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Ankauf und Tausch von Belegungsrechten

Vorlagentyp: B
254 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.12.2004, B 762

Betreff:

Ankauf und Tausch von Belegungsrechten

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705

- E 155 GRÜNE, E 34 und E 1010 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 338/04 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.03.2005, 05.09.2005, 30.11.2005 und 13.02.2006

Wie im Bericht B 338 ausgeführt, erfolgt die Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen von Förderwohnungen auf Ersatzwohnungen nach dem § 31 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Hierzu sind vom Land Hessen Durchführungsbestimmungen erlassen worden (Soziale Wohnraumförderung; hier: Richtlinien zur Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen nach § 31 WoFG vom 05.09.2004).

Der Ankauf bzw. Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum ist im § 2 Abs. 1 Nr. 3 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) geregelt. Das Gesetz sagt allerdings nichts darüber aus, wie die Förderung beim Verkauf von Belegungsrechten zu bemessen ist. Um die Akzeptanz des von der fördernden Stelle erarbeiteten Richtlinienentwurfs zum Erwerb von Belegungsrechten zu erhöhen, ist eine Abstimmung mit Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften erforderlich. Nach dieser externen Abstimmung wird die Förderrichtlinie den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des Erwerbs von Belegungsrechten stehen für den Zeitraum des Investitionsprogramms 2005 – 2008 im Produktbereich 13 zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2002EE 155Investitionsprogramm 2002 bis 2005 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung und 17.1 Wohnraumversorgung Fehlbelegungsabgabe und Produkt 17.1.5 neu An- und Rückkauf Belegungsrechte Ankauf BelegrechteEtatantrag · GRÜNE
  2. 27. Februar 2003EE 34Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Produktbereich: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  3. 9. Mai 2003BB 368Ankauf BelegrechteMagistratsbericht
  4. 15. Dezember 2003EE 1010Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Produktbereiche: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  5. 24. Mai 2004BB 338a) Ankauf Belegrechte b) Ankauf und Tausch von Belegungsrechten c) Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
  6. 6. Dezember 2004Sie sind hier
    BB 762Ankauf und Tausch von Belegungsrechten
    Magistratsbericht
  7. 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
  8. 19. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 254 WochenBB 26Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 37 · 13.01.2005
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 762 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Vorlage der Förderrichtlinie noch aussteht. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 41 · 02.06.2005
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 762 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 44 · 29.09.2005
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 762 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 47 · 12.01.2006
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 762 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 1 · 19.06.2006
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 762 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 4 · 05.10.2006
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 762 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 7 · 25.01.2007
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 26) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 8471,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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