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I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel (...). III. Änderung des räumlichen…

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I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel (...). III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg.

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 780

Betreff:

  1. Hochhausentwicklungsplan
  2. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel (...)"
  3. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2001, § 7754 - NR 1236 GRÜNE, B 463/00 - Der Auslobungstext zum Gutachterverfahren für das Hochhaus von Commerz.bank/Rheinischer Hypothekenbank am Taunustor hatte eine Marge für die Höhen.entwicklung von 115 m bis maximal 135 m vorgesehen. In der Preisrichtervorbesprechung war ergänzend klargestellt worden, dass Nutzflächenanteile für Wohnen und öffentliche Nutzungen, die unterhalb der Höhenbegrenzung von 115 m bzw. in einem Annex angeordnet sind, dazu verwendet werden können, weitere Bürogeschossflächen innerhalb der genannten Höhentoleranz anzuordnen. Der erstplatzierte Entwurf des Architekturbüros Gruber + Kleine-Kraneburg, das mit der weiteren Bearbeitung beauftragt wurde, hatte die Höhenobergrenze ausgeschöpft. Der Bebauungsplanentwurf bezieht sich auf die Rahmenbedingungen der Auslobung durch Festsetzung einer maximalen Höhe von 135 m in Verbindung mit einer "Bonusflächen"-Regelung, die sich ähnlich bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7o2 "Bankenviertel (...)" bewährt hat. Die planungsrechtliche Tragfähigkeit einer Fortsetzung dieser Fest.setzungs.praxis wird bestätigt durch den aktuellen Entwicklungsstand des Hoch.hausprojektes, der vom Magistrat nach Abstimmung mit Vertretern der Gremien am 16.o7.2oo1 gemeinsam mit dem Bauherren im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich erläutert wurde. Nach Auffassung des Magistrats ist das Vorhaben in seiner überarbeiteten Form eine nachhaltige städtebauliche und architektonische Bereicherung im Sinne des Hochhaus.entwicklungsplans. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7o2 "Bankenviertel (...)", der u.a. eine bindende Festsetzung öffentlicher Nutzungen vorsieht, wird den Gremien zur Beschluss.fassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. September 2001 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 5 · 23.10.2001
TO II, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 780 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 6 · 29.11.2001
TO I, TOP 21
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 780 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 6 · 03.12.2001
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 780 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
FAG (Zurückweisung)PDS (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 7 · 17.01.2002
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 780 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAG
Enthaltung:
BFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) BFF (= Enthaltung)

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