Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
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Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616
Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2221 - OA 393 OBR 6, l. B 1021/09 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Zwischenbericht: Der Magistrat setzt sich weiterhin mit der Integration von Rampen beiderseits der Unterführung im Rahmen der Ausarbeitung der Gestaltungsplanung des Bahnhofsvorplatzes und des barrierefreien Umbaus des Haltepunkts Griesheim auseinander. Hierbei wird geprüft, in wie weit die Rampen zusätzlich zu den geplanten Aufzügen in der angrenzenden Fläche integriert werden können. Dazu ist es auch weiterhin erforderlich, von der Deutschen Bahn AG Planungsdaten zu erhalten: Es steht unmittelbar am Gleisfeld, in der für die Rampe benötigten Fläche ein Abspannmast für die Oberleitung, der versetzt werden muss. Der Magistrat versucht die dazu erforderlichen Kosten zu ermitteln, um der Stadtverordnetenversammlung Abwägungsmaterial zur Planungsvorlage zur Verfügung stellen zu können.Nebenvorlage: Antrag vom 06.12.2010, NR 2111
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2007OFOF 484/6Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Mai 2007OAOA 393Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenAnregung
- 9. November 2007BB 805Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 11. April 2008BB 193Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 19. September 2008BB 623Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 15. Mai 2009BB 364Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 4. Dezember 2009BB 1021Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 24. September 2010Sie sind hierBB 616Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2010NRNR 2111Sanierungsstau bei DB-Stationen Deutsche Bahn AG .auf Augenhöhe. und direkt befragenSTVV-Antrag · LINKE.
- 28. März 2011Antwort des Magistrats · nach 201 WochenBB 170Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (B 616 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP zu 2. a) SPD und LINKE.; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) SPD gegen LINKE. (= Annahme); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und FREIE WÄHLER (B 616 = Kenntnis) NPD (B 616 = Kenntnis, NR 2111 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. erster Absatz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 616 = Kenntnis, NR 2111 = Annahme) REP und NPD (B 616 = Kenntnis, NR 2111 = Ablehnung) Stv. Holtz (B 616 und NR 2111 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD; Stv. Holtz (= Enthaltung) zu 2. erster Absatz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung) zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP und NPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); Stv. Holtz (= Enthaltung)