Freie Gehwege in allen Stadtteilen
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können. Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2019, OF 1281/5
Betreff: Freie Gehwege in allen Stadtteilen Der Ortsbeirat nimmt den B99 als Zwischenbericht zur Kenntnis und bittet den Magistrat darzulegen, welche Überlegungen die städtischen Polizeibeamten bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Falle der Ahndung von Falschparkern auf Gehwegen anstellen sollen. Insbesondere ist zu erörtern, ob Anwohner ein legitimes Interesse an einem illegalen Parkstand auf einem Gehweg haben können.
Begründung: Der Ortsbeirat findet die Ausführungen des Magistrats bedenklich: "Sofern freie Gehwege in allen Stadtteilen eingefordert werden, müssen die Konsequenzen bedacht werden. Gerade in schmalen Straßen vieler Wohngebiete, wo ein- oder beidseitig der Gehweg (ohne dass dieser dafür freigegeben wäre) zum Parken mitgenutzt wird, würden bei Umsetzung teilweise mehrere hundert Parkstände wegfallen. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein obligatorisches pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Das Interesse der Anwohner an Parkmöglichkeiten kann bei dieser Ermessensabwägung nicht unberücksichtigt bleiben." Wie können Parkstände wegfallen, wenn sie gar nicht existieren? Konsequenterweise müssten auch andere Verkehrsteilnehmer in den Genuss solch großzügiger Ermessensentscheidungen bezüglich des Missbrauchs von Fußwegen kommen: Rad Fahrende haben zum Beispiel ein Interesse daran, Fußwege zur Abkürzung zu benutzen. Die Laissez-faire-Haltung des Magistrats hat sich wohl bei den Ordnungskräften herumgesprochen. Gehwegparken wird praktisch nur noch geahndet, wenn der Weg vollständig blockiert ist. "Sofern jedoch auf dem Gehweg geparkt wird, obgleich ein Parken am Fahrbahnrand möglich wäre, wird konsequent eingeschritten", schreibt der Magistrat. Es ist lebensfremd zu glauben, die Ordnungskräfte würden derlei Überlegungen anstellen. In der Praxis wird das Gehwegparken konsequent nicht geahndet.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 99 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2019BB 99Freie Gehwege in allen StadtteilenMagistratsbericht
- 21. Mai 2019Sie sind hierOFOF 1281/5Freie Gehwege in allen StadtteilenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2019OMOM 4701Freie Gehwege in allen StadtteilenDirektanregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1705Freie Gehwege in allen StadtteilenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme