Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Produktbereich: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und…
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Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Produktbereich: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von Belegungsrechten
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Thema Stadtplanung verfolgenBegründung
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuern helfende, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Inhalt
Etatantrag vom 27.02.2003, E 34
Betreff:
Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Produktbereich: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von Belegungsrechten
Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 280 vom 17.12.2002, Haushalts- und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2003, Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Finanzplanung in der Form Konsolidierungsprogramm 2006. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2003, § 5073, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aus den Mitteln für Wohnungsbauförderung und aus den Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden zukünftig 10 % der eingestellten Mittel entsprechend dem Wohnraumförderungsgesetz § 26 (Belegungsrechte) und § 34 (Ausgleich von Fehlförderung) zum gezielten Ankauf und Tausch von Belegungsrechten zu Verfügung gestellt.
Die Mittel werden in Absprache von Wohnungsamt, Stadtplanungsamt und Wohnungsbaugesellschaften sowohl für den Ankauf als auch für finanzielle Anreize zum Tausch von Belegrechten eingesetzt, um Wohnquartiere, die aus der Belegbindung fallen, sozial abzufedern, großflächige, problematische Bestände zu entflechten, einem kompletten ’Mieteraustausch’ vorzubeugen und intakte Teilbestände für den Sozialen Wohnungsbau zu erhalten.
Nach Ablauf ca. eines Jahres erfolgt ein erster Bericht über die möglichen Vor- und Nachteile, über den Erfolg diesbezüglicher Werbungsmaßnahmen bei Privateigentümern und Wohnungsbaugesellschaften, sowie im Rahmen des "Leitplans Wohnen“ zukünftig eine Strukturanalyse. Bei Nichtbedarf können die Mittel zum Jahresende für individuelle
Projektförderungen von Wohnungsbauvorhaben eingesetzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird darüber vorab in Kenntnis gesetzt.
Begründung:
Der Neubau von Sozialwohnungen kann in einer dicht besiedelten und über wenig Freiflächen verfügende Stadt wie Frankfurt nicht die einzige Maßnahme gegen das derzeit rapide Abschmelzen des gebundenen Wohnungsbestandes sein. Ergänzend muss eine individuelle, den Bestand steuern helfende, kleinteilige Ankaufspraxis von Belegrechten den Erhalt von preiswerten Wohnraum sichern helfen. Nach der Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, aus den Mitteln der Fehlbelegungsabgabe den Ankauf von Belegrechten sowie Erneuerungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zu finanzieren. Das Wohnungsamt verfügt zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften selbst über das beste Know-how, wo und in welchem Umfang diese Maßnahmen am sinnvollsten umsetzbar sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2003Sie sind hierEE 34Investitionsprogramm 2003 bis 2006 Produktbereich: 13 Stadtplanung und 17 Wohnen Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produkt: 17.1 Wohnraumversorgung Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 24. Mai 2004BB 338a) Ankauf Belegrechte b) Ankauf und Tausch von Belegungsrechten c) Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2004BB 762Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007Antwort des Magistrats · nach 203 WochenBB 26Ankauf und Tausch von BelegungsrechtenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007MM 11Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem WohnraumMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
13 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Annahme) BFF und E.L. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.