Freie Gehwege in allen Stadtteilen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99
Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen Vorgang: A 375/18 FRANKFURTER Zu 1.: Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Frankfurt am Main zurzeit jährlich um ca. 15.000 Einwohner wächst, nimmt auch die Zahl der Fahrzeuge weiter zu. Die beschriebenen Probleme sind mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu unterbinden. Nur eine Änderung des Mobilitätsverhaltens hin zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs kann hier eine Lösung sein. Da die Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihr Verkehrsverhalten nicht in ausreichendem Maß ändern werden, sind Strategien zur Verkehrsvermeidung erforderlich. Dies könnte die Bewirtschaftung bzw. Reduzierung von Parkraum sein, eine bedarfsgerechte Angebotsplanung für den Radverkehr und ein Ausbau des ÖPNV. Erste Ansätze dazu werden seitens des Magistrats (auch unter dem Druck eventuell bevorstehender Dieselfahrverbote) bereits unternommen. Laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu §§ 39 bis 43 StVO geht die Sicherheit der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Vor diesem Hintergrund liegt das Hauptaugenmerk der Städtischen Verkehrspolizei auf den Interessen der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, also den von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. In einzelnen Bereichen liegt jedoch ein so hoher Parkdruck durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor, dass die Interessen der zu Fuß Gehenden nicht mit letzter Konsequenz durchgesetzt werden können. Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten.
Zu 2.: Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist originär die Städtische Verkehrspolizei zuständig. Gleichwohl wird es begrüßt, wenn die Landespolizei, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, ebenfalls Verkehrsverstöße zur Anzeige bringt. Im Jahr 2018 wurden über 49.000 Verwarnungen wegen des Parkens auf einem Gehweg bzw. eines Bereichs für zu Fuß Gehende und über 1.200 Verwarnungen wegen des Parkens vor/auf einem Fußgängerüberweg (Verkehrszeichen 293 StVO) ausgestellt.
Zu 3.: Nach § 52 Abs. 6 der Hessischen Bauordnung dürfen notwendige Stellplätze und Garagen nicht zweckentfremdet werden. Eine solche Zweckentfremdung ist anzunehmen, wenn die Stellplätze oder Garagen nicht mehr den ihr zugedachten Zweck erfüllen können, zum Beispiel bei einer Nutzung als Abstellraum oder Werkstatt. Sie dürfen aber Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen oder sie besuchen, nicht benötigt werden.
Zu 4.: Eine nachhaltige Lösung verkehrlicher Probleme kann mit repressiven Mitteln nicht erreicht werden. Die Sanktionshöhen mit regelmäßig 10 bis 20 Euro sind zu gering. Wenn aufgrund des Parkdrucks Verwarnungen billigend in Kauf genommen werden, ist die Wirksamkeit der Ahndung sehr begrenzt. Als Ausgleich zur niedrigen Sanktionshöhe bedarf es einer hohen Sanktionswahrscheinlichkeit. Die Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Daneben gilt es, Aufgabenfelder wie die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen, Betreuung von Großveranstaltungen und Messen, Verkehrsregelungsmaßnahmen sowie Baustellen- und Gefahrgutkontrollen abzudecken. Die zahlreichen Eingaben um verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs (nicht nur seitens der Ortsbeiräte) belegen, dass das vorhandene Personal vollumfänglich ausgelastet ist, bzw. diese Aufgabe bereits gegenwärtig nicht in der selbst für wünschenswert erachteten Intensität bewältigen kann.
Zu 5.: Gemäß § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Verbindung mit § 200 der Strafprozessordnung (StPO) ist die Verwaltungsbehörde verpflichtet, dem Betroffenen den Vor- und Familiennamen sowie den Wohnort des Zeugen (d. h. im Gegensatz zur Wohnadresse ohne Straße) bekannt zu geben, sobald eine Ahndung im Wege des Bußgeldes erfolgt. Die Anzeige erstattende Frankfurter Person würde insoweit lediglich mit Herr/Frau X. Y., Frankfurt am Main, angegeben. Im Rahmen von zu gewährenden Akteneinsichten oder in Gerichtsverhandlungen würden aus Rechtsgründen ggf. auch weitere Personendaten, wie die ladungsfähige Anschrift, offenkundig. Das Ordnungsamt als grundsätzlich zuständige Bußgeldstelle für Verkehrsordnungs-widrigkeiten im Stadtgebiet ist an diese Rechtsvorgaben gebunden. Im Internetauftritt der Stadt Frankfurt am Main wird unter dem Stichwort Ordnungswidrigkeiten, Knöllchen, ein Anzeigeformular inklusive Merkblatt zur Anzeigenerstattung bereitgestellt, in dem auch auf die Bekanntgabe hingewiesen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2019, NR 886 Antrag vom 21.05.2019, OF 1281/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 19. Juli 2018AA 375Freie Gehwege in allen StadtteilenSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 22. März 2019Sie sind hierBB 99Freie Gehwege in allen StadtteilenMagistratsbericht
- 21. Mai 2019OFOF 1281/5Freie Gehwege in allen StadtteilenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2019OMOM 4701Freie Gehwege in allen StadtteilenDirektanregung
- 11. Juni 2019NRNR 886Freie Gehwege in allen Stadtteilen - auch am WochenendeSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1705Freie Gehwege in allen StadtteilenStellungnahme
- 18. Mai 2020NRNR 1194Mehr Mut in der Frankfurter Verkehrspolitik: Frankfurt wird autoarmSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 5. Mai 2022NRNR 380Subventioniertes Gehwegparken am Mainkai beendenSTVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU gegen GRÜNE und BFF (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und BFF bei Enthaltung CDU und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und FFfm gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen 5 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, 1 GRÜNE, BFF und LINKE. gegen 1 GRÜNE und FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 99 = Kenntnis, NR 886 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 99 = Kenntnis, NR 886 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 99 = Zurückweisung, NR 886 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)