Ankauf Belegrechte
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 368
Betreff:
Ankauf Belegrechte
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2640
- E 155 GRÜNE -
Der Magistrat unterstützt den o.a. Etatantrag, welcher den Erwerb von Belegungs- bzw. Benennungsrechten auf der Grundlage der neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten nach Abschnitt 3 Wohnraumförderungsgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die fast gleichlautende E 34 vom 27.02.2003 verwiesen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorlegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus der Fehlbelegung werksgeförderter Wohnungen nicht von dem Etatantrag erfasst werden, da diese zweckgebunden nur für Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt des Angebots an werksgefördertem Wohnraum verwandt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2002EE 155Investitionsprogramm 2002 bis 2005 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung und 17.1 Wohnraumversorgung Fehlbelegungsabgabe und Produkt 17.1.5 neu An- und Rückkauf Belegungsrechte Ankauf BelegrechteEtatantrag · GRÜNE
- 9. Mai 2003Sie sind hierBB 368Ankauf BelegrechteMagistratsbericht
- 24. Mai 2004BB 338a) Ankauf Belegrechte b) Ankauf und Tausch von Belegungsrechten c) Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2004BB 762Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 254 WochenBB 26Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht)