Freie Gehwege in allen Stadtteilen - auch am Wochenende
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
am Wochenende "Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen" (Christian Hochfeld, Direktor Agora Verkehrswende, zitiert aus Behörden Spiegel) Der Bericht B 99 vom 22.03.2019 ist die in Worte gefasste Kapitulation der Stadt vor Falschparkern. Wo Parkdruck herrscht, haben Fußgänger das Nachsehen - auf diesen einfachen Nenner kann man die Antwort des Magistrats auf die vor fast einem Jahr gestellte Anfrage A 375/2018 zum Gehwegparken in Frankfurt zusammenfassen. Statt konsequent die Rechte der Fußgänger-Innen zu schützen - wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht - sehen Magistrat und Polizei den öffentlichen Verkehrsraum durch die Autofahrerbrille: "Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten." (B 99) Das heißt, wenn dem Autofahrer das Parken am Fahrbahnrand nicht möglich ist, darf er auf dem Gehweg parken - ob dort ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwägen oder Rollator ist, interessiert den Magistrat nicht. Dabei gibt es sehr wohl ein Recht der Fußgänger auf Nutzung der Gehwege, aber keines auf Parken im öffentlichen Raum. Was die BürgerInnen in den Stadtteilen schon lange wissen, teilt inzwischen auch die städtische Verkehrspolizei offiziell mit: Außerhalb der Innenstadt können wegen Personalmangel am Wochenende keine Kontrollen mehr vorgenommen werden. Allerdings wurden in vielen Stadtteilen auch an den anderen Tagen noch nie städtische Verkehrspolizisten gesichtet. Regeln, auf deren Einhaltung niemand achtet, werden von den Menschen irgendwann nicht mehr ernst genommen. Ob es sich um Falschparken oder die Zweckentfremdung von Garagen handelt: Wenn Autofahrer den öffentlichen Raum mit ihren Fahrzeugen fluten, leiden darunter die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, deren ohnehin begrenzter Verkehrsraum von der Stadt nicht geschützt wird. Diesen Schutz zu gewährleisten, auch wenn das den Komfort des motorisierten Individualverkehrs einschränkt, ist Aufgabe der Stadt und nicht des Bürgers. Die inzwischen obligatorische Aufforderung der städtischen Verkehrspolizei, die Bürger, die durch Gehweg- oder Radwegparken beeinträchtigt werden, sollten doch unter vollem Namen Anzeige erstatten - der den Beschuldigten weiter gegeben wird -, führt natürlich dazu, dass sich Menschen in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung eher mit unsäglichen Zuständen abfinden, als sich dauerhaft mit ihren Nachbarn zu zerstreiten. So wie auf diesen Fotos sieht es täglich an hundert Stellen in Frankfurt aus: Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Der Bericht B 99 vom 22.3.2019 wird zurückgewiesen
- Der Magistrat ergreift umgehend alle erforderlichen Maßnahmen, um das Recht der FußgängerInnen auf Nutzung der Gehwege in allen Frankfurter Stadtteilen durchzusetzen. Dies beinhaltet vorrangig die Einstellung von mehr Personal zur Ahndung von Parkverstößen.
Inhalt
Antrag vom 11.06.2019, NR 886
Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen - auch am Wochenende "Lebenswertere Städte entstehen dann, wenn bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum nicht mehr die Interessen der Nutzer von privaten Pkw einseitig im Vordergrund stehen" (Christian Hochfeld, Direktor Agora Verkehrswende, zitiert aus Behörden Spiegel) Der Bericht B 99 vom 22.03.2019 ist die in Worte gefasste Kapitulation der Stadt vor Falschparkern. Wo Parkdruck herrscht, haben Fußgänger das Nachsehen - auf diesen einfachen Nenner kann man die Antwort des Magistrats auf die vor fast einem Jahr gestellte Anfrage A 375/2018 zum Gehwegparken in Frankfurt zusammenfassen. Statt konsequent die Rechte der Fußgänger-Innen zu schützen - wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht - sehen Magistrat und Polizei den öffentlichen Verkehrsraum durch die Autofahrerbrille: "Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben. Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten." (B 99) Das heißt, wenn dem Autofahrer das Parken am Fahrbahnrand nicht möglich ist, darf er auf dem Gehweg parken - ob dort ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwägen oder Rollator ist, interessiert den Magistrat nicht. Dabei gibt es sehr wohl ein Recht der Fußgänger auf Nutzung der Gehwege, aber keines auf Parken im öffentlichen Raum. Was die BürgerInnen in den Stadtteilen schon lange wissen, teilt inzwischen auch die städtische Verkehrspolizei offiziell mit: Außerhalb der Innenstadt können wegen Personalmangel am Wochenende keine Kontrollen mehr vorgenommen werden. Allerdings wurden in vielen Stadtteilen auch an den anderen Tagen noch nie städtische Verkehrspolizisten gesichtet. Regeln, auf deren Einhaltung niemand achtet, werden von den Menschen irgendwann nicht mehr ernst genommen. Ob es sich um Falschparken oder die Zweckentfremdung von Garagen handelt: Wenn Autofahrer den öffentlichen Raum mit ihren Fahrzeugen fluten, leiden darunter die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, deren ohnehin begrenzter Verkehrsraum von der Stadt nicht geschützt wird. Diesen Schutz zu gewährleisten, auch wenn das den Komfort des motorisierten Individualverkehrs einschränkt, ist Aufgabe der Stadt und nicht des Bürgers. Die inzwischen obligatorische Aufforderung der städtischen Verkehrspolizei, die Bürger, die durch Gehweg- oder Radwegparken beeinträchtigt werden, sollten doch unter vollem Namen Anzeige erstatten - der den Beschuldigten weiter gegeben wird -, führt natürlich dazu, dass sich Menschen in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung eher mit unsäglichen Zuständen abfinden, als sich dauerhaft mit ihren Nachbarn zu zerstreiten. So wie auf diesen Fotos sieht es täglich an hundert Stellen in Frankfurt aus: Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Der Bericht B 99 vom 22.3.2019 wird zurückgewiesen
- Der Magistrat ergreift umgehend alle erforderlichen Maßnahmen, um das Recht der FußgängerInnen auf Nutzung der Gehwege in allen Frankfurter Stadtteilen durchzusetzen. Dies beinhaltet vorrangig die Einstellung von mehr Personal zur Ahndung von Parkverstößen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.06.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2019BB 99Freie Gehwege in allen StadtteilenMagistratsbericht
- 11. Juni 2019Sie sind hierNRNR 886Freie Gehwege in allen Stadtteilen - auch am WochenendeSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 18. Mai 2020NRNR 1194Mehr Mut in der Frankfurter Verkehrspolitik: Frankfurt wird autoarmSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 5. Mai 2022NRNR 380Subventioniertes Gehwegparken am Mainkai beendenSTVV-Antrag · ÖkoLinX-ELF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 99 = Kenntnis, NR 886 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (B 99 = Kenntnis, NR 886 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 99 = Zurückweisung, NR 886 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)