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Freie Gehwege in allen Stadtteilen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können. Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.

Inhalt

Antrag vom 21.05.2019, OF 1281/5

Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können.

Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. März 2019BB 99Freie Gehwege in allen StadtteilenMagistratsbericht
  2. 21. Mai 2019Sie sind hier
    OFOF 1281/5Freie Gehwege in allen Stadtteilen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 7. Juni 2019OMOM 4701Freie Gehwege in allen StadtteilenDirektanregung
  4. 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1705Freie Gehwege in allen StadtteilenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 32 · 07.06.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4701 2019 1. a) Die Vorlage B 99 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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