Die Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. hat einen Antrag zur Neuanlage von vier Tennisplätzen aus Sportfördermitteln geste
Zusammenfassung
Die Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. beantragt die Neuanlage von vier Tennisplätzen, um langfristig Kosten zu sparen. Der Magistrat hat die Maßnahme genehmigt, und die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt in den nächsten Tagen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFrage an den Magistrat
Die Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. hat einen Antrag zur Neuanlage von vier Tennisplätzen aus Sportfördermitteln gestellt und dazu im Frühjahr 2022 einen Zwischenbescheid des Sportamtes erhalten. Die vorhandenen Tennisplätze mit Deckenmaterial Canada-Tenn können nur noch zu hohen Kosten ertüchtigt werden, weil geeigneter Belag aus Übersee importiert werden muss. Um langfristig zu sparen, will der Verein die Tennisplätze grundsanieren und den Belag auf rotes Ziegelmehl umstellen.
Ich frage den Magistrat:
Wann erhält die Turnerschaft Griesheim eine endgültige Antwort auf ihren Antrag?
Antwort des Magistrats
Der Vorgang war als Baumaßnahme in die Beschlussvorlage für konsumtive Sportfördermittel im Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 142, eingebracht.
In der 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 13. Oktober 2022 wurde die Maßnahme unter Tagesordnungspunkt 16 behandelt und genehmigt.
Die zuwendungsfähigen Kosten der Grundsanierung der vier Plätze auf der Tennisanlage der Turnerschaft Griesheim betragen 76.213,12 Euro. Bei einem Jugendanteil des Vereins von 41,3 Prozent beläuft sich der städtische Zuschuss auf 50 Prozent = 38.107 Euro.
Die Auszahlung der Zuschüsse durch das Sportamt erfolgt in den nächsten Tagen.
Durch das Sportamt ist der Verein schon seit der Antragstellung am 28.10.2021 unterrichtet, dass eine Bearbeitung des Zuschussantrags erst in 2022 erfolgen konnte, weil erst dann entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung standen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.