Überraschendes, wir brauchen mehr Frauenhausplätze und eine bessere und dauerhafte Finanzierung. Oftmals müssen die Frauen angesichts fehlender Plätze auf pragmatische Unterstützung und Notlagen hoffen. Die Beratungsstellen und Frauenhäuser versuchen dann, die Frauen an ein Frauenhaus in einer anderen Stadt zu vermitteln. Manchmal können Frankfurter Einrichtungen helfen und Frauen, meist mit Kindern, aus anderen Gegenden unterstützen und aufnehmen. Aus dieser spezifischen Situation des Mangels an Frauenhausplätzen ergeben sich vielfach Folgeprobleme, von denen wir heute nur eines beleuchten. Ich danke der Volt-Fraktion für diese Frage heute. Das Problem ist der Übergang in eine eigene Wohnung, nachdem sich die Situation der von Gewalt betroffenen Frauen etwas stabilisiert hat. Das ist in Frankfurt wegen der Zwölfmonatsregelung in der Vergaberichtlinie schwierig. Diese verschlimmert tatsächlich die Situation der Betroffenen und zwingt die Frauen und ihre Kinder von prekärer Situation zu prekärer Situation.

Es muss kurzfristig möglich gemacht werden, dass Frauen, die kurzfristig Zuflucht gefunden haben, die unmittelbar ab dem Wunsch, eine eigene Wohnung zu finden, aus dem Frauenhaus ausziehen, da dessen Kapazität für andere Akutfälle dringend benötigt wird, sich direkt auf die Liste beim Amt für Wohnungswesen setzen lassen können. Übergangslösungen sind keine adäquaten Maßnahmen. Von Gewalt traumatisierte Frauen und Kinder benötigen kein Übergangswohnheim, sondern einen echten sicheren Hafen - eine Wohnung, in der sie sich sicher fühlen und einrichten können und nicht mehr umziehen müssen. Auch ist es nicht zumutbar, dass die traumatisierten Kinder ständig umziehen und gegebenenfalls mehrfach die Schule oder Kita wechseln müssen. Frauen, die mit ihren Kindern nach ihrer Stabilisierung aus der Zuflucht im Frauenhaus ausziehen wollen, sollten mit Priorität bei der Wohnungsvergabe behandelt werden. Die Vergaberichtlinie muss geändert werden.

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Danke, Frau Mehler-Würzbach! Als Nächste hat Frau Stadtverordnete Schulz-Nurtsch von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön!

Stadtverordnete Stella Schulz-Nurtsch, SPD:

Herr Vorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Menschen, die Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein, also auf eine Sozialwohnung stellen und nicht in Frankfurt leben, müssen Gründe haben, die für einen Umzug sprechen. Ein Arbeitsvertag oder ein Studium können dabei eine Rolle spielen. Es muss eine Bindung zu Frankfurt bestehen oder die derzeit bestehenden Wohnverhältnisse müssen unzureichend sein. Frauen, die aus einem anderen Ort kommen und in Frankfurt in einem Frauenhaus untergebracht sind, haben oft ihre sozialen Kontakte an dem Ort, aus dem sie stammen. Sie werden nicht ohne Zukunftsperspektive in Frankfurt bleiben wollen. Von daher haben diese Frauen gewiss Gründe für einen Umzug vorzuweisen. Dass Gespräche geplant sind, wie Mike Josef vorhin berichtete, begrüße ich von daher sehr.

Bei einem früheren Austausch mit einem Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen wurde uns berichtet, dass Frauen mit Kindern, aber auch ohne, die aus einem Frauenhaus kommen, auch unter Priorität 1 fallen. Die Regelung, dass dies nur für Frauen gilt, die aus Frankfurt kommen oder mindestens ein Jahr in Frankfurt gemeldet sind - also welche Voraussetzungen gelten, um sich in Frankfurt auf eine Sozialwohnung zu bewerben -, hat die Stadtverordnetenversammlung vor Jahren selbst festgelegt. Nur sie kann das auch entsprechend wieder ändern. Darüber sollten wir uns vielleicht einmal unterhalten. Da die Stadt Frankfurt Ende 2020 nur noch Belegrechte für circa 30.000 Wohnungen hatte, es aber circa 9.000 Haushalte mit immerhin knapp 23.000 Menschen betraf, die sich für eine Sozialwohnung gemeldet hatten, kann man sich selbst ausrechnen, dass es bis heute extrem schwierig ist, alle Gruppen, die unter Priorität 1 fallen, zu versorgen. Bis auf Zwei-Personen-Haushalte - da ist es minimal besser - liegt die Wartezeit für eine Sozialwohnung aktuell bei mehreren Jahren. Unzumutbar, kann ich nur sagen. Wirklich unzumutbar. Deshalb ist unsere Forderung - da haben wir einen anderen Standpunkt als die LINKEN. - nach einem Übergangswohnheim für Frauen, die in Frauenhäusern leben, aber nicht mehr so eine intensive Betreuung benötigen, die aber auch stabil genug sind, um eine eigene Wohnung zu beziehen, so ex-trem wichtig und dringlich. Wir machen damit auch wieder Platz in Frauenhäusern für andere hilfesuchende Frauen frei. Einen entsprechenden Antrag hierfür haben wir bereits formuliert und immer wieder zum Thema gemacht. Die Bitte an den Magistrat, ein geeignetes Objekt für ein Übergangswohnheim zu suchen oder gegebenenfalls sogar zu erwerben, unterstreichen wir hiermit ein weiteres Mal mit Nachdruck.

Dass Wohnraummangel ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, darüber darf es eigentlich keine zwei Meinungen geben. Wenn wir den Wohnungsmangel nicht viel schneller angehen, werden die sozialen Probleme immer größer und immer weniger lösbar. Wir müssen im Eiltempo die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jeder Mensch ein Dach über dem Kopf bekommt. Gleich schreit Jutta Ditfurth wieder "Wahlkampf, Wahlkampf", aber egal. Deshalb bin ich auch sehr froh darüber, dass Mike Josef durch Geduld und Kompromissbereitschaft jetzt eine Lösung für einen neuen Stadtteil gefunden hat.

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Stadtverordnete Stella Schulz-Nurtsch, SPD:

(fortfahrend)

Ich bin überzeugt davon, dass nur die Verfügbarkeit von mehr bezahlbarem Wohnraum die richtige Wahl ist. Das hilft hoffentlich auch den Frauen aus den Frauenhäusern.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stellvertretender

Stadtverordnetenvorsteher

Dr. Christoph Rosenbaum:

Die vorerst letzte Wortmeldung dieser Aktuellen Stunde kommt von Herrn Lauterwald von den GRÜNEN. Bitte schön!

Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRÜNE:

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

liebe Kolleg:innen!

Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, ist im Hinblick auf die Istanbul-Konvention unser Auftrag. Die meisten Gewalttaten an Frauen finden nicht im öffentlichen Raum statt, sie passieren in den eigenen vier Wänden, also dem Ort, der eigentlich ein Safe Space sein sollte. Auch Frauen mit Behinderungen, lesbische und Transfrauen sind davon betroffen. Die durch den Etatantrag der Koalition, E 48 aus 2022, zusätzlich finanzierten 37 Frauenhausplätze werden verstetigt. Ein positives Zeichen. Ob dadurch der Bedarf gedeckt wird, behalten wir weiterhin im Auge.

(Beifall)

In der Regel braucht es vier bis sechs Monate, um Frauen während ihres Frauenhausaufenthaltes zu stärken und zu stabilisieren. Anschließend soll der Übergang in ein wieder selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. In besonderen Bedrohungslagen werden die 150 Frauenhausplätze in Frankfurt auch Frauen mit auswärtigem Wohnsitz zugeteilt. Das ist notwendig, um sie und die Kinder vor dem Täter zu schützen. Zurück zu ihrem alten Wohnort können sie nicht, sie brauchen eine Wohnung in Frankfurt. Dein Anliegen, liebe Britta Wollkopf, unterstützen wir GRÜNEN ausdrücklich. Die Zwölfmonatsfrist ist viel zu lang, die besondere Gefährdungs- und Notsituation ist Begründung genug, die Registrier- und Vergaberichtlinien zu ändern. Dies obliegt der Stadtverordnetenversammlung.

(Beifall)

Es muss möglich sein, dass eine Sozialwohnung schon nach einem halben Jahr beantragt werden kann, um Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen und die schnelle Integration zu unterstützen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür werden wir uns stark machen.

(Beifall)

Damit ist es aber nicht getan. Laut aktuellem Wohnungsmarktbericht sind nahezu 9.000 Haushalte und über 22.000 Menschen als wohnungssuchend beim Amt für Wohnungswesen registriert. Frei finanzierte Wohnungen haben eine Wachstumsrate von 1,3 Prozent, Sozialwohnungen eine negative Tendenz von minus 2,2 Prozent. Die Trendwende ist noch nicht geschafft, macht aber umso mehr deutlich, wo wir den Fokus setzen müssen, wenn wir das Ziel von 1.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr erreichen wollen. Das ist absolut notwendig und die erhöhten Bewilligungszahlen liefern dabei die Grundlage. Vielfältige Bedarfe müssen abgedeckt und bedürftige Gruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir müssen in die Gänge kommen und dürfen nicht akzeptieren, dass wichtige Wohnungsbauprojekte wie das Hilgenfeld oder Bonames-Ost weiter aufgeschoben werden.

(Beifall)

Denn die Leidtragenden sind immer die Betroffenen. Stella Schulz-Nurtsch hat bereits vorher über die enge Wohnungsmarktsituation gesprochen. Im Endeffekt: Lasst uns hier gemeinsam anpacken, denn die Sozialdezernentin allein kann die wohnungspolitischen Probleme dieser Stadt nicht lösen.

Vielen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung