I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel (...). III. Änderung des räumlichen…
Vollständigen Titel anzeigen
I. Hochhausentwicklungsplan II. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 .Bankenviertel (...). III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 556 .Messeviertel/Hemmerichsweg.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 780
Betreff:
- Hochhausentwicklungsplan
- Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702 "Bankenviertel (...)"
- Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2001, § 7754 - NR 1236 GRÜNE, B 463/00 - Der Auslobungstext zum Gutachterverfahren für das Hochhaus von Commerz.bank/Rheinischer Hypothekenbank am Taunustor hatte eine Marge für die Höhen.entwicklung von 115 m bis maximal 135 m vorgesehen. In der Preisrichtervorbesprechung war ergänzend klargestellt worden, dass Nutzflächenanteile für Wohnen und öffentliche Nutzungen, die unterhalb der Höhenbegrenzung von 115 m bzw. in einem Annex angeordnet sind, dazu verwendet werden können, weitere Bürogeschossflächen innerhalb der genannten Höhentoleranz anzuordnen. Der erstplatzierte Entwurf des Architekturbüros Gruber + Kleine-Kraneburg, das mit der weiteren Bearbeitung beauftragt wurde, hatte die Höhenobergrenze ausgeschöpft. Der Bebauungsplanentwurf bezieht sich auf die Rahmenbedingungen der Auslobung durch Festsetzung einer maximalen Höhe von 135 m in Verbindung mit einer "Bonusflächen"-Regelung, die sich ähnlich bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7o2 "Bankenviertel (...)" bewährt hat. Die planungsrechtliche Tragfähigkeit einer Fortsetzung dieser Fest.setzungs.praxis wird bestätigt durch den aktuellen Entwicklungsstand des Hoch.hausprojektes, der vom Magistrat nach Abstimmung mit Vertretern der Gremien am 16.o7.2oo1 gemeinsam mit dem Bauherren im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich erläutert wurde. Nach Auffassung des Magistrats ist das Vorhaben in seiner überarbeiteten Form eine nachhaltige städtebauliche und architektonische Bereicherung im Sinne des Hochhaus.entwicklungsplans. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7o2 "Bankenviertel (...)", der u.a. eine bindende Festsetzung öffentlicher Nutzungen vorsieht, wird den Gremien zur Beschluss.fassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2001 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) BFF (= Enthaltung)