Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Kulturticket für Auszubildende
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Auszubildenden in Frankfurt den gleichen Zugang zu städtischen Kultureinrichtungen wie Studierenden zu ermöglichen, indem ein kostenloses Kulturticket eingeführt wird. Dies soll bis 2025 finanziert werden, um die Gleichstellung der Nutzungsmöglichkeiten zu fördern.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Gleichstellung von Auszubildenden und Studierenden im Zugang zu städtischen Kultureinrichtungen wird angestrebt. Analog zu dem für Studierende der Frankfurter Hochschulen geltenden Kulturticket, das Eintritt in eine Vielzahl von städtischen Kultureinrichtungen ermöglicht, ist der Magistrat aufgefordert, ein für Auszubildende kostenloses, nutzungsgleiches Kulturticket zu entwickeln.
Zur Durchfinanzierung des Projekts "Kulturticket für Auszubildende" bis zum Jahr 2025 werden in den Haushalt 2023 zusätzlich einmalig 100.000 € eingestellt. Davon sind etwa zwei Drittel für die Finanzierung kostenloser Eintritte in die beteiligten städtischen Kultureinrichtungen zu verwenden. Die zielgruppenadäquate Bekanntmachung des Projektes unter den Auszubildenden, sowie den Berufsschulen, den ausbildenden Betrieben und der erweiterten Öffentlichkeit erfolgt anteilig aus den verbleibenden Mitteln.
Im laufenden Haushaltsjahr noch nicht verwendete Mittel werden zur Fortführung des Projektes bis 2025 jeweils in die Folgehaushalte übertragen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Zum Ablauf der Legislaturperiode ist der Stadtverordnetenversammlung ein Evaluationsbericht vorzulegen.
Begründung
Während Studierende der Frankfurter Hochschulen im Rahmen eines Vertrages zwischen den Studierendenvertretungen und dem Kulturdezernat kostenlosen Eintritt in die Frankfurter Kultureinrichtungen erhalten, gelten diese Vorteile nicht für Frankfurter Auszubildende. Die Stadtverordnetenversammlung strebt eine Gleichstellung der Nutzungsmöglichkeiten der städtischen Kultureinrichtungen für junge Menschen in ihren unterschiedlichen Berufsausbildungen an. Das - landespolitisch bedingte - Fehlen einer rechtlich institutionalisierten Selbstverwaltung der Frankfurter Auszubildenden macht eine Aufnahme in den bereits bestehenden Kulturticket-Vertrag hingegen unmöglich. Die Stadtverordnetenversammlung entschließt sich daher zur Einrichtung eines städtisch finanzierten Projekts "Kulturticket für Auszubildende". Die Kosten für eine Probephase bis zum Ende der Legislaturperiode sind als überschaubar zu betrachten und orientieren sich an den Erfahrungen mit dem studentischen Kulturticket und der geringeren Gesamtzahl an Auszubildenden in Frankfurt. Eine Bekanntmachung des neuen Angebots in der Zielgruppe, wird durch eine ebenfalls durch das Projekt finanzierte Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt. Die im Kulturticket für Auszubildende nutzbaren Kultureinrichtungen sind: Archäologisches Museum Frankfurt, Caricatura Museum Frankfurt, Deutsches Architekturmuseum, DFF - Deutsches Filminstitut & Filmmuseum, Hindemith Kabinett im Kuhirtenturm, Historisches Museum Frankfurt, Ikonenmuseum Frankfurt, Institut für Stadtgeschichte, Jüdisches Museum Frankfurt, Jüdisches Museum / Museum Judengasse Frankfurt, Junges Museum Frankfurt, Museum Angewandte Kunst, Museum für Kommunikation Frankfurt, MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST, MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST - TOWER, MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST - ZOLLAMT, Porzellan Museum Frankfurt, Weltkulturen Museum und der Zoo Frankfurt. Der Magistrat legt zum Ende der Legislaturperiode einen Evaluationsbericht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)