Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ankauf Belegrechte

Vorlagentyp: B
254 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.05.2003, B 368

Betreff:

Ankauf Belegrechte

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2002, § 2640

- E 155 GRÜNE -

Der Magistrat unterstützt den o.a. Etatantrag, welcher den Erwerb von Belegungs- bzw. Benennungsrechten auf der Grundlage der neu geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten nach Abschnitt 3 Wohnraumförderungsgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang wird auch auf die fast gleichlautende E 34 vom 27.02.2003 verwiesen. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus der Fehlbelegung werksgeförderter Wohnungen nicht von dem Etatantrag erfasst werden, da diese zweckgebunden nur für Maßnahmen zur Sicherung und zum Erhalt des Angebots an werksgefördertem Wohnraum verwandt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2002EE 155Investitionsprogramm 2002 bis 2005 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung und 17.1 Wohnraumversorgung Fehlbelegungsabgabe und Produkt 17.1.5 neu An- und Rückkauf Belegungsrechte Ankauf BelegrechteEtatantrag · GRÜNE
  2. 9. Mai 2003Sie sind hier
    BB 368Ankauf Belegrechte
    Magistratsbericht
  3. 24. Mai 2004BB 338a) Ankauf Belegrechte b) Ankauf und Tausch von Belegungsrechten c) Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
  4. 6. Dezember 2004BB 762Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
  5. 19. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 254 WochenBB 26Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
  6. 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 21 · 27.05.2003
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 368 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da die Vorlage des angekündigten Umsetzungskonzeptes in absehbarer Zeit erwartet wird. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPDFDP
Sonstige:
REP (Kenntnis)PDS (Kenntnis als Zwischenbericht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen