Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Produktbereiche: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und…
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Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Produktbereiche: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von Belegungsrechten
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuernde, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Inhalt
Etatantrag vom 15.12.2003, E 1010
Betreff:
Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Produktbereiche: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von Belegungsrechten
Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 157 vom 10.10.2003, Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2004, Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2007. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2004, § 6705, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus den Mitteln für Wohnungsbauförderung und aus den Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden zukünftig 10 % der eingestellten Mittel entsprechend dem Wohnraumförderungsgesetz § 26 (Belegungsrechte) und § 34 (Ausgleich von Fehlförderung) für einen Fördertopf zum gezielten Ankauf von Belegungsrechten zu Verfügung gestellt.
In Anlehnung an die städtischen Förderrichtlinien für den sozialen Mietwohnungsbau erarbeiten Wohnungsamt und Stadtplanungsamt in Rücksprache mit den Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand eine Richtlinie, in der die Konditionen der Mittelvergabe festgelegt werden. Diese Richtlinie wird der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuernde, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2003Sie sind hierEE 1010Investitionsprogramm 2004 bis 2007 Produktbereiche: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 24. Mai 2004BB 338a) Ankauf Belegrechte b) Ankauf und Tausch von Belegungsrechten c) Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2004BB 762Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 162 WochenBB 26Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) PDS und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Ablehnung)